Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und das Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmt? Keine Panik, das geht vielen so! Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Aber keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. In diesem Artikel entlarven wir die 10 größten Irrtümer rund um die Nebenkostenabrechnung, damit du in Zukunft besser Bescheid weißt und Fehler vermeiden kannst. Los geht's!
1. Irrtum: "Ich muss die Nebenkostenabrechnung einfach so akzeptieren."
Falsch gedacht! Nur weil dir dein Vermieter eine Abrechnung schickt, heißt das noch lange nicht, dass du sie einfach abnicken musst. Du hast das Recht, die Abrechnung genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen. Und das solltest du auch tun!
2. Irrtum: "Ich kann sowieso nichts machen, die Abrechnung ist ja vom Profi."
Auch das ist ein Trugschluss! Auch Profis machen Fehler. Außerdem ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Abrechnung korrekt ist. Wenn du Fehler entdeckst, solltest du dich nicht scheuen, diese anzusprechen.
3. Irrtum: "Die Nebenkosten müssen immer gleich bleiben."
Leider nein. Die Nebenkosten können sich von Jahr zu Jahr ändern. Das liegt zum Beispiel an gestiegenen Energiepreisen, höheren Gebühren für die Müllabfuhr oder an Reparaturen, die durchgeführt werden mussten.
4. Irrtum: "Ich muss alle Kosten bezahlen, die in der Abrechnung stehen."
Auch hier gilt: Nur umlagefähige Kosten dürfen abgerechnet werden. Das bedeutet, dass im Mietvertrag klar geregelt sein muss, welche Kosten auf dich umgelegt werden dürfen. Typische umlagefähige Kosten sind z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind z.B. Reparaturkosten oder Verwaltungsgebühren.
5. Irrtum: "Mein Vermieter darf die Kosten einfach schätzen."
Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter muss die Kosten tatsächlich entstanden sein und nachweisen können. Eine Schätzung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, z.B. wenn ein Zähler defekt ist.
6. Irrtum: "Ich muss meine Einwände sofort begründen."
Nicht unbedingt! Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch zu erheben. Innerhalb dieser Frist musst du deine Einwände dem Vermieter mitteilen. Die Begründung kannst du dann später nachreichen, nachdem du die Belege geprüft hast.
7. Irrtum: "Ich muss meinen Vermieter verklagen, um mein Recht zu bekommen."
Das ist oft nicht nötig. In vielen Fällen lässt sich das Problem durch ein Gespräch mit dem Vermieter lösen. Schildere ihm deine Bedenken und bitte ihn um eine Erklärung. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder einfache Fehler, die sich schnell beheben lassen.
8. Irrtum: "Wenn ich ausziehe, muss ich die Abrechnung nicht mehr prüfen."
Auch nach deinem Auszug hast du das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Du hast sogar noch 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen.
9. Irrtum: "Ich kann die Heizkostenabrechnung nicht beeinflussen."
Falsch! Du kannst deine Heizkosten sehr wohl beeinflussen, indem du bewusst heizt und lüftest. Vermeide es, Fenster dauerhaft gekippt zu lassen, und dreh die Heizung runter, wenn du nicht zu Hause bist.
10. Irrtum: "Mein Vermieter darf die Kosten für die Gartenpflege auf mich umlegen, auch wenn ich den Garten nie nutze."
Grundsätzlich ja, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag als umlagefähige Nebenkosten vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, ob du den Garten tatsächlich nutzt oder nicht. BGH, Urteil vom 11. November 2009, Az. VIII ZR 221/08
Fazit: Nebenkostenabrechnung ist kein Hexenwerk!
Wie du siehst, ist die Nebenkostenabrechnung kein unüberwindbares Hindernis. Mit ein bisschen Wissen und Sorgfalt kannst du deine Abrechnung selbst prüfen und Fehler erkennen. Scheue dich nicht, deine Rechte wahrzunehmen und bei Unstimmigkeiten deinen Vermieter anzusprechen. Denn am Ende geht es um dein Geld! Also, nimm deine Nebenkostenabrechnung in die Hand und werde zum Abrechnungs-Profi!
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