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Belegeinsicht verweigert? So erzwingen Sie die Einsicht und kürzen Ihre Nebenkosten!

Mist, schon wieder Post vom Vermieter – und es ist die Nebenkostenabrechnung! Da schluckst du erstmal, denn oft kommt da eine saftige Nachzahlung raus. Aber Moment mal, stimmt das alles überhaupt? Du...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Belegeinsicht verweigert? So erzwingen Sie die Einsicht und kürzen Ihre Nebenkosten!

Mist, schon wieder Post vom Vermieter – und es ist die Nebenkostenabrechnung! Da schluckst du erstmal, denn oft kommt da eine saftige Nachzahlung raus. Aber Moment mal, stimmt das alles überhaupt? Du hast ein Recht darauf, das zu überprüfen! Und was, wenn der Vermieter dir die Belegeinsicht verweigert? Keine Panik, das ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Hier erfährst du, wie du dein Recht auf Belegeinsicht durchsetzt und deine Nebenkostenabrechnung kürzen kannst!

Was tun, wenn der Vermieter mauert?

Es ist dein gutes Recht, die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Schließlich willst du ja wissen, wofür du bezahlst! Verweigert dir dein Vermieter diese Einsicht oder macht er es dir unnötig schwer, solltest du aktiv werden. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. 1.Freundliche Anfrage: Versuch es erstmal auf dem netten Weg. Schreib deinem Vermieter eine E-Mail oder einen Brief und bitte um einen Termin zur Belegeinsicht. Gib ihm dabei einen konkreten Zeitraum an, in dem du Zeit hast. Bleib freundlich, aber bestimmt.
  1. 2.Fristsetzung: Wenn dein Vermieter nicht reagiert oder den Termin immer wieder verschiebt, setz ihm eine angemessene Frist zur Vorlage der Belege. Zwei Wochen sind hier üblich. Formuliere die Fristsetzung schriftlich und weise darauf hin, dass du dir andernfalls rechtliche Schritte vorbehältst. Wichtig: Versende den Brief am besten per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast.
  1. 3.Mahnung: Läuft die Frist ab, ohne dass du die Belege einsehen konntest, schick eine Mahnung. Hier betonst du nochmals dein Recht auf Einsicht und drohst mit weiteren Konsequenzen, zum Beispiel der Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung.
  1. 4.Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung: Jetzt wird es ernst. Du hast das Recht, deine Nebenkostenvorauszahlung in angemessener Höhe zu kürzen, bis dir die Belege vorgelegt werden. Die Kürzung sollte in etwa der Summe entsprechen, die du potentiell zu viel bezahlst. Dokumentiere deine Kürzung und teile sie deinem Vermieter schriftlich mit.
  1. 5.Anwalt einschalten: Wenn alles nichts hilft, bleibt dir der Gang zum Anwalt. Ein Anwalt für Mietrecht kann deinen Anspruch auf Belegeinsicht durchsetzen und dich bei der Kürzung deiner Nebenkosten unterstützen.

Dein Recht auf Belegeinsicht: Wo und wann?

Du musst nicht zwingend zum Vermieter ins Büro fahren, um die Belege einzusehen. Laut BGH (Urteil vom 8. März 2006, VIII ZR 78/05) hast du das Recht, die Belege in deinen eigenen vier Wänden zu prüfen, wenn dir die Einsichtnahme am Ort der Verwaltung unzumutbar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du berufstätig bist oder weit entfernt wohnst. Frag deinen Vermieter nach Kopien der Belege oder ob er dir die Originale für eine bestimmte Zeit aushändigen kann. Kosten für Kopien musst du in der Regel selbst tragen.

⚠️
WichtigDu hast grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in alle relevanten Belege. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Rechnungen für Heizung und Warmwasser
  • Rechnungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Rechnungen für Hausmeisterdienste
  • Versicherungsnachweise
  • Grundsteuerbescheid

Was, wenn die Abrechnung Fehler enthält?

Nach der Belegeinsicht stellst du fest, dass in der Abrechnung Fehler sind? Super, dann hast du gute Chancen, deine Nebenkostenabrechnung zu kürzen. Typische Fehler sind:

  • Falsche Berechnungsschlüssel: Werden Kosten nicht korrekt auf die einzelnen Mieter verteilt?
  • Nicht umlagefähige Kosten: Werden Kosten abgerechnet, die laut Mietvertrag nicht auf dich umgelegt werden dürfen? (z.B. Reparaturen)
  • Fehlerhafte Zählerstände: Stimmen die abgelesenen Zählerstände nicht?
  • Doppelte Abrechnung: Werden Kosten doppelt abgerechnet?
So gehst du vor:

  1. 1.Schriftlicher Widerspruch: Leg schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Nenne die konkreten Fehler und begründe deinen Widerspruch.
  1. 2.Belege vorlegen: Füge deinem Widerspruch Kopien der Belege bei, die deine Beanstandungen belegen.
  1. 3.Frist beachten: Du hast in der Regel zwölf Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung.
  1. 4.Fristsetzung zur Korrektur: Setze deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Korrektur der Abrechnung.

Kürzungsrecht – Wie viel darfst du abziehen?

Die Höhe der Kürzung hängt vom Umfang der Fehler in der Nebenkostenabrechnung ab. Du darfst den Betrag kürzen, der dir aufgrund der Fehler zu viel berechnet wurde. Wichtig: Dokumentiere deine Kürzung und teile sie deinem Vermieter schriftlich mit.

Ein Beispiel: Du entdeckst, dass in deiner Abrechnung Kosten für Reparaturen des Daches enthalten sind, obwohl im Mietvertrag steht, dass solche Reparaturen nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Du rechnest aus, welcher Betrag auf dich entfällt und kürzt deine Nebenkostenvorauszahlung um diesen Betrag.

Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Ignoriert dein Vermieter deinen Widerspruch und weigert sich, die Abrechnung zu korrigieren, kannst du Klage einreichen. Hier ist es ratsam, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren, der dich bei der Klage unterstützt.

Fazit

Lass dich nicht von einer unklaren oder fehlerhaften Nebenkostenabrechnung einschüchtern. Du hast das Recht auf Belegeinsicht und auf eine korrekte Abrechnung. Nutze deine Rechte, setz deinem Vermieter Fristen und scheue dich nicht, deine Nebenkostenvorauszahlung zu kürzen. Im Zweifelsfall such dir professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht. So sorgst du dafür, dass du nur das bezahlst, was du wirklich schuldig bist!

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