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Belegeinsicht verweigert? So setzen Sie Ihr Recht auf vollständige Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung durch!

Na, flattert dir auch jedes Jahr diese gefürchtete Nebenkostenabrechnung ins Haus, bei der du dir denkst: "Wo kommt das denn alles her?" Und dann willst du genauer nachforschen, aber dein Vermieter ma...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Belegeinsicht verweigert? So setzen Sie Ihr Recht auf vollständige Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung durch!

Na, flattert dir auch jedes Jahr diese gefürchtete Nebenkostenabrechnung ins Haus, bei der du dir denkst: "Wo kommt das denn alles her?" Und dann willst du genauer nachforschen, aber dein Vermieter mauert und verweigert dir die Belegeinsicht? Keine Panik! Das ist ärgerlich, aber du bist nicht machtlos. In diesem Ratgeber zeige ich dir, wie du dein Recht auf vollständige Unterlagen durchsetzt und was du dabei beachten solltest.

Belegeinsicht? Was bedeutet das überhaupt?

Ganz einfach: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Das bedeutet, du darfst die Rechnungen für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Co. genau unter die Lupe nehmen. Warum das so wichtig ist? Nur so kannst du prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist und ob die Kosten tatsächlich angefallen sind. Schließlich zahlst du dafür!

Warum verweigert mein Vermieter die Belegeinsicht?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Vermieter sich manchmal querstellen. Vielleicht haben sie Angst vor Beanstandungen, sind unsicher in der Abrechnung oder wollen schlichtweg Zeit und Mühe sparen. Manche Vermieter wissen auch gar nicht, dass sie zur Belegeinsicht verpflichtet sind. Aber lass dich nicht entmutigen: Du hast ein Recht darauf!

Wann und wo darf ich die Belege einsehen?

Grundsätzlich hast du nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung das Recht auf Belegeinsicht. Du solltest dich schriftlich (per Brief oder E-Mail) an deinen Vermieter wenden und einen Termin vereinbaren.

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WichtigDer Vermieter muss dir die Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen. Du musst also nicht mitten in der Nacht oder am Wochenende antanzen. Die Einsicht erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten des Vermieters oder der Hausverwaltung. Du kannst aber auch vereinbaren, dass die Belege in deiner Wohnung eingesehen werden können – das ist aber Verhandlungssache.

Was, wenn die Belege nicht vollständig sind?

Dein Vermieter muss dir alle relevanten Belege vorlegen. Fehlen wichtige Rechnungen oder gibt es Unklarheiten, solltest du das schriftlich festhalten und deinen Vermieter auffordern, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Darf ich Kopien anfertigen?

Ja, grundsätzlich darfst du dir Kopien der Belege anfertigen. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass du die Kosten dafür trägst. In manchen Fällen reicht es aber auch, sich Notizen zu machen. Frage am besten vorher nach, wie dein Vermieter das handhabt.

Was tun, wenn der Vermieter die Belegeinsicht weiterhin verweigert?

Hier kommen wir zum Knackpunkt. Dein Vermieter stellt sich stur und du kommst nicht an die Belege? Keine Sorge, du hast verschiedene Möglichkeiten:

  1. 1.Nochmaliger schriftlicher Hinweis: Setze deinem Vermieter eine letzte Frist (z.B. zwei Wochen) zur Vorlage der Belege. Weise ihn darauf hin, dass du andernfalls rechtliche Schritte einleiten wirst.
  2. 2.Anwalt einschalten: Ein Anwalt für Mietrecht kann dir helfen, dein Recht auf Belegeinsicht durchzusetzen. Er kann deinen Vermieter abmahnen und notfalls eine Klage einreichen.
  3. 3.Mietminderung: Wenn dein Vermieter die Belegeinsicht verweigert, kannst du unter Umständen die Nebenkostenvorauszahlung mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Anwalt oder Mieterverein besprochen werden.
  4. 4.Mieterverein: Der Mieterverein ist eine gute Anlaufstelle, wenn du dich über deine Rechte informieren und dich beraten lassen möchtest. Die Mitgliedschaft ist oft kostengünstiger als die Beauftragung eines Anwalts.
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WichtigDokumentiere alle Schritte, die du unternimmst. Sammle E-Mails, Briefe und Notizen. Das ist wichtig, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit dem Thema Belegeinsicht auseinandergesetzt und die Rechte der Mieter gestärkt. So hat der BGH beispielsweise entschieden, dass der Vermieter dem Mieter die Einsicht in die Originalbelege ermöglichen muss (BGH, Urteil vom 08.03.2006, Az. VIII ZR 78/05). Der Vermieter kann sich also nicht darauf beschränken, dir nur eine Zusammenfassung der Kosten zu geben.

Außerdem hat der BGH klargestellt, dass die Belegeinsicht nicht durch unzumutbare Bedingungen erschwert werden darf (BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az. VIII ZR 146/04). Das bedeutet, der Vermieter darf dich nicht mit unrealistischen Terminvereinbarungen oder unvollständigen Unterlagen abspeisen.

Kann ich die Belegeinsicht auch online verlangen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich hast du keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter dir die Belege online zur Verfügung stellt. Allerdings kann es sein, dass dein Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Oder du versuchst, dich mit deinem Vermieter gütlich zu einigen. Viele Vermieter sind mittlerweile bereit, die Belege in digitalisierter Form zu übermitteln, um den Aufwand zu reduzieren.

Fazit: Lass dich nicht unterkriegen!

Die Belegeinsicht ist dein gutes Recht! Lass dich nicht von deinem Vermieter abwimmeln oder einschüchtern. Wenn er sich weigert, dir die Unterlagen vorzulegen, solltest du die oben genannten Schritte einleiten. Scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt oder der Mieterverein können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen und eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erhalten. Denke daran: Du zahlst schließlich für die Nebenkosten und hast ein Recht darauf zu wissen, wofür!

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