Grundlagen

Verwalterwechsel während des Abrechnungszeitraums: Wer erstellt die Nebenkostenabrechnung und was müssen Mieter beachten?

Na, klingelt's schon wieder? Die Nebenkostenabrechnung steht vor der Tür und du fragst dich: Was passiert eigentlich, wenn mitten im Abrechnungszeitraum der Verwalter gewechselt hat? Keine Panik, ich...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Verwalterwechsel während des Abrechnungszeitraums: Wer erstellt die Nebenkostenabrechnung und was müssen Mieter beachten?

Na, klingelt's schon wieder? Die Nebenkostenabrechnung steht vor der Tür und du fragst dich: Was passiert eigentlich, wenn mitten im Abrechnungszeitraum der Verwalter gewechselt hat? Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Verwalterwechsel: Wer ist jetzt zuständig?

Stell dir vor, du wohnst in deiner Wohnung und plötzlich flattert ein Brief ins Haus: "Wir sind jetzt deine neuen Verwalter!" Super, denkst du vielleicht. Aber was passiert mit der Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr, in dem ja auch noch der alte Verwalter im Amt war? Keine Sorge, grundsätzlich gilt: Derjenige, der zum Ende des Abrechnungszeitraums im Amt ist, ist auch für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zuständig.

Das bedeutet konkret: Wenn der neue Verwalter am 31. Dezember im Amt ist, dann muss er die Abrechnung für das gesamte Jahr machen, auch wenn der alte Verwalter beispielsweise die ersten neun Monate des Jahres zuständig war.

Was muss der neue Verwalter wissen?

Gute Frage! Der neue Verwalter muss natürlich alle notwendigen Informationen vom alten Verwalter bekommen, um eine korrekte Abrechnung erstellen zu können. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Einnahmen und Ausgaben des gesamten Abrechnungszeitraums: Also alle Rechnungen, Belege und Kontoauszüge.
  • Die Verteilerschlüssel: Wie werden die Kosten auf die einzelnen Mieter verteilt? Nach Wohnfläche, Personenanzahl oder etwas anderem?
  • Die Zählerstände: Falls es individuelle Zähler für Heizung, Wasser oder Strom gibt, müssen die Stände zum Jahresende bekannt sein.
  • Informationen zu Leerständen: Welche Wohnungen standen leer und wie wirkt sich das auf die Kostenverteilung aus?
Der alte Verwalter ist verpflichtet, diese Informationen an den neuen Verwalter herauszugeben. Stell dir vor, er hätte das nicht getan! Dann müsstest du ja für Fehler geradestehen, die du gar nicht verursacht hast.

Was, wenn der alte Verwalter "abtaucht"?

Okay, das ist natürlich der Worst Case. Aber keine Panik, auch dafür gibt es Lösungen. Zunächst solltest du deinen Vermieter informieren. Er ist letztendlich dafür verantwortlich, dass du eine korrekte Nebenkostenabrechnung erhältst. Der Vermieter muss dann versuchen, die fehlenden Informationen vom alten Verwalter zu bekommen, notfalls auch gerichtlich.

Wenn das alles nicht klappt, kann es kompliziert werden. Im schlimmsten Fall muss man die Kosten schätzen. Das ist natürlich nicht ideal, aber besser als gar keine Abrechnung. Wichtig ist, dass du dir in diesem Fall professionelle Hilfe suchst, zum Beispiel bei einem Mieterverein.

Was musst du als Mieter beachten?

Auch wenn der Verwalter gewechselt hat, gelten für dich die gleichen Rechte und Pflichten wie immer. Das heißt:

  • Du hast das Recht auf eine verständliche und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Die Abrechnung muss alle Einnahmen und Ausgaben detailliert auflisten und die Verteilerschlüssel erklären.
  • Du hast das Recht, die Belege einzusehen. Du kannst die Originalrechnungen und Belege beim Verwalter oder Vermieter einsehen, um die Abrechnung zu überprüfen.
  • Du hast das Recht, Widerspruch einzulegen. Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du innerhalb der Widerspruchsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch einlegen.
⚠️
WichtigAuch wenn der Verwalter gewechselt hat, musst du deine Nebenkostenvorauszahlungen weiterhin leisten!

Konkrete Tipps für dich

  1. 1.Sei aufmerksam: Achte genau darauf, wer die Nebenkostenabrechnung erstellt hat und ob der Name des Verwalters mit dem aktuellen übereinstimmt.
  2. 2.Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren und achte auf ungewöhnliche Posten.
  3. 3.Fordere Belege an: Lass dir die Originalrechnungen zeigen, um die Abrechnung zu überprüfen.
  4. 4.Dokumentiere alles: Bewahre alle wichtigen Dokumente auf, wie zum Beispiel die Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre, deine Mietverträge und alle Schreiben des Vermieters oder der Verwalter.
  5. 5.Suche dir Hilfe: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Ein wichtiges Urteil (BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az. VIII ZR 261/07) besagt zum Beispiel, dass die Nebenkostenabrechnung für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein muss. Das bedeutet, dass auch bei einem Verwalterwechsel die Abrechnung klar und transparent sein muss. Der BGH betont, dass der Mieter in die Lage versetzt werden muss, die Abrechnung zu prüfen und Fehler zu erkennen.

Fazit

Ein Verwalterwechsel während des Abrechnungszeitraums kann erstmal für Verwirrung sorgen. Aber keine Sorge, mit den richtigen Informationen und ein bisschen Aufmerksamkeit kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Denk daran: Der neue Verwalter ist zuständig, muss aber alle notwendigen Informationen vom alten Verwalter erhalten. Du hast das Recht auf eine verständliche Abrechnung und die Möglichkeit, Belege einzusehen und Widerspruch einzulegen. Wenn du unsicher bist, scheue dich nicht, dir professionelle Hilfe zu suchen. So behältst du den Überblick und kannst beruhigt die nächste Nebenkostenabrechnung erwarten!

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