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Die 10 größten Irrtümer bei der Nebenkostenabrechnung: Mythen entlarvt und Fehler vermieden!

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und das Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmt? Keine Panik, das geht vielen so! Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Si...

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5 Min. Lesezeit
Die 10 größten Irrtümer bei der Nebenkostenabrechnung: Mythen entlarvt und Fehler vermieden!

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und das Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmt? Keine Panik, das geht vielen so! Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Aber keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. In diesem Artikel entlarven wir die 10 größten Irrtümer rund um die Nebenkostenabrechnung, damit du in Zukunft besser Bescheid weißt und Fehler vermeiden kannst. Los geht's!

1. Irrtum: "Ich muss die Nebenkostenabrechnung einfach so akzeptieren."

Falsch gedacht! Nur weil dir dein Vermieter eine Abrechnung schickt, heißt das noch lange nicht, dass du sie einfach abnicken musst. Du hast das Recht, die Abrechnung genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen. Und das solltest du auch tun!

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TippNimm dir Zeit, die Abrechnung Zeile für Zeile durchzugehen. Vergleiche die Beträge mit den Vorjahresabrechnungen und schau, ob alles plausibel erscheint. Frage bei Unklarheiten deinen Vermieter.

2. Irrtum: "Ich kann sowieso nichts machen, die Abrechnung ist ja vom Profi."

Auch das ist ein Trugschluss! Auch Profis machen Fehler. Außerdem ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Abrechnung korrekt ist. Wenn du Fehler entdeckst, solltest du dich nicht scheuen, diese anzusprechen.

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TippFordere Einsicht in die Originalbelege an. Das ist dein gutes Recht! Nur so kannst du wirklich nachvollziehen, wie die Kosten entstanden sind. Achte darauf, ob die Belege überhaupt umlagefähige Kosten enthalten.

3. Irrtum: "Die Nebenkosten müssen immer gleich bleiben."

Leider nein. Die Nebenkosten können sich von Jahr zu Jahr ändern. Das liegt zum Beispiel an gestiegenen Energiepreisen, höheren Gebühren für die Müllabfuhr oder an Reparaturen, die durchgeführt werden mussten.

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TippAchte auf Ausschläge in einzelnen Positionen. Ein plötzlicher Anstieg sollte dich stutzig machen. Frage deinen Vermieter nach den Gründen.

4. Irrtum: "Ich muss alle Kosten bezahlen, die in der Abrechnung stehen."

Auch hier gilt: Nur umlagefähige Kosten dürfen abgerechnet werden. Das bedeutet, dass im Mietvertrag klar geregelt sein muss, welche Kosten auf dich umgelegt werden dürfen. Typische umlagefähige Kosten sind z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind z.B. Reparaturkosten oder Verwaltungsgebühren.

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TippSchau in deinen Mietvertrag und prüfe, ob die abgerechneten Kosten dort aufgeführt sind. Ein Blick in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) kann auch hilfreich sein.

5. Irrtum: "Mein Vermieter darf die Kosten einfach schätzen."

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter muss die Kosten tatsächlich entstanden sein und nachweisen können. Eine Schätzung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, z.B. wenn ein Zähler defekt ist.

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TippWenn dein Vermieter Kosten schätzt, muss er das in der Abrechnung begründen. Fordere einen Nachweis für die Schätzung an.

6. Irrtum: "Ich muss meine Einwände sofort begründen."

Nicht unbedingt! Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch zu erheben. Innerhalb dieser Frist musst du deine Einwände dem Vermieter mitteilen. Die Begründung kannst du dann später nachreichen, nachdem du die Belege geprüft hast.

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TippLege innerhalb der 12-Monats-Frist fristgerecht Widerspruch ein, auch wenn du noch keine konkreten Fehler gefunden hast. So sicherst du dir deine Rechte.

7. Irrtum: "Ich muss meinen Vermieter verklagen, um mein Recht zu bekommen."

Das ist oft nicht nötig. In vielen Fällen lässt sich das Problem durch ein Gespräch mit dem Vermieter lösen. Schildere ihm deine Bedenken und bitte ihn um eine Erklärung. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder einfache Fehler, die sich schnell beheben lassen.

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TippVersuche, eine gütliche Einigung mit deinem Vermieter zu erzielen. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Wenn das nicht klappt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.

8. Irrtum: "Wenn ich ausziehe, muss ich die Abrechnung nicht mehr prüfen."

Auch nach deinem Auszug hast du das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Du hast sogar noch 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen.

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TippGib deinem Vermieter deine neue Adresse bekannt, damit er dir die Abrechnung zuschicken kann.

9. Irrtum: "Ich kann die Heizkostenabrechnung nicht beeinflussen."

Falsch! Du kannst deine Heizkosten sehr wohl beeinflussen, indem du bewusst heizt und lüftest. Vermeide es, Fenster dauerhaft gekippt zu lassen, und dreh die Heizung runter, wenn du nicht zu Hause bist.

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TippInstalliere programmierbare Thermostate, um die Heizung automatisch zu regulieren. Achte auf eine gute Dämmung deiner Wohnung.

10. Irrtum: "Mein Vermieter darf die Kosten für die Gartenpflege auf mich umlegen, auch wenn ich den Garten nie nutze."

Grundsätzlich ja, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag als umlagefähige Nebenkosten vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, ob du den Garten tatsächlich nutzt oder nicht. BGH, Urteil vom 11. November 2009, Az. VIII ZR 221/08

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TippSprich mit deinem Vermieter, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Vielleicht lässt sich eine individuelle Vereinbarung treffen.

Fazit: Nebenkostenabrechnung ist kein Hexenwerk!

Wie du siehst, ist die Nebenkostenabrechnung kein unüberwindbares Hindernis. Mit ein bisschen Wissen und Sorgfalt kannst du deine Abrechnung selbst prüfen und Fehler erkennen. Scheue dich nicht, deine Rechte wahrzunehmen und bei Unstimmigkeiten deinen Vermieter anzusprechen. Denn am Ende geht es um dein Geld! Also, nimm deine Nebenkostenabrechnung in die Hand und werde zum Abrechnungs-Profi!

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