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Fassadenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Wann ist sie umlagefähig und wie können Mieter unverhältnismäßige Kosten beanstanden?

Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen und die Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus? Und diesmal steht da auch noch was von Fassadenreinigung drin? Kein Grund zur Panik! Viele Mieter sind ers...

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Fassadenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Wann ist sie umlagefähig und wie können Mieter unverhältnismäßige Kosten beanstanden?

Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen und die Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus? Und diesmal steht da auch noch was von Fassadenreinigung drin? Kein Grund zur Panik! Viele Mieter sind erstmal unsicher, wenn sie solche Positionen sehen. Aber keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. Wir klären, wann die Fassadenreinigung in deiner Nebenkostenabrechnung überhaupt auftauchen darf, und was du tun kannst, wenn dir die Kosten komisch vorkommen. Los geht's!

Fassadenreinigung in der Nebenkostenabrechnung – Darf das sein?

Erstmal die gute Nachricht: Ja, grundsätzlich kann die Fassadenreinigung umlagefähig sein, also auf dich und die anderen Mieter verteilt werden. Aber – und jetzt kommt das große ABER – es gibt ein paar wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Die Basis für die Umlagefähigkeit ist dein Mietvertrag. Dort muss im Idealfall klar und deutlich stehen, dass du dich an den Betriebskosten beteiligen musst. Und was genau zu den Betriebskosten gehört, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Konkret relevant ist hier § 2 Nr. 9 BetrKV. Dort steht, dass Kosten für die "Reinigung und Wartung der dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Gebäudeteile" umlagefähig sind. Dazu kann auch die Fassade gehören, wenn sie eben dem "gemeinschaftlichen Gebrauch" dient. Das ist natürlich immer der Fall, denn die Fassade schützt ja das ganze Haus und somit alle Mieter.

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WichtigOhne diese Vereinbarung im Mietvertrag, keine Umlage!

Was ist der Unterschied zwischen Reinigung und Instandhaltung/Instandsetzung?

Hier wird's knifflig, aber bleib dran, es lohnt sich! Denn Instandhaltung und Instandsetzung sind KEINE umlagefähigen Kosten. Das bedeutet, wenn die Fassade nicht nur gereinigt, sondern auch repariert wurde (z.B. Risse beseitigt oder Teile erneuert wurden), darf der Vermieter dir diese Kosten nicht in Rechnung stellen.

Reinigung ist eben das: die Beseitigung von Verschmutzungen, z.B. durch Algen, Staub, oder Vogelkot. Das Ziel ist, den ursprünglichen Zustand zu erhalten.

Instandhaltung hingegen umfasst Maßnahmen, die den Wert der Immobilie erhalten sollen. Kleine Reparaturen fallen hierunter.

Instandsetzung geht noch weiter. Hier werden größere Schäden behoben oder Teile der Fassade komplett erneuert.

Die Abgrenzung ist nicht immer einfach, aber entscheidend. Im Zweifelsfall musst du genau nachfragen, was gemacht wurde. Lass dir die Rechnung zeigen und hinterfrage, ob es sich wirklich "nur" um eine Reinigung gehandelt hat.

Wie du die Kosten prüfen kannst

Okay, die Fassadenreinigung ist grundsätzlich umlagefähig, aber das bedeutet noch lange nicht, dass du alles einfach so hinnehmen musst. Du hast das Recht, die Nebenkostenabrechnung und die dazugehörigen Belege genau zu prüfen. Und das solltest du auch tun!

Hier sind ein paar Tipps:

  • Rechnungen anfordern: Lass dir die Originalrechnung für die Fassadenreinigung zeigen. Daraus sollte hervorgehen, welche Arbeiten genau durchgeführt wurden.
  • Vergleichsangebote: Hat der Vermieter mehrere Angebote eingeholt? Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber ein guter Indikator dafür, dass er sich um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bemüht hat.
  • Angemessenheit der Kosten: Sind die Kosten für die Fassadenreinigung im Verhältnis zur Größe des Hauses und dem Verschmutzungsgrad angemessen? Hier kann es hilfreich sein, sich bei anderen Mietern im Haus oder bei einem Mieterverein zu erkundigen, ob ähnliche Kosten angefallen sind.
  • Umlageschlüssel: Wurden die Kosten korrekt auf alle Mieter verteilt? Der Umlageschlüssel (z.B. nach Wohnfläche) muss im Mietvertrag festgelegt sein.

Unverhältnismäßige Kosten – Was tun?

Du hast die Kosten geprüft und bist der Meinung, dass sie zu hoch sind? Dann solltest du Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Das muss innerhalb der in der Abrechnung genannten Frist (meistens ein Jahr nach Erhalt) schriftlich erfolgen.

In deinem Widerspruch solltest du genau begründen, warum du die Kosten für unangemessen hältst. Nenne konkrete Punkte, z.B. dass du Zweifel an der Notwendigkeit der Reinigung hast oder dass du vermutest, dass auch Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden.

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WichtigBezahle den Betrag, der unstrittig ist, fristgerecht. Den Rest kannst du unter Vorbehalt zahlen, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Was sagt der BGH?

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mit der Umlagefähigkeit von Fassadenreinigungen beschäftigt. Wichtig ist vor allem, dass die Reinigung regelmäßig und zur Erhaltung des Gebäudes notwendig sein muss. Eine einmalige, besonders aufwendige Reinigung nach jahrelanger Vernachlässigung ist in der Regel nicht umlagefähig.

Ein relevantes Urteil ist z.B. BGH, Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 19/07. Hier wurde entschieden, dass Kosten für eine Fassadenreinigung dann umlagefähig sind, wenn sie zur Beseitigung von Verschmutzungen dienen, die durch Umwelteinflüsse entstanden sind und die regelmäßig auftreten.

Tipps, die dir weiterhelfen

  • Mieterverein: Tritt einem Mieterverein bei. Dort bekommst du kompetente Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um dein Mietverhältnis.
  • Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung kann dir helfen, die Kosten für einen Anwalt zu decken, falls du die Angelegenheit vor Gericht klären musst.
  • Dokumentation: Sammle alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen, Schriftverkehr mit dem Vermieter). Das hilft dir, den Überblick zu behalten und im Streitfall deine Argumente zu untermauern.
  • Gespräch mit dem Vermieter: Such das Gespräch mit deinem Vermieter. Manchmal lassen sich Missverständnisse oder Unklarheiten im persönlichen Gespräch klären.

Fazit: Fassadenreinigung in der Nebenkostenabrechnung – Augen auf!

Die Fassadenreinigung kann grundsätzlich in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen. Aber du solltest genau hinschauen, ob die Kosten angemessen sind und ob es sich wirklich "nur" um eine Reinigung handelt. Prüfe deinen Mietvertrag, fordere Rechnungen an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn dir etwas komisch vorkommt. Mit ein bisschen Wissen und Hartnäckigkeit kannst du dich vor ungerechtfertigten Kosten schützen. Und denk dran: Du bist nicht allein! Hol dir Unterstützung beim Mieterverein oder einem Anwalt, wenn du dir unsicher bist. Viel Erfolg!

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