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Nebenkostenabrechnung: Rückforderung nach Verkauf des Hauses – Welche Fristen gelten?

Na, schon wieder Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Und jetzt hat der Vermieter auch noch gewechselt, weil das Haus verkauft wurde? Keine Panik, das kriegen wir hin! Es ist verständlich,...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Rückforderung nach Verkauf des Hauses – Welche Fristen gelten?

Na, schon wieder Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Und jetzt hat der Vermieter auch noch gewechselt, weil das Haus verkauft wurde? Keine Panik, das kriegen wir hin! Es ist verständlich, dass du jetzt unsicher bist, welche Rechte du hast und an wen du dich wenden musst. Schließlich geht es um dein Geld! Lass uns mal schauen, was passiert, wenn das Haus den Besitzer wechselt und du eine Nebenkostenabrechnung prüfen oder sogar etwas zurückfordern möchtest.

Der Hausverkauf und deine Nebenkosten: Wer ist jetzt zuständig?

Erstmal die gute Nachricht: Ein Hausverkauf ändert grundsätzlich nichts an deinen Rechten als Mieter. Dein Mietvertrag bleibt bestehen und der neue Eigentümer tritt automatisch in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein. Das bedeutet aber auch, dass er für Nebenkostenabrechnungen verantwortlich ist, die in seine Eigentumszeit fallen.

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WichtigEntscheidend ist der Zeitraum, auf den sich die Nebenkostenabrechnung bezieht. Wenn die Abrechnung beispielsweise den Zeitraum Januar bis Dezember des letzten Jahres betrifft, der Hausverkauf aber erst im November stattfand, dann ist der neue Eigentümer nur für die letzten zwei Monate zuständig. Für die restlichen zehn Monate ist noch der alte Vermieter in der Pflicht.

Das kann natürlich kompliziert werden, wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst. An wen wendest du dich dann? Grundsätzlich gilt:

  • Für Abrechnungszeiträume, die vor dem Verkauf liegen, ist der alte Vermieter dein Ansprechpartner.
  • Für Abrechnungszeiträume, die nach dem Verkauf liegen, ist der neue Vermieter zuständig.
  • Gibt es einen Zeitraum, in dem beide Eigentümer zuständig sind (z.B. Verkauf mitten im Abrechnungszeitraum), müssen sich die beiden einigen oder du forderst anteilig von beiden ein.
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TippInformiere dich genau, wann der Hausverkauf stattgefunden hat und auf welchen Zeitraum sich deine Nebenkostenabrechnung bezieht. So weißt du, wer dein richtiger Ansprechpartner ist.

Die Fristen: Wie lange hast du Zeit, etwas zurückzufordern?

Jetzt wird es etwas kniffliger, aber keine Sorge, wir gehen das Schritt für Schritt durch. Bei der Nebenkostenabrechnung gibt es zwei wichtige Fristen, die du kennen solltest:

  1. 1.Die Abrechnungsfrist für den Vermieter: Der Vermieter hat in der Regel zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Hat dein Vermieter diese Frist verpasst, ist die Abrechnung in der Regel unwirksam und du musst nichts nachzahlen. Ausnahme: Der Vermieter hat die Fristüberschreitung nicht zu verantworten (z.B. weil er selbst auf eine Abrechnung von einem Dienstleister warten musste).
  1. 2.Die Einwendungsfrist für dich: Hast du die Nebenkostenabrechnung erhalten, hast du zwölf Monate Zeit, Einwände gegen die Abrechnung zu erheben und eine Rückforderung geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung.
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BeispielDu erhältst am 15. Mai 2024 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023. Du hast bis zum 15. Mai 2025 Zeit, Einwände zu erheben.
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WichtigDiese Fristen gelten auch dann, wenn das Haus verkauft wurde! Achte also genau darauf, wann du die Abrechnung erhalten hast und wann die Frist abläuft.

Was tun, wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst?

Hast du Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt, solltest du schnellstmöglich handeln. Hier ein paar Tipps:

  1. 1.Prüfe die Abrechnung genau: Vergleiche die Abrechnung mit deinem Mietvertrag und den Vorjahresabrechnungen. Sind die Kostenpositionen plausibel? Sind die Verteilerschlüssel richtig angewendet?
  1. 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Der Vermieter ist verpflichtet, dir diese zur Verfügung zu stellen.
  1. 3.Erhebe Einwände schriftlich: Formuliere deine Einwände schriftlich und begründe sie nachvollziehbar. Sende das Schreiben am besten per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast.
  1. 4.Setze eine Frist: Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Klärung deiner Einwände.
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WichtigAuch wenn du Einwände erhoben hast, solltest du den unstrittigen Teil der Nebenkostenabrechnung fristgerecht bezahlen. So vermeidest du Mahnungen und Verzugszinsen.

BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z.B. VIII ZR 19/07) klargestellt, dass du als Mieter auch dann Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung erheben kannst, wenn du die Abrechnung bereits bezahlt hast. Die Einwendungsfrist beginnt trotzdem erst mit dem Zugang der Abrechnung.

Rückforderung nach Verkauf: An wen richtest du deine Forderung?

Wie bereits erwähnt, ist entscheidend, auf welchen Zeitraum sich deine Rückforderung bezieht.

  • Bezieht sich deine Rückforderung auf einen Zeitraum, in dem der alte Vermieter Eigentümer war, musst du dich an diesen wenden. Auch wenn das Haus bereits verkauft wurde, bleibt er für die Abrechnungen seiner Eigentumszeit verantwortlich.
  • Bezieht sich deine Rückforderung auf einen Zeitraum, in dem der neue Vermieter Eigentümer ist, musst du dich an diesen wenden.
  • Gibt es einen gemischten Zeitraum, solltest du deine Forderung aufteilen und anteilig an beide Vermieter richten.
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TippHalte alle Kommunikationen schriftlich fest und bewahre Kopien auf. So hast du im Streitfall einen Nachweis.

Was, wenn sich der Vermieter weigert zu zahlen?

Leider kommt es vor, dass sich Vermieter weigern, eine berechtigte Rückforderung zu begleichen. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten:

  1. 1.Mahnschreiben: Sende dem Vermieter ein Mahnschreiben mit einer erneuten Zahlungsaufforderung und einer letzten Fristsetzung.
  1. 2.Anwalt einschalten: Wenn das Mahnschreiben erfolglos bleibt, solltest du einen Anwalt für Mietrecht einschalten. Dieser kann deine Ansprüche juristisch prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
  1. 3.Mieterverein: Eine Mitgliedschaft im Mieterverein kann dir in solchen Fällen sehr helfen. Die Mitarbeiter des Mietervereins kennen sich mit Mietrecht aus und können dich beraten und unterstützen.
Denk daran: Die Kosten für einen Anwalt oder den Mieterverein können sich lohnen, wenn es um eine größere Summe geht.

Fazit: Gut informiert bist du auf der sicheren Seite

Ein Hausverkauf kann die Nebenkostenabrechnung komplizierter machen, aber mit dem richtigen Wissen bist du gut gerüstet. Achte auf die Fristen, prüfe die Abrechnung genau und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. Wenn du unsicher bist, hole dir rechtzeitig professionelle Hilfe. So behältst du den Überblick und sorgst dafür, dass du nicht zu viel bezahlst! Und denk dran: Du bist nicht allein mit deinen Nebenkosten-Sorgen! Viele Mieter stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Bleib dran und lass dich nicht unterkriegen!

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