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Tierhaltung in der Mietwohnung: Dürfen Vermieter höhere Nebenkosten für Haustiere abrechnen? (Rechte und Pflichten)

Na, hast du dir auch schon mal Sorgen gemacht, ob dein Vermieter dir wegen deiner Fellnasen extra Nebenkosten aufbrummen darf? Das Thema Tierhaltung und Nebenkosten ist nämlich ganz schön knifflig und...

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5 Min. Lesezeit
Tierhaltung in der Mietwohnung: Dürfen Vermieter höhere Nebenkosten für Haustiere abrechnen? (Rechte und Pflichten)

Na, hast du dir auch schon mal Sorgen gemacht, ob dein Vermieter dir wegen deiner Fellnasen extra Nebenkosten aufbrummen darf? Das Thema Tierhaltung und Nebenkosten ist nämlich ganz schön knifflig und sorgt oft für Unsicherheit. Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen! Hier erfährst du alles, was du als Tierhalter über deine Rechte und Pflichten bei der Nebenkostenabrechnung wissen musst.

Darf dein Vermieter pauschal einen Tierzuschlag verlangen?

Die kurze Antwort: Meistens nicht! Ein pauschaler Tierzuschlag in der Nebenkostenabrechnung ist grundsätzlich unzulässig. Dein Vermieter kann nicht einfach willkürlich einen Betrag X pro Haustier festlegen und dir in Rechnung stellen. Warum? Weil er nachweisen müsste, dass durch deine Tiere tatsächlich höhere Nebenkosten entstanden sind. Und das ist oft schwer.

Ein solcher pauschaler Zuschlag wäre eine unzulässige Benachteiligung, die gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit in § 556 Abs. 3 BGB verstößt. Denk dran: Die Nebenkosten müssen tatsächlich entstanden und umlagefähig sein.

Welche Kosten dürfen überhaupt auf dich umgelegt werden?

Grundsätzlich darf dein Vermieter nur Betriebskosten auf dich umlegen, die im Mietvertrag vereinbart sind. Typische Betriebskosten sind zum Beispiel:

  • Heizkosten
  • Wasserkosten
  • Müllabfuhr
  • Hausmeisterkosten
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
Wichtig ist, dass diese Kosten auch tatsächlich durch deine Tiere verursacht werden. Ein Beispiel: Wenn dein Hund besonders viel Wasser verbraucht, könnte dein Vermieter argumentieren, dass ein Teil der Wasserkosten auf ihn zurückzuführen ist. Aber Achtung: Er muss das beweisen können!

Wann dein Vermieter höhere Nebenkosten geltend machen kann

Es gibt Ausnahmen, in denen dein Vermieter tatsächlich höhere Nebenkosten für deine Tiere verlangen darf. Das ist dann der Fall, wenn durch die Tierhaltung nachweislich und erheblich höhere Kosten entstehen.

Hier ein paar Beispiele:

  • Übermäßige Abnutzung: Wenn dein Hund beispielsweise den Teppich im Treppenhaus stark beschädigt oder die Wände zerkratzt, können Reparaturkosten auf dich umgelegt werden. Allerdings muss dein Vermieter beweisen, dass die Schäden tatsächlich durch dein Tier verursacht wurden und nicht durch normale Abnutzung entstanden sind.
  • Erhöhter Reinigungsaufwand: Wenn deine Katze regelmäßig das Treppenhaus verschmutzt und dadurch ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht, kann dein Vermieter die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung stellen. Auch hier gilt: Er muss den Mehraufwand belegen können.
  • Verstopfungen in den Abwasserrohren: Wenn deine Katze regelmäßig Katzenstreu in die Toilette wirft und dadurch Verstopfungen entstehen, können die Kosten für die Rohrreinigung auf dich umgelegt werden.
  • Erhöhte Müllgebühren: Wenn du aufgrund deiner Tierhaltung deutlich mehr Müll produzierst (z.B. durch Katzenstreu), können die Müllgebühren anteilig erhöht werden.
⚠️
WichtigDein Vermieter muss dir immer genau nachweisen, wie die höheren Kosten durch deine Tierhaltung entstanden sind. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus! Er muss die Kosten konkret belegen, z.B. durch Rechnungen oder Zeugenaussagen.

Was steht in deinem Mietvertrag? Die Tierhaltungsklausel

Schau dir deinen Mietvertrag genau an! Gibt es eine Tierhaltungsklausel? Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die die Tierhaltung regeln.

  • Generelles Tierhaltungsverbot: Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam, da sie dich unangemessen benachteiligen. Ein generelles Verbot ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn das Haus speziell auf Allergiker ausgerichtet ist.
  • Genehmigungspflichtige Tierhaltung: Hier musst du deinen Vermieter um Erlaubnis bitten, bevor du ein Tier anschaffst. Er kann die Erlaubnis nur aus triftigen Gründen verweigern, z.B. wenn die Tierhaltung die anderen Mieter stört oder das Haus beschädigt.
  • Klauseln, die bestimmte Tierarten ausschließen: Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig. Dein Vermieter kann beispielsweise die Haltung von Kampfhunden verbieten.
BGH-Urteil beachten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass ein generelles Tierhaltungsverbot in Mietverträgen unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12). Die Tierhaltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, solange sie keine unzumutbare Belästigung für die anderen Mieter darstellt.

Was kannst du tun, wenn dein Vermieter ungerechtfertigte Nebenkosten verlangt?

  1. 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung: Fordere von deinem Vermieter eine detaillierte Aufschlüsselung der Nebenkosten an. Lass dir Belege zeigen, die die höheren Kosten durch deine Tierhaltung belegen.
  2. 2.Lege Widerspruch ein: Wenn du der Meinung bist, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, lege innerhalb der Frist (meist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) schriftlich Widerspruch ein.
  3. 3.Suche dir Rat: Wende dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Dort bekommst du kompetente Beratung und Unterstützung.
  4. 4.Dokumentiere alles: Sammle Beweise, die deine Sichtweise unterstützen. Das können Fotos von Schäden, Zeugenaussagen von Nachbarn oder Protokolle über Gespräche mit deinem Vermieter sein.

Praktische Tipps für dich als verantwortungsvollen Tierhalter

  • Achte auf Sauberkeit: Sorge dafür, dass deine Tiere die Gemeinschaftsflächen nicht verschmutzen. Reinige regelmäßig das Treppenhaus und den Garten, wenn nötig.
  • Vermeide Lärmbelästigung: Achte darauf, dass deine Tiere die anderen Mieter nicht durch lautes Bellen oder Miauen stören.
  • Sprich mit deinen Nachbarn: Ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Informiere sie über deine Tiere und gehe auf ihre Bedenken ein.
  • Schließe eine Tierhaftpflichtversicherung ab: Diese Versicherung schützt dich vor finanziellen Schäden, die durch deine Tiere verursacht werden.

Fazit

Lass dich nicht von unberechtigten Forderungen deines Vermieters einschüchtern! Du hast als Tierhalter Rechte. Ein pauschaler Tierzuschlag in der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel unzulässig. Dein Vermieter kann nur dann höhere Nebenkosten verlangen, wenn er nachweisen kann, dass durch deine Tiere tatsächlich und erheblich höhere Kosten entstanden sind. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig, lege im Zweifelsfall Widerspruch ein und suche dir rechtlichen Rat, wenn nötig. Und denk dran: Ein verantwortungsvoller Umgang mit deinen Tieren und ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn helfen, Konflikte zu vermeiden. So kannst du dein Zusammenleben mit deinen tierischen Mitbewohnern entspannt genießen!

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