Na, schon wieder Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Diesmal geht's um einen Wasserschaden und die fiesen Trocknungskosten, die dein Vermieter dir aufbrummen will? Keine Panik, damit bist du nicht allein! Wasserschäden sind echt ätzend, und die Frage, wer dafür zahlen muss, sorgt oft für Zoff. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.
Wasserschaden durch Rohrbruch: Wer zahlt die Zeche?
Stell dir vor, du kommst nach Hause und entdeckst, dass dein Teppich schwimmt. Ein Rohrbruch! Supergau! Aber wer kommt jetzt für die Kosten auf, besonders für die oft horrenden Trocknungskosten? Grundsätzlich gilt:
- •Der Vermieter ist erstmal in der Pflicht! Er ist dafür verantwortlich, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Dazu gehört auch, die Wasserleitungen instand zu halten. Wenn ein Rohrbruch passiert, ist das grundsätzlich sein Problem.
Umlagefähigkeit von Trocknungskosten: Der Teufel steckt im Detail
Ob dein Vermieter die Trocknungskosten auf dich umlegen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- •Ursache des Rohrbruchs: War der Rohrbruch Folge von normalem Verschleiß oder Alterung der Rohre? Dann muss der Vermieter zahlen. Warst du schuld, beispielsweise durch unsachgemäße Nutzung oder Beschädigung, sieht die Sache anders aus.
- •Instandhaltung vs. Instandsetzung: Der Vermieter ist für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung zuständig. Das bedeutet, er muss kleinere Reparaturen durchführen und größere Schäden beheben. Die Kosten dafür sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Trocknungskosten, die im Zuge der Reparatur eines Rohrbruchs entstehen, fallen meist unter Instandsetzung.
- •Umlagevereinbarung im Mietvertrag: Selbst wenn die Kosten grundsätzlich nicht umlagefähig sind, könnte dein Mietvertrag eine Klausel enthalten, die bestimmte Instandhaltungskosten auf dich umlegt. Aber Achtung: Solche Klauseln sind nicht immer wirksam! du müssen klar und verständlich formuliert sein und dürfen dich als Mieter nicht unangemessen benachteiligen.
- •Betriebskostenverordnung (BetrKV): Hier steht drin, welche Kosten überhaupt als Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Trocknungskosten nach einem Rohrbruch tauchen da nicht auf.
Was tun, wenn der Vermieter die Kosten trotzdem umlegen will?
Lass dich nicht gleich ins Bockshorn jagen! Hier sind ein paar Tipps, wie du vorgehen kannst:
- 1.Nebenkostenabrechnung genau prüfen: Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an. Frag nach, warum die Trocknungskosten in der Abrechnung auftauchen und welche Ursache der Rohrbruch hatte.
- 2.Mietvertrag checken: Lies deinen Mietvertrag genau durch. Gibt es eine Klausel, die sich auf Instandhaltungskosten oder ähnliches bezieht? Ist diese Klausel wirksam?
- 3.Schriftlich Widerspruch einlegen: Wenn du der Meinung bist, dass die Kosten unberechtigt sind, lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Setze eine Frist zur Klärung (ca. 4 Wochen).
- 4.Beweise sichern: Dokumentiere den Wasserschaden und die Trocknungsmaßnahmen. Mache Fotos und notiere dir Datum und Uhrzeit. Frage ggf. auch beim Hausmeister oder anderen Mietern nach, ob sie etwas beobachtet haben.
- 5.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
BGH-Urteile im Blick behalten
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mit der Umlagefähigkeit von Kosten nach einem Wasserschaden beschäftigt. Auch wenn es kein Urteil gibt, das sich explizit mit Trocknungskosten befasst, so gibt es doch Urteile, die die generelle Umlagefähigkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten betreffen. Die Kernaussage ist, dass diese Kosten grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind (z.B. BGH, Urteil vom 26.09.2012, Az. VIII ZR 330/11).
Praxis-Tipps für den Ernstfall
- •Schnell handeln: Melde den Wasserschaden sofort deinem Vermieter. Je schneller reagiert wird, desto geringer sind die Folgeschäden und die damit verbundenen Kosten.
- •Schaden minimieren: Versuche, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Räume beispielsweise Möbel weg, um sie vor dem Wasser zu schützen.
- •Kooperiere mit dem Vermieter: Sei kooperativ und unterstütze den Vermieter bei der Schadensbehebung. Das erleichtert die Kommunikation und vermeidet unnötigen Streit.
- •Nicht alles akzeptieren: Lass dich aber nicht über den Tisch ziehen. Wenn du das Gefühl hast, dass der Vermieter unberechtigte Forderungen stellt, wehre dich.
Fazit
Ein Wasserschaden ist ärgerlich genug. Lass dich nicht auch noch mit unberechtigten Nebenkosten belasten. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung zuständig und muss die Kosten für die Reparatur von Schäden, die nicht von dir verursacht wurden, selbst tragen. Trocknungskosten, die im Zuge eines Rohrbruchs entstehen, sind in der Regel nicht umlagefähig. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau, lege gegebenenfalls Widerspruch ein und hol dir im Zweifelsfall rechtlichen Rat. So kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, für die du nicht verantwortlich bist. Und denk dran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Mieter, die ähnliche Probleme haben. Informiere dich, tausche dich aus und steh für deine Rechte ein!
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