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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Wann ist der Hausmeister Luxus und was müssen Sie zahlen?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders die Hausmeisterkosten sind oft ein Knackpunkt. Du fragst dich vielleicht:...

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5 Min. Lesezeit
Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Wann ist der Hausmeister Luxus und was müssen Sie zahlen?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders die Hausmeisterkosten sind oft ein Knackpunkt. Du fragst dich vielleicht: Ist das alles gerechtfertigt? Muss ich wirklich für den neuen Springbrunnen im Garten mitzahlen? Keine Panik, wir bringen Licht ins Dunkel und helfen dir, deine Abrechnung zu prüfen!

Was darf der Hausmeister eigentlich? Und was kostet das?

Der Hausmeister ist im Grunde die gute Seele des Hauses. Er kümmert sich um viele Dinge, die das Wohnen angenehmer machen. Aber Achtung: Nicht alles, was er tut, darf auch auf dich umgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Nur Tätigkeiten, die dem Gebäude und den Mietern zugutekommen, sind umlagefähig. Dazu gehören typischerweise:

  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub entfernen – alles, was den Garten in Schuss hält.
  • Reinigung: Treppenhaus putzen, Flure wischen, Fenster reinigen – für ein sauberes Wohnumfeld.
  • Winterdienst: Schnee räumen und Eis beseitigen, damit du sicher zum Briefkasten kommst.
  • Kleine Reparaturen: Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne reparieren, Türscharniere ölen – solange es sich um Bagatellschäden handelt.
  • Überwachung der Haustechnik: Heizungsanlage, Lüftung, Aufzug – der Hausmeister behält alles im Blick.
Aber es gibt auch Tätigkeiten, die nicht umlagefähig sind. Dazu zählen:

  • Verwaltungsaufgaben: Mietverträge abschließen, Wohnungsabnahmen durchführen, Korrespondenz mit Mietern – das ist Sache des Vermieters.
  • Reparaturen, die über Kleinreparaturen hinausgehen: Wenn die Heizung komplett ausfällt oder das Dach undicht ist, darf das nicht über die Hausmeisterkosten abgerechnet werden.
  • Reine Schönheitsreparaturen: Das Streichen von Wänden im Treppenhaus ist oft strittig und nicht immer umlagefähig.
  • Tätigkeiten, die ausschließlich dem Vermieter zugutekommen: Zum Beispiel die Betreuung von Leerwohnungen.

Wann wird's luxuriös? Angemessenheit ist das A und O

Klar, ein gepflegtes Haus ist schön, aber es darf nicht auf Kosten der Mieter übertrieben werden. Der BGH hat in mehreren Urteilen (z.B. Az. VIII ZR 190/09) klargestellt, dass die Hausmeisterkosten angemessen sein müssen. Was das konkret bedeutet, ist natürlich immer eine Frage des Einzelfalls.

Hier ein paar Beispiele, wann du hellhörig werden solltest:

  • Überdimensionierter Garten: Ein riesiger Ziergarten mit exotischen Pflanzen, der ständig aufwendig gepflegt werden muss, ist möglicherweise nicht angemessen.
  • Überqualifizierter Hausmeister: Ein Hausmeister mit Hochschulabschluss, der nur Glühbirnen wechselt, könnte überbezahlt sein.
  • Doppelte Kosten: Wenn der Vermieter zusätzlich zum Hausmeister noch eine Reinigungsfirma beauftragt, obwohl der Hausmeister die Treppenhausreinigung eigentlich mit erledigen könnte, sind das doppelte Kosten.
  • Luxus-Extras: Ein beheizter Swimmingpool, ein Springbrunnen oder eine aufwendige Beleuchtungsanlage im Garten sind zwar schön, aber nicht unbedingt notwendig und daher möglicherweise nicht umlagefähig.
Konkrete Tipps zur Prüfung:

  1. 1.Vergleiche die Kosten mit anderen Abrechnungen: Sprich mit Nachbarn oder Mietern in anderen Häusern und vergleiche die Höhe der Hausmeisterkosten. So bekommst du ein Gefühl dafür, was üblich ist.
  2. 2.Prüfe den Arbeitsvertrag des Hausmeisters: Du hast das Recht, Einsicht in den Arbeitsvertrag zu verlangen (allerdings ohne Gehaltsangaben). So kannst du sehen, welche Aufgaben dem Hausmeister übertragen wurden und ob diese mit den abgerechneten Kosten übereinstimmen.
  3. 3.Hinterfrage hohe Kosten: Wenn dir einzelne Positionen in der Abrechnung komisch vorkommen, frage beim Vermieter nach. Er muss dir detaillierte Erklärungen liefern.
  4. 4.Achte auf den Verteilerschlüssel: Die Hausmeisterkosten müssen nach einem nachvollziehbaren Schlüssel auf die Mieter verteilt werden (z.B. nach Wohnfläche).
  5. 5.Suche dir professionelle Hilfe: Wenn du unsicher bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.

Kleinreparaturen: Was darf der Hausmeister, was der Vermieter?

Die Kleinreparaturklausel ist ein Dauerbrenner in Mietverträgen. du besagt, dass du als Mieter für kleinere Reparaturen in deiner Wohnung aufkommen musst. Aber Achtung: Es gibt Grenzen!

  • Höchstgrenze: Die einzelnen Reparaturen dürfen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen (meist zwischen 80 und 120 Euro).
  • Jahreshöchstgrenze: Insgesamt darfst du pro Jahr nicht mehr als einen bestimmten Betrag für Kleinreparaturen ausgeben (oft 6-8% der Jahreskaltmiete).
  • Nur deine Wohnung: Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Schäden in deiner Wohnung, nicht für Schäden im Treppenhaus oder am Gebäude.
Wenn der Hausmeister Kleinreparaturen durchführt, die über diese Grenzen hinausgehen oder die nicht in deiner Wohnung entstanden sind, darfst du diese Kosten nicht tragen.

BGH und Hausmeister: Was die Richter sagen

Der BGH hat sich schon mehrfach mit dem Thema Hausmeisterkosten auseinandergesetzt. Wichtig ist, dass du dich bei deiner Prüfung auf aktuelle Urteile beziehst, da sich die Rechtslage ändern kann.

Einige wichtige Punkte aus BGH-Urteilen:

  • Transparenz: Der Vermieter muss die Hausmeisterkosten transparent und nachvollziehbar aufschlüsseln.
  • Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter ist verpflichtet, die Hausmeisterkosten so gering wie möglich zu halten (Wirtschaftlichkeitsgebot).
  • Abgrenzung von Verwaltungskosten: Hausmeisterkosten dürfen keine reinen Verwaltungskosten enthalten.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Die Hausmeisterkosten in deiner Nebenkostenabrechnung können ein Minenfeld sein. Aber mit ein bisschen Know-how und den richtigen Tipps kannst du dich erfolgreich gegen überhöhte oder unberechtigte Kosten wehren. Wichtig ist, dass du deine Abrechnung sorgfältig prüfst, Fragen stellst und dich im Zweifelsfall professionelle Hilfe suchst. Lass dich nicht unterkriegen und setze dein Recht durch! So sorgst du für mehr Transparenz und Fairness bei deiner Nebenkostenabrechnung. Viel Erfolg dabei!

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