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Gemeinschaftswaschmaschine im Mietshaus: Wie die Kosten fair aufgeteilt werden (und was bei defekten Zählern gilt)

Na, auch genervt von der Nebenkostenabrechnung und fragst dich, ob die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine im Keller fair aufgeteilt werden? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Die Gemeinsc...

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5 Min. Lesezeit
Gemeinschaftswaschmaschine im Mietshaus: Wie die Kosten fair aufgeteilt werden (und was bei defekten Zählern gilt)

Na, auch genervt von der Nebenkostenabrechnung und fragst dich, ob die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine im Keller fair aufgeteilt werden? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Die Gemeinschaftswaschmaschine ist oft ein Streitpunkt, aber lass uns mal schauen, wie du Licht ins Dunkel bringen kannst.

Gemeinschaftswaschmaschine: Segen oder Ärgernis?

Klar, eine Gemeinschaftswaschmaschine im Mietshaus ist superpraktisch. Du sparst dir die Anschaffungskosten einer eigenen Maschine und hast mehr Platz in deiner Wohnung. Aber wehe, wenn's um die Abrechnung geht! Plötzlich fragt sich jeder: Wer wäscht wie oft und zahlt am Ende den fairen Anteil?

Wie werden die Kosten aufgeteilt? Die Basics

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine in der Nebenkostenabrechnung aufgeteilt werden können. Welche Methode angewendet wird, sollte idealerweise in deinem Mietvertrag oder der Hausordnung festgehalten sein. Schau da am besten zuerst mal rein!

Hier die gängigsten Varianten:

  • Verbrauchserfassung per Zähler: Das ist die fairste Methode. Jede Partei hat einen eigenen Zähler, der den tatsächlichen Verbrauch (Wasser und Strom) für die Waschmaschine misst. Du zahlst also nur, was du wirklich verbrauchst.
  • Pauschale: Hier wird ein fester Betrag pro Mietpartei erhoben, unabhängig davon, wie oft du die Waschmaschine nutzt. Diese Variante ist einfach, aber natürlich unfair, wenn du die Maschine kaum benutzt.
  • Verteilung nach Personenzahl: Die Gesamtkosten werden durch die Anzahl der im Haus lebenden Personen geteilt. Auch das ist nicht ideal, da ein Single-Haushalt genauso viel zahlt wie eine Familie mit Kindern, die vielleicht viel mehr wäscht.
  • Verteilung nach Wohnfläche: Die Kosten werden anteilig zur Wohnfläche aufgeteilt. Auch hier gilt: Wer wenig wäscht, zahlt möglicherweise zu viel.
⚠️
WichtigLaut Mietrecht muss die gewählte Methode transparent und nachvollziehbar sein. Eine willkürliche Kostenverteilung ist nicht zulässig.

Zählerstände: Kontrollieren ist besser

Wenn die Kosten per Zähler erfasst werden, ist es super wichtig, dass du regelmäßig deine Zählerstände kontrollierst und am besten auch dokumentierst (z.B. mit einem Foto). Nur so kannst du sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt ist.

💡
TippNotiere dir am besten jeden Monat den Zählerstand. So hast du einen guten Überblick über deinen Verbrauch.

Was tun bei defekten Zählern?

Oh je, der Zähler ist kaputt? Das ist natürlich ärgerlich! In diesem Fall muss der Vermieter den Zähler schnellstmöglich reparieren oder austauschen. Solange der Zähler defekt ist, kann der Verbrauch nicht genau gemessen werden.

Aber Achtung: Der Vermieter darf den Verbrauch nicht einfach schätzen! Er muss eine plausible Ersatzberechnung vornehmen. Dabei kann er sich zum Beispiel an deinem durchschnittlichen Verbrauch der Vorjahre orientieren.

Merke: Du hast das Recht, die Ersatzberechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen, wenn du sie für unangemessen hältst.

Eichpflicht von Zählern: Darauf solltest du achten

Zähler müssen geeicht sein, um sicherzustellen, dass sie korrekt messen. Die Eichpflicht gilt auch für Zähler von Gemeinschaftswaschmaschinen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist begrenzt (normalerweise 5 Jahre bei Wasserzählern und 6 Jahre bei Stromzählern).

Check: Überprüfe, ob die Zähler in deinem Haus noch gültig geeicht sind. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Zähler selbst vermerkt. Wenn die Eichung abgelaufen ist, sind die Messwerte nicht mehr zuverlässig und die Abrechnung kann angefochten werden.

Die Gemeinschaftswaschmaschine streikt?

Nicht nur defekte Zähler können zum Problem werden, sondern auch eine defekte Waschmaschine selbst! Wer zahlt die Reparatur? Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Gemeinschaftswaschmaschine verantwortlich. Er muss also für Reparaturen aufkommen.

Aber: Wenn die Waschmaschine durch dein Verschulden (z.B. unsachgemäße Bedienung) kaputt gegangen ist, kannst du unter Umständen zur Kasse gebeten werden.

Was, wenn die Abrechnung falsch ist? Einspruch einlegen!

Du hast deine Nebenkostenabrechnung bekommen und stellst fest, dass etwas nicht stimmt? Zum Beispiel, weil die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine viel höher sind als erwartet oder weil die Verteilungsmethode nicht korrekt angewendet wurde?

Kein Problem! Du hast das Recht, Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung.

So gehst du vor:

  1. 1.Prüfe die Abrechnung genau und notiere dir alle Punkte, die dir unklar oder falsch erscheinen.
  2. 2.Schreibe einen formellen Einspruch an deinen Vermieter. Beschreibe darin detailliert, warum du die Abrechnung beanstandest.
  3. 3.Fordere gegebenenfalls Belege an, um deine Zweifel zu untermauern.
  4. 4.Schicke den Einspruch per Einschreiben an deinen Vermieter, damit du einen Nachweis hast.
⚠️
WichtigAuch wenn du Einspruch einlegst, musst du den geforderten Betrag zunächst bezahlen. Wenn sich später herausstellt, dass deine Beanstandung berechtigt war, bekommst du das Geld zurück.

BGH-Urteile zur Gemeinschaftswaschmaschine

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits mehrfach mit dem Thema Gemeinschaftswaschmaschine und Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Ein wichtiges Urteil (BGH, Urteil vom 08.11.2006, Az. VIII ZR 112/05) besagt beispielsweise, dass der Vermieter die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine nicht einfach pauschal auf alle Mieter umlegen darf, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Fazit: Transparenz und Fairness sind Trumpf!

Die Gemeinschaftswaschmaschine kann ein echter Segen sein, aber nur, wenn die Kosten fair und transparent aufgeteilt werden. Kontrolliere regelmäßig deine Zählerstände, achte auf die Eichpflicht und scheue dich nicht, Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen, wenn etwas nicht stimmt. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit und dem Wissen um deine Rechte kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel für die Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine zahlst. Und denk dran: Kommunikation ist alles! Sprich mit deinem Vermieter, wenn du Fragen oder Bedenken hast. Gemeinsam findet ihr bestimmt eine faire Lösung.

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