Hast du auch schon mal deine Nebenkostenabrechnung bekommen und dich gefragt, ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Besonders bei den Wasserkosten schleichen sich gerne mal Fehler ein. Keine Panik, das ist kein Hexenwerk! Ich zeige dir, wie du versteckte Ungenauigkeiten aufdeckst und dein Recht auf eine korrekte Abrechnung durchsetzt. Los geht's!
Wasserkosten unter der Lupe: Wo lauern die Fehler?
Die Wasserkosten sind oft ein dicker Brocken in der Nebenkostenabrechnung. Das liegt daran, dass viele Faktoren eine Rolle spielen. Hier sind die häufigsten Fehlerquellen, auf die du achten solltest:
- •Falsche Zählerstände: Der Klassiker! Wurde dein Zählerstand richtig abgelesen oder hat sich da jemand vertippt?
- •Defekte oder geeichte Wasserzähler: Ist dein Wasserzähler überhaupt noch geeicht? Und misst er vielleicht zu viel oder zu wenig?
- •Falsche Verteilungsschlüssel: Wird der Wasserverbrauch korrekt nach Verbrauch oder Wohnfläche aufgeteilt?
- •Ungenaue Personenzahl: Lebt wirklich die angegebene Anzahl an Personen im Haus?
- •Sonderfälle wie Gartenbewässerung: Werden Gemeinschaftsgärten korrekt von den individuellen Wasserkosten getrennt?
Schritt für Schritt zur korrekten Wasserkostenabrechnung
Gehen wir die Sache systematisch an. Mit diesen Tipps entlarvst du Fehler in deiner Wasserkostenabrechnung:
1. Die Grundlagen: Was darf überhaupt abgerechnet werden?
Bevor du dich in Details verlierst, kläre erstmal die Basics. Was darf dein Vermieter überhaupt auf dich umlegen? Grundsätzlich sind das die Kosten für:
- •Verbrauchtes Frischwasser: Klar, das ist der Hauptteil.
- •Abwassergebühren: Das Wasser muss ja auch wieder weg.
- •Kosten für Wasserzähler: Miete oder Kauf (und Eichung) der Zähler.
- •Wartung und Reinigung der Wasseranlagen: Zum Beispiel Boiler oder Filter.
2. Der Zählerstand-Check: Stimmt die Basis?
Der erste und wichtigste Schritt: Überprüfe, ob die in der Abrechnung angegebenen Zählerstände mit deinen eigenen Aufzeichnungen übereinstimmen. Hast du beim Ablesen selbst notiert, was der Zähler gesagt hat? Wenn nicht, solltest du das in Zukunft unbedingt tun!
Stimmen die Zählerstände nicht, fordere vom Vermieter eine Korrektur der Abrechnung. Er muss dir nachweisen, dass die abgelesenen Werte korrekt sind.
3. Die Eichfrist: Ist dein Zähler noch aktuell?
Wasserzähler müssen regelmäßig geeicht werden, um eine korrekte Messung zu gewährleisten. Die Eichfrist beträgt in Deutschland sechs Jahre. Ist dein Zähler älter, kann es sein, dass er nicht mehr genau misst.
Wie findest du das raus? Auf dem Zähler selbst findest du ein Eichzeichen und das Jahr der Eichung. Addiere sechs Jahre dazu, um das Ende der Eichfrist zu ermitteln. Ist die Frist abgelaufen, muss der Zähler ausgetauscht werden. Dein Vermieter ist dafür verantwortlich.
Was tun, wenn die Eichfrist abgelaufen ist? Du hast das Recht, die Abrechnung anzufechten, wenn dein Zähler nicht mehr geeicht war. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass du weniger zahlen musst. Der Vermieter kann den Verbrauch schätzen. Diese Schätzung muss aber nachvollziehbar und fair sein.
4. Der Verteilungsschlüssel: Wer zahlt was?
In Mehrfamilienhäusern werden die Wasserkosten oft nach Verbrauch abgerechnet. Das bedeutet, dass jeder Mieter nur das bezahlt, was er tatsächlich verbraucht hat. Das ist natürlich am fairsten.
Es gibt aber auch andere Verteilungsschlüssel, zum Beispiel nach Wohnfläche oder Personenzahl. Das ist nur dann zulässig, wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde oder wenn der Einbau von individuellen Wasserzählern technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
5. Die Personenzahl: Wer wohnt wirklich da?
Die Anzahl der Personen in einer Wohnung beeinflusst den Wasserverbrauch erheblich. Wenn in deiner Abrechnung eine falsche Personenzahl angegeben ist, kann das zu einer ungerechten Verteilung der Kosten führen.
Check: Stimmt die angegebene Personenzahl mit der tatsächlichen Anzahl der Bewohner in deiner Wohnung überein? Informiere deinen Vermieter, wenn sich etwas geändert hat, zum Beispiel durch Zuzug oder Auszug von Familienmitgliedern.
6. Sonderfall Gartenbewässerung: Wer gießt hier eigentlich?
Wenn es einen Gemeinschaftsgarten gibt, der über einen separaten Wasserzähler verfügt, müssen die Kosten für die Gartenbewässerung gesondert ausgewiesen werden. du dürfen nicht einfach auf alle Mieter umgelegt werden.
7. BGH-Urteile: Was sagt der Richter?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen die Rechte der Mieter bei der Nebenkostenabrechnung gestärkt. Hier sind ein paar wichtige Entscheidungen zum Thema Wasserkosten:
- •BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, VIII ZR 389/13: Der Vermieter muss die Kosten für die Gartenbewässerung nachvollziehbar darlegen.
- •BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010, VIII ZR 73/10: Die Abrechnung nach Wohnfläche ist nur zulässig, wenn der Einbau von individuellen Wasserzählern unzumutbar ist.
Fazit: Mit Wissen zur gerechten Abrechnung
Die Überprüfung der Wasserkostenabrechnung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber mit den richtigen Tipps und etwas Geduld kannst du versteckte Fehler aufdecken und sicherstellen, dass du nur das bezahlst, was du tatsächlich verbraucht hast. Scheue dich nicht, deinen Vermieter bei Unklarheiten zu kontaktieren und um Erklärungen zu bitten. Im Zweifelsfall kannst du dich auch an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden. Denk daran: Du hast das Recht auf eine korrekte und transparente Nebenkostenabrechnung! Und jetzt ran an die Zahlen, du schaffst das!
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