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Nebenkostenabrechnung bei Untermiete: Welche Kosten darf der Hauptmieter weitergeben?

Na, bist du auch gerade wieder am Grübeln über deine Nebenkostenabrechnung? Besonders knifflig wird’s, wenn du untermietest, oder? Da fragst du dich bestimmt: Welche Kosten darf mein Hauptmieter eigen...

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6 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung bei Untermiete: Welche Kosten darf der Hauptmieter weitergeben?

Na, bist du auch gerade wieder am Grübeln über deine Nebenkostenabrechnung? Besonders knifflig wird’s, wenn du untermietest, oder? Da fragst du dich bestimmt: Welche Kosten darf mein Hauptmieter eigentlich an mich weitergeben und welche nicht? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Untermiete und Nebenkosten: Ein Dschungel?

Die Nebenkostenabrechnung ist schon für "normale" Mieter oft genug ein Buch mit sieben Siegeln. Wenn dann noch eine Untermiete ins Spiel kommt, wird es schnell kompliziert. Aber keine Panik, wir kriegen das gemeinsam hin! Grundsätzlich gilt: Dein Hauptmieter darf dir als Untermieter nur die tatsächlich entstandenen und umlagefähigen Nebenkosten in Rechnung stellen, die auf deine Wohnfläche entfallen. Klingt erstmal logisch, oder? Aber was bedeutet das konkret?

Die Basis: Der Mietvertrag

Bevor wir in die Details gehen, ein ganz wichtiger Tipp: Schau in deinen Untermietvertrag! Hier sollte klar geregelt sein, welche Nebenkosten du übernehmen musst. Fehlt eine solche Regelung, gilt grundsätzlich, dass du gar keine Nebenkosten zahlen musst. Das ist natürlich eher unwahrscheinlich, aber es kommt vor!

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WichtigEnthält dein Untermietvertrag keine konkrete Vereinbarung, gilt die gesetzliche Regelung. Das bedeutet, dass die Betriebskosten nach dem Anteil deiner Wohnfläche an der Gesamtfläche der Wohnung umgelegt werden.

Welche Nebenkosten darf dein Hauptmieter umlegen?

Grundsätzlich dürfen alle umlagefähigen Nebenkosten weitergegeben werden. Welche das sind, ist in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Posten:

  • Heizung und Warmwasser: Das sind oft die größten Brocken. Die Kosten müssen in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet werden, also nach deinem tatsächlichen Verbrauch. Hier ist wichtig, dass der Hauptmieter Zählerstände korrekt erfasst und dir Einsicht in die Abrechnung des Versorgers gewährt.
  • Wasser und Abwasser: Auch hier gilt in der Regel eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Wenn keine Wasserzähler vorhanden sind, wird oft nach Wohnfläche abgerechnet.
  • Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last, die der Eigentümer auf die Mieter umlegen darf.
  • Müllabfuhr: Die Kosten für die Müllabfuhr dürfen ebenfalls umgelegt werden.
  • Gebäudereinigung und Gartenpflege: Wenn die Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenpflege von einem Unternehmen durchgeführt werden, dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Aber Achtung: Dein Hauptmieter darf hier keine überhöhten Kosten ansetzen!
  • Hausmeister: Die Kosten für den Hausmeister dürfen ebenfalls umgelegt werden, aber nur, wenn er tatsächlich Aufgaben übernimmt, die im Interesse aller Mieter liegen.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Glasversicherung dürfen umgelegt werden.
  • Sonstige Betriebskosten: Hierunter fallen Kosten, die nicht in den oben genannten Kategorien enthalten sind, aber trotzdem regelmäßig anfallen, z.B. Kosten für die Wartung des Aufzugs oder die Reinigung der Dachrinnen.

Worauf du bei der Abrechnung achten solltest

Wenn du die Nebenkostenabrechnung von deinem Hauptmieter bekommst, solltest du sie genau prüfen. Hier ein paar Tipps:

  1. 1.Formelle Richtigkeit: Enthält die Abrechnung alle notwendigen Angaben? Sind die Abrechnungszeiträume korrekt? Ist die Berechnung nachvollziehbar?
  2. 2.Umlageschlüssel: Wurde der richtige Umlageschlüssel verwendet? In der Regel wird nach Wohnfläche abgerechnet, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.
  3. 3.Einzelpositionen: Sind die einzelnen Positionen plausibel? Sind die Kosten angemessen? Lass dir Belege zeigen, wenn du Zweifel hast.
  4. 4.Verbrauchswerte: Sind die Verbrauchswerte für Heizung und Wasser korrekt erfasst? Hast du die Möglichkeit, deine eigenen Zählerstände mit denen in der Abrechnung zu vergleichen?
  5. 5.Fristen: Dein Hauptmieter muss dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Du hast dann 12 Monate Zeit, Einspruch gegen die Abrechnung zu erheben.
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TippFordere immer eine detaillierte Aufstellung der Nebenkosten an! So kannst du die einzelnen Posten besser nachvollziehen.

Was dein Hauptmieter NICHT weitergeben darf

Es gibt auch Kosten, die dein Hauptmieter NICHT auf dich umlegen darf. Dazu gehören:

  • Verwaltungskosten: Die Kosten für die Verwaltung der Wohnung darf der Hauptmieter nicht auf dich umlegen.
  • Reparaturkosten: Kosten für Reparaturen in der Wohnung oder am Gebäude dürfen ebenfalls nicht umgelegt werden.
  • Kosten für Leerstand: Wenn eine Wohnung im Haus leer steht, dürfen die dadurch entstehenden Kosten nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden.
  • Kosten, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden: Wenn bestimmte Kosten nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, dürfen sie auch nicht umgelegt werden.

Heizkostenabrechnung: Besonderheiten bei der Untermiete

Besonders wichtig ist die Heizkostenabrechnung. Hier muss dein Hauptmieter sicherstellen, dass die Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass du nur für den Teil der Heizkosten aufkommen musst, den du tatsächlich verbraucht hast. Dein Hauptmieter darf dir also nicht einfach einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen.

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WichtigWenn dein Hauptmieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet, hast du das Recht, die Abrechnung zu beanstanden und eine Korrektur zu fordern.

Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Wenn du Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du dich schriftlich an deinen Hauptmieter wenden und die Fehler beanstanden. Bitte ihn um eine Korrektur der Abrechnung und lege deine Beanstandungen dar. Am besten schickst du den Brief per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.

Dein Hauptmieter ist verpflichtet, deine Beanstandungen zu prüfen und die Abrechnung gegebenenfalls zu korrigieren. Wenn er sich weigert, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.

Merke: Du solltest deinen Einspruch unbedingt innerhalb der Frist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einlegen.

Relevante BGH-Urteile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung bei Untermiete befasst. Hier sind einige wichtige Urteile:

  • BGH, Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 19/07: Der BGH hat klargestellt, dass der Hauptmieter dem Untermieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters zugänglich machen muss, damit der Untermieter die Abrechnung prüfen kann.
  • BGH, Urteil vom 16. Juli 2008, VIII ZR 239/07: Der BGH hat entschieden, dass der Hauptmieter dem Untermieter die Kosten für die Gartenpflege nur dann in Rechnung stellen darf, wenn der Untermieter den Garten auch tatsächlich nutzen kann.

Fazit: Augen auf bei der Untermiete!

Die Nebenkostenabrechnung bei Untermiete kann kompliziert sein, aber mit ein bisschen Wissen und Aufmerksamkeit kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst. Achte auf eine klare Regelung im Untermietvertrag, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Fehler zu beanstanden. Denk dran: Du hast Rechte! Und wenn du dir unsicher bist, hol dir professionelle Hilfe bei einem Mieterverein oder einem Anwalt. So kannst du beruhigt wohnen und dich auf die schönen Seiten des Lebens konzentrieren!

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