Na, schon wieder Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders ärgerlich wird es, wenn plötzlich Posten auftauchen, die mit Versicherungsschäden zu tun haben. Darf dein Vermieter das einfach so auf dich abwälzen? Kurz gesagt: Manchmal ja, manchmal nein. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du genau weißt, was Sache ist und dich nicht über den Tisch ziehen lässt!
Gebäudeversicherung und ihre Kosten: Wer zahlt was?
Grundsätzlich ist es erstmal so: Dein Vermieter ist für die Gebäudeversicherung zuständig. Das ist auch gut so, denn im Schadensfall deckt diese Versicherung Schäden am Gebäude ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Die Kosten für diese Versicherung darf der Vermieter in der Regel auf dich als Mieter umlegen, und zwar als Teil der umlagefähigen Nebenkosten. Das ist auch völlig normal und in Ordnung, solange es im Mietvertrag so vereinbart ist.
Aber Achtung: Die Gebäudeversicherung deckt nicht alles ab. Und hier fängt der Knackpunkt an!
Versicherungsschäden: Wann du zur Kasse gebeten wirst (und wann nicht!)
Jetzt wird’s spannend! Denn nicht jeder Schaden, der durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist, darf auch einfach so auf dich umgelegt werden.
Umlagefähig sind:
- •Beiträge zur Gebäudeversicherung: Wie gesagt, die reinen Versicherungsbeiträge sind in der Regel umlagefähig, sofern das im Mietvertrag steht.
- •Kosten für Elementarschadenversicherung: Wenn dein Vermieter zusätzlich eine Versicherung gegen Elementarschäden (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben) abgeschlossen hat, können auch diese Kosten auf dich umgelegt werden.
- •Reparaturkosten nach einem Versicherungsschaden: Hier liegt der Hase im Pfeffer! Dein Vermieter darf dir die Kosten für die Reparatur eines Schadens, der durch die Versicherung gedeckt ist, NICHT in Rechnung stellen. Das ist seine Aufgabe als Vermieter. Er bekommt ja schließlich Geld von der Versicherung.
- •Selbstbeteiligung des Vermieters: Stell dir vor, es gab einen Wasserschaden und die Gebäudeversicherung zahlt, aber der Vermieter muss eine Selbstbeteiligung leisten. Diese Selbstbeteiligung darf NICHT auf dich umgelegt werden! Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) schon mehrfach klargestellt (z.B. BGH, Urteil vom 08.10.2008, Az. VIII ZR 244/07). Die Selbstbeteiligung ist Sache des Vermieters.
- •Schäden, die durch mangelnde Instandhaltung entstanden sind: Wenn der Schaden entstanden ist, weil dein Vermieter seine Instandhaltungspflichten vernachlässigt hat (z.B. ein marodes Dach, das bei einem Sturm beschädigt wurde), dann darf er dir die Kosten dafür erst recht nicht in Rechnung stellen. Er muss sich selbst an die Nase fassen.
Was tun, wenn der Vermieter zu viel berechnet?
Okay, du hast deine Nebenkostenabrechnung geprüft und bist dir sicher, dass dein Vermieter dir zu viel berechnet hat. Was nun?
- 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Fordere Belege an! Dein Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu gewähren, also auch in den Versicherungsvertrag und die Schadensregulierung.
- 2.Sprich mit deinem Vermieter: Such das Gespräch! Manchmal handelt es sich einfach um ein Missverständnis oder einen Fehler.
- 3.Schreibe einen Widerspruch: Wenn das Gespräch nichts bringt, lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch genau und belege ihn mit deinen Recherchen. Setze eine Frist zur Korrektur.
- 4.Hole dir rechtlichen Rat: Wenn dein Vermieter stur bleibt, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Elementarschäden und deine Obliegenheiten
Gerade bei Elementarschäden (z.B. durch Hochwasser) kann es kompliziert werden. Hier ist es wichtig, dass du als Mieter deine Obiegenheiten kennst und erfüllst. Das bedeutet:
- •Schaden melden: Melde Schäden unverzüglich deinem Vermieter. Je schneller der Schaden der Versicherung gemeldet wird, desto besser.
- •Schaden minimieren: Versuche, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet z.B., Möbel in Sicherheit zu bringen, Wasser abzupumpen oder Wertgegenstände zu schützen.
- •Auskunft geben: Sei bereit, Auskunft über den Schaden zu geben und bei der Schadensregulierung mitzuwirken.
Praktische Tipps für dich:
- •Mietvertrag genau prüfen: Schau genau in deinen Mietvertrag, welche Nebenkosten umlegbar sind und ob es spezielle Klauseln zu Versicherungsschäden gibt.
- •Nebenkostenabrechnung aufbewahren: Heb deine Nebenkostenabrechnungen sorgfältig auf. So kannst du sie später noch einmal prüfen.
- •Protokollieren: Führe ein Protokoll über Schäden und Reparaturen in deiner Wohnung. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.
- •Nicht einschüchtern lassen: Lass dich von deinem Vermieter nicht einschüchtern. Du hast Rechte!
Fazit: Wissen ist Macht!
Du siehst, das Thema Versicherungsschäden und Nebenkosten ist gar nicht so einfach. Aber mit dem richtigen Wissen kannst du dich davor schützen, zu viel zu bezahlen. Merke dir: Du zahlst die laufenden Kosten für die Gebäudeversicherung, aber nicht die konkreten Schäden und die Selbstbeteiligung des Vermieters. Wenn du Zweifel hast, scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Und denk daran: Wer fragt, gewinnt! Also, Augen auf beim Blick auf die nächste Nebenkostenabrechnung!
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