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Vermieterwechsel mitten im Abrechnungszeitraum: Wer erstellt die Nebenkostenabrechnung und wie werden die Kosten korrekt aufgeteilt?

Na, auch schon mal den Vermieter gewechselt, mitten im Jahr? Und jetzt fragst du dich, wer denn eigentlich deine Nebenkostenabrechnung macht und wie das alles korrekt aufgeteilt wird? Keine Panik, das...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Vermieterwechsel mitten im Abrechnungszeitraum: Wer erstellt die Nebenkostenabrechnung und wie werden die Kosten korrekt aufgeteilt?

Na, auch schon mal den Vermieter gewechselt, mitten im Jahr? Und jetzt fragst du dich, wer denn eigentlich deine Nebenkostenabrechnung macht und wie das alles korrekt aufgeteilt wird? Keine Panik, das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt! Ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen.

Vermieterwechsel und deine Nebenkosten – Wer ist zuständig?

Stell dir vor, dein Vermieter geht in Rente oder verkauft das Haus. Plötzlich ist da jemand Neues, der sich um alles kümmert. Aber was passiert mit deiner Nebenkostenabrechnung? Wer ist dafür zuständig, wenn der Abrechnungszeitraum noch gar nicht zu Ende ist?

Die Antwort ist eigentlich recht simpel: Der Vermieter, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer der Immobilie ist, ist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung verantwortlich. Das bedeutet, auch wenn der alte Vermieter einen Teil des Jahres "dran" war, muss der neue Vermieter die komplette Abrechnung erstellen.

Wie werden die Kosten aufgeteilt? – Die korrekte Abrechnung

Okay, der neue Vermieter macht die Abrechnung. Aber wie stellt er sicher, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die der alte Vermieter verursacht hat? Hier kommt die Kostenaufteilung ins Spiel.

Grundsätzlich gilt: Die Nebenkosten werden zeitanteilig aufgeteilt. Das bedeutet, die Kosten werden entsprechend der jeweiligen Eigentumszeiträume von altem und neuem Vermieter aufgeteilt.

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BeispielDer Abrechnungszeitraum ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Vermieterwechsel fand am 30. Juni statt. Dann trägt der alte Vermieter die Kosten vom 1. Januar bis zum 30. Juni, und der neue Vermieter vom 1. Juli bis zum 31. Dezember.
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WichtigDiese Aufteilung gilt für alle betriebskostenabhängigen Nebenkosten, wie zum Beispiel Gartenpflege, Müllabfuhr oder Gebäudeversicherung.

Heizkosten – Hier wird's etwas komplizierter!

Bei den Heizkosten sieht die Sache ein bisschen anders aus. Hier kommt die Heizkostenverordnung ins Spiel. Diese schreibt vor, dass Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.

Das bedeutet:

  • Zwischenablesung: Im Idealfall findet bei einem Vermieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler statt. So kann genau ermittelt werden, wie viel du während der Zeit des alten Vermieters verbraucht hast und wie viel während der Zeit des neuen Vermieters.
  • Keine Zwischenablesung: Wenn keine Zwischenablesung stattgefunden hat, darf der Verbrauch geschätzt werden. Die Schätzung sollte sich an deinem bisherigen Verbrauch orientieren oder anhand vergleichbarer Daten erfolgen. Hier kann es allerdings zu Ungenauigkeiten kommen, also achte genau auf die Abrechnung!
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WichtigEin BGH-Urteil (VIII ZR 91/19) hat klargestellt, dass auch bei einem Vermieterwechsel eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten erfolgen muss. Eine reine zeitanteilige Aufteilung ist in der Regel unzulässig, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Übergabe und Protokoll – Das A und O

Um späteren Ärger zu vermeiden, ist eine sorgfältige Übergabe zwischen altem und neuem Vermieter unerlässlich. Hier sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Protokoll: Erstelle ein detailliertes Übergabeprotokoll. Darin werden alle relevanten Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom) notiert. Lass das Protokoll von beiden Vermietern unterschreiben.
  • Information: Der alte Vermieter sollte den neuen Vermieter über alle wichtigen Details informieren, die für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel bestehende Verträge mit Dienstleistern oder besondere Vereinbarungen mit Mietern.
  • Dokumentation: Bewahre alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Zwischenabrechnungen) sorgfältig auf. du dienen dir als Beweismittel, falls es zu Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung kommt.

Tipps für dich – So gehst du vor!

Hier noch ein paar praktische Tipps, die dir helfen, den Überblick zu behalten:

  1. 1.Frage nach: Scheue dich nicht, beim neuen Vermieter nachzufragen, wie die Nebenkostenabrechnung erstellt wird und wie die Kosten aufgeteilt werden.
  2. 2.Prüfe die Abrechnung: Nimm dir Zeit, die Nebenkostenabrechnung sorgfältig zu prüfen. Achte auf die korrekte Aufteilung der Kosten und auf die Richtigkeit der Zählerstände.
  3. 3.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Nutze dieses Recht, um die Kosten nachzuvollziehen.
  4. 4.Sprich Fehler an: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, teile diese dem Vermieter schriftlich mit und fordere eine Korrektur an.
  5. 5.Hol dir Hilfe: Wenn du dich unsicher bist, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit – Bleib am Ball!

Ein Vermieterwechsel mitten im Abrechnungszeitraum kann zwar etwas kompliziert sein, ist aber kein Grund zur Panik. Solange die Kosten zeitanteilig aufgeteilt werden und die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sollte alles korrekt ablaufen. Achte auf eine sorgfältige Übergabe, prüfe die Nebenkostenabrechnung genau und scheue dich nicht, Fragen zu stellen. Mit diesen Tipps bist du bestens gerüstet, um deine Rechte als Mieter zu wahren!

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