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Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung: Welche Policen Mieter wirklich zahlen müssen (und welche nicht!)

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht fast jedem so! Gerade beim Thema Versicherungen in der Abrechnung herrscht oft dicke Luft. Dein Vermieter will d...

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5 Min. Lesezeit
Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung: Welche Policen Mieter wirklich zahlen müssen (und welche nicht!)

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht fast jedem so! Gerade beim Thema Versicherungen in der Abrechnung herrscht oft dicke Luft. Dein Vermieter will dir da vielleicht Kosten unterjubeln, die du gar nicht zahlen musst. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du in Zukunft genau weißt, was Sache ist!

Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung: Ein Dschungel?

Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Und mittendrin verstecken sich die Versicherungskosten. Aber keine Panik! Nicht jede Versicherung, die dein Vermieter abgeschlossen hat, darf er auch auf dich umlegen. Es gibt nämlich klare Regeln, welche Versicherungen zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören und welche nicht.

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WichtigDein Vermieter darf dir nur die Kosten für Versicherungen in Rechnung stellen, die das Gebäude oder das Grundstück betreffen und die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden.

Welche Versicherungen darf dein Vermieter abrechnen?

Es gibt ein paar Klassiker, die in fast jeder Nebenkostenabrechnung auftauchen und grundsätzlich umlagefähig sind, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden:

  • Gebäudeversicherung: Diese Versicherung schützt das Haus vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Da sie den Wert des Hauses erhält, ist sie in der Regel umlagefähig.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch dein Haus oder Grundstück entstehen. Zum Beispiel, wenn jemand auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt und sich verletzt.
  • Glasversicherung: du deckt Schäden an Fensterscheiben und anderen Glasflächen ab. Ob sie umlagefähig ist, hängt davon ab, ob sie im Mietvertrag explizit erwähnt wird oder ob sie als Bestandteil der Gebäudeversicherung abgedeckt ist.
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TippCheck deinen Mietvertrag! Steht da, welche Versicherungen auf dich umgelegt werden dürfen? Wenn ja, bist du schon mal auf der sicheren Seite. Wenn nicht, kann es schwierig werden.

Welche Versicherungen darf dein Vermieter NICHT abrechnen?

Jetzt wird's spannend! Es gibt nämlich auch Versicherungen, die dein Vermieter zwar abgeschlossen hat, aber nicht auf dich umlegen darf. Dazu gehören beispielsweise:

  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter: Diese Versicherung schützt den Vermieter bei Streitigkeiten mit Mietern oder anderen Parteien. Da sie hauptsächlich dem Vermieter selbst zugutekommt, ist sie nicht umlagefähig.
  • Mietausfallversicherung: Diese Versicherung deckt Mietausfälle ab, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt. Auch diese Versicherung dient primär dem Schutz des Vermieters und darf nicht auf dich umgelegt werden.
  • Inhaltsversicherung für vermietete Gegenstände: Hat der Vermieter beispielsweise eine Einbauküche mitvermietet und dafür eine Inhaltsversicherung abgeschlossen, sind die Kosten dafür nicht umlagefähig.
Merke: Alle Versicherungen, die ausschließlich dem Schutz des Vermieters dienen, darf er dir nicht in Rechnung stellen!

Stolperfalle: "Sonstige Betriebskosten"

Manchmal verstecken sich nicht umlagefähige Versicherungskosten unter dem Punkt "Sonstige Betriebskosten". Hier solltest du besonders aufmerksam sein! Dein Vermieter muss dir auf Anfrage genau aufschlüsseln, welche Kosten sich hinter diesem Sammelbegriff verbergen. Wenn du hier eine Versicherung entdeckst, die nicht umlagefähig ist, kannst du die Kosten anfechten.

Was tun, wenn die Abrechnung nicht stimmt?

Du hast den Verdacht, dass dein Vermieter dir ungerechtfertigte Versicherungskosten in Rechnung stellt? Keine Panik, du hast Rechte!

  1. 1.Abrechnung prüfen: Nimm dir die Zeit und prüfe deine Nebenkostenabrechnung ganz genau. Vergleiche sie mit deinem Mietvertrag und den oben genannten Regeln.
  2. 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege zu deiner Nebenkostenabrechnung einzusehen. Fordere die Belege für die Versicherungskosten an und prüfe, ob die genannten Policen tatsächlich umlagefähig sind.
  3. 3.Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, lege innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch beim Vermieter ein. Begründe deinen Widerspruch genau und lege Kopien der Belege bei.
  4. 4.Beratung suchen: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, suche dir professionelle Hilfe. Mietervereine oder Rechtsanwälte für Mietrecht können dich beraten und deine Rechte durchsetzen.
BGH-Urteile im Blick: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, welche Versicherungen umlagefähig sind und welche nicht. Informiere dich über die aktuelle Rechtsprechung, um deine Position zu stärken. Ein Klassiker ist das Urteil vom BGH vom 10. Februar 2016, Az. VIII ZR 33/15, welches sich mit der Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten beschäftigt, aber auch Prinzipien für die Umlagefähigkeit anderer Kosten beinhaltet.

Der Trick mit den Quadratmetern

Auch wenn eine Versicherung grundsätzlich umlagefähig ist, kann es sein, dass der Verteilerschlüssel nicht stimmt. Oft werden die Kosten nach der Wohnfläche verteilt. Das ist grundsätzlich in Ordnung, aber du solltest trotzdem prüfen, ob die angegebenen Quadratmeterzahlen korrekt sind.

⚠️
WichtigWenn dein Vermieter beispielsweise eine Garage mitversichert hat, die du nicht nutzt, darf er die Kosten dafür auch nicht auf deine Wohnung umlegen.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Lass dich nicht von komplizierten Nebenkostenabrechnungen einschüchtern! Mit ein bisschen Know-how und den richtigen Tipps kannst du selbst überprüfen, ob die abgerechneten Versicherungskosten korrekt sind. Denk dran:

  • Mietvertrag ist Trumpf: Was im Mietvertrag steht, zählt!
  • Belege sind Pflicht: Fordere Belege an und prüfe sie genau.
  • Widerspruchsfrist beachten: Lege rechtzeitig Widerspruch ein, wenn du Fehler entdeckst.
  • Hilfe holen: Scheu dich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
So behältst du den Überblick und zahlst nur das, was du wirklich musst! Viel Erfolg beim Prüfen deiner nächsten Nebenkostenabrechnung! Du schaffst das!

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