Na, auch schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und dich gefragt, was da eigentlich alles drinsteht? Besonders die Position "Abwassergebühren" kann ganz schön ins Geld gehen. Aber wusstest du, dass auch das Regenwasser, das auf dein Dach oder den Hof fällt, deine Abwasserkosten beeinflussen kann? Klingt komisch, ist aber so! In diesem Artikel zeige ich dir, wie das funktioniert, worauf du achten musst und wann es sich lohnt, Widerspruch einzulegen.
Abwassergebühren: Mehr als nur Klospülung
Klar, wenn du duschst, die Toilette spülst oder die Waschmaschine läuft, entsteht Abwasser. Dieses Abwasser muss gereinigt werden, bevor es wieder in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt wird. Die Kosten für diese Reinigung werden über die Abwassergebühren gedeckt. Soweit, so logisch.
Aber: Auch Regenwasser, das in die Kanalisation gelangt, verursacht Kosten. Denn auch dieses Wasser muss abgeleitet und unter Umständen gereinigt werden, bevor es in Flüsse und Seen fließt. Und genau hier wird es interessant für dich als Mieter.
Wie Regenwasser deine Abwasserkosten beeinflusst
Die Kommunen berechnen die Abwassergebühren meist nach dem Frischwasserverbrauch. Das heißt: Je mehr Frischwasser du verbrauchst, desto mehr Abwasser "produzierst" du angeblich auch – so die Annahme. Und da kommt das Regenwasser ins Spiel.
Stell dir vor, es regnet stark. Das Regenwasser fließt von deinem Dach, dem Hof oder der Straße in die Kanalisation. Dieses Wasser erhöht die Menge des Abwassers, das die Kläranlagen verarbeiten müssen. Einige Kommunen berücksichtigen diesen Umstand und erheben Gebühren für das sogenannte Niederschlagswasser.
Die Krux: Diese Gebühren werden oft über den Frischwasserverbrauch auf alle Mieter umgelegt – auch wenn du gar keinen Einfluss darauf hast, wie viel Regen auf das Grundstück fällt.
Die Berechnung: Quadratmeter mal Gebührensatz
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist in der Regel recht simpel. Die Kommune ermittelt die versiegelte Fläche auf dem Grundstück (Dachflächen, Hofflächen, etc.), von der Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird. Diese Fläche wird dann mit einem Gebührensatz pro Quadratmeter multipliziert. Das Ergebnis ist die Niederschlagswassergebühr für das gesamte Grundstück.
Diese Gebühr wird dann anteilig auf die Mieter umgelegt, meistens wieder über den Frischwasserverbrauch oder die Wohnfläche.
- •Gebührensatz der Kommune: 2 Euro pro qm
- •Niederschlagswassergebühr insgesamt: 1000 Euro
Stolpersteine in der Nebenkostenabrechnung
Jetzt wird es spannend! Denn bei der Berechnung und Umlage der Niederschlagswassergebühr können Fehler passieren, die dich unnötig Geld kosten.
Hier sind einige Punkte, auf die du bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung achten solltest:
- •Sind die Abwassergebühren überhaupt umlagefähig? Grundsätzlich ja, aber der Mietvertrag muss das auch vorsehen. Steht dort nichts von Abwassergebühren oder "Kosten der Entwässerung", musst du diese Position nicht bezahlen.
- •Ist die Berechnung korrekt? Die Kommune muss die Gebühren korrekt berechnen und der Vermieter muss diese korrekt auf die Mieter umlegen. Frag im Zweifelsfall beim Vermieter nach, wie die Berechnung genau aussieht.
- •Sind alle Flächen korrekt erfasst? Oftmals werden bei der Berechnung der versiegelten Flächen Fehler gemacht. Zum Beispiel, wenn eine Dachterrasse fälschlicherweise als versiegelte Fläche angerechnet wird, obwohl das Wasser dort versickern kann.
- •Gibt es Möglichkeiten zur Reduzierung der Gebühren? Einige Kommunen bieten Ermäßigungen an, wenn du Regenwasser auf deinem Grundstück versickern lässt (z.B. durch eine Zisterne oder ein Gründach). Sprich deinen Vermieter darauf an, ob er solche Möglichkeiten nutzt.
- •Wassermengenmessung: Nur wenn wirklich getrennt! Das ist ein wichtiger Punkt: Wenn du einen Garten hast, den du mit Leitungswasser bewässerst, kann es sein, dass dein Vermieter eine separate Wassermengenzähler für Gartenwasser installiert hat. In diesem Fall darf das verbrauchte Gartenwasser NICHT in die Berechnung der Abwasserkosten einfließen, da es ja nicht in die Kanalisation gelangt. Achtung: Nur wenn es wirklich einen separaten Zähler gibt!
Wann du Widerspruch einlegen solltest
Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Abwassergebühren in deiner Nebenkostenabrechnung hast, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen. Am besten schriftlich und innerhalb der Widerspruchsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung).
In deinem Widerspruch solltest du genau begründen, warum du die Abrechnung für falsch hältst. Zum Beispiel:
- •"Ich bezweifle, dass die berechnete versiegelte Fläche korrekt ist."
- •"Ich vermute, dass mein Gartenwasserverbrauch fälschlicherweise in die Berechnung der Abwasserkosten einfließt."
- •"Die Umlage der Niederschlagswassergebühr erscheint mir nicht nachvollziehbar."
Der BGH und das Regenwasser
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema Abwassergebühren und Regenwasser auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt: Die Umlage von Niederschlagswassergebühren auf die Mieter ist zulässig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist und die Berechnung korrekt erfolgt.
Ein wichtiges Urteil ist das vom BGH vom 10. Oktober 2007 (Az. VIII ZR 279/06). Darin hat der BGH klargestellt, dass der Vermieter die tatsächlichen Kosten für die Abwasserbeseitigung nachweisen muss. Er darf also nicht einfach eine pauschale Summe ansetzen, sondern muss die Abrechnung der Kommune vorlegen.
Fazit: Augen auf bei den Abwassergebühren!
Die Abwassergebühren sind oft ein großer Posten in der Nebenkostenabrechnung. Gerade die Berücksichtigung von Regenwasser kann zu unnötigen Kosten führen. Es lohnt sich also, die Abrechnung genau zu prüfen und im Zweifelsfall Widerspruch einzulegen.
Lass dich nicht von komplizierten Berechnungen abschrecken. Frag deinen Vermieter nach, wenn du etwas nicht verstehst. Und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Mit ein bisschen Aufmerksamkeit und Hartnäckigkeit kannst du sicherstellen, dass du nicht mehr als nötig für dein Abwasser bezahlst! Viel Erfolg!
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