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Frist verpasst, Rechte futsch? Wie Mieter auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch Fehler in der Nebenkostenabrechnung geltend machen können (inkl. Fallbeispiele)

Na, hast du auch schon mal die Nebenkostenabrechnung bekommen und gedacht: "Hoppla, das ist aber happig!"? Und dann ist dir eingefallen, dass die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist? Keine Panik!...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Frist verpasst, Rechte futsch? Wie Mieter auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch Fehler in der Nebenkostenabrechnung geltend machen können (inkl. Fallbeispiele)

Na, hast du auch schon mal die Nebenkostenabrechnung bekommen und gedacht: "Hoppla, das ist aber happig!"? Und dann ist dir eingefallen, dass die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist? Keine Panik! Nur weil die Frist verstrichen ist, musst du nicht gleich das Handtuch werfen. Wir zeigen dir, wie du auch danach noch deine Rechte geltend machen kannst.

Die Sache mit der Widerspruchsfrist: Was du wissen musst

Normalerweise hast du als Mieter zwölf Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung von deinem Vermieter zu bekommen. Ab Erhalt der Abrechnung beginnt dann die Widerspruchsfrist zu laufen. Diese beträgt in der Regel zwölf Monate. Innerhalb dieser Frist solltest du die Abrechnung prüfen und gegebenenfalls Einwände erheben.

Aber was passiert, wenn du diese Frist verpasst? Bedeutet das automatisch, dass du die Abrechnung so hinnehmen musst, auch wenn sie Fehler enthält? Nicht unbedingt!

Licht am Ende des Tunnels: Gründe für einen verspäteten Widerspruch

Es gibt nämlich Ausnahmen und Umstände, unter denen du auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch etwas erreichen kannst. Hier sind ein paar wichtige Punkte:

  • Arglistige Täuschung: Hat dein Vermieter dich bewusst getäuscht, um dir höhere Kosten unterzujubeln? Das wäre ein Fall von arglistiger Täuschung. Wenn du das nachweisen kannst, spielt die Widerspruchsfrist keine Rolle mehr. Ein Klassiker wäre, wenn dein Vermieter dir Kosten für eine Dachreparatur in Rechnung stellt, obwohl er die Reparatur längst von der Versicherung bezahlt bekommen hat.
  • Offensichtliche Fehler: Manchmal sind die Fehler in der Abrechnung so offensichtlich, dass sie jedem sofort ins Auge springen. Zum Beispiel, wenn plötzlich Kosten für eine zweite Wohnung auftauchen oder die Wohnfläche falsch berechnet wurde. Solche offensichtlichen Fehler können auch nach Ablauf der Frist noch beanstandet werden.
  • Verstoß gegen Treu und Glauben: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das bedeutet, dass dein Vermieter fair und ehrlich handeln muss. Wenn er gegen diesen Grundsatz verstößt, kann das deine Rechte stärken, auch nach Ablauf der Frist. Stell dir vor, dein Vermieter hat dir jahrelang die Gartenpflege in Rechnung gestellt, obwohl er genau weiß, dass du den Garten selbst pflegst.
  • Fehlende Belege: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir auf Verlangen Einsicht in die Belege zur Nebenkostenabrechnung zu gewähren. Wenn er dir diese Einsicht verweigert oder die Belege unvollständig sind, kann das dazu führen, dass du auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch Einwände erheben kannst.

Praktische Tipps: So gehst du vor

Okay, du hast also den Verdacht, dass deine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, obwohl die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Was kannst du jetzt tun?

  1. 1.Ruhe bewahren: Keine Panik! Nimm dir Zeit, die Abrechnung und die dazugehörigen Belege gründlich zu prüfen.
  2. 2.Belegeinsicht: Fordere von deinem Vermieter Einsicht in die Belege. Du hast ein Recht darauf! Am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
  3. 3.Fehler dokumentieren: Notiere dir alle Fehler, Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten, die du findest. Je genauer du bist, desto besser.
  4. 4.Schriftlicher Widerspruch: Auch wenn die Frist abgelaufen ist, solltest du trotzdem einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Begründe darin ausführlich, warum du die Abrechnung für fehlerhaft hältst und berufe dich auf die oben genannten Gründe (arglistige Täuschung, offensichtliche Fehler usw.).
  5. 5.Frist setzen: Setze deinem Vermieter eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen) zur Stellungnahme und zur Korrektur der Abrechnung.
  6. 6.Rechtlichen Rat einholen: Wenn dein Vermieter sich querstellt oder du unsicher bist, solltest du dir rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt holen. Die können dir sagen, ob deine Argumente stichhaltig sind und wie du am besten vorgehst.
  7. 7.Zahlung unter Vorbehalt: Zahle die Nebenkostenabrechnung, aber erkläre gleichzeitig schriftlich, dass du die Zahlung unter Vorbehalt leistest. Das bedeutet, dass du dir das Recht vorbehältst, das Geld zurückzufordern, falls sich herausstellt, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.

Fallbeispiele: So kann es laufen

Um das Ganze etwas konkreter zu machen, hier ein paar Beispiele, wie du auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch zu deinem Recht kommen kannst:

  • Beispiel 1: Der versteckte Wasserschaden: Du bekommst eine hohe Nebenkostenabrechnung mit einem ungewöhnlich hohen Wasserverbrauch. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist stellst du fest, dass im Keller ein versteckter Wasserschaden vorliegt, der schon seit Monaten besteht. Dein Vermieter wusste davon, hat dich aber nicht informiert. Hier liegt eine arglistige Täuschung vor, und du kannst die zu hohen Wasserkosten auch nach Ablauf der Frist beanstanden.
  • Beispiel 2: Die falsche Wohnfläche: In deiner Nebenkostenabrechnung wird eine deutlich größere Wohnfläche angegeben als in deinem Mietvertrag. Der Fehler ist offensichtlich, und du kannst ihn auch nach Ablauf der Frist korrigieren lassen.
  • Beispiel 3: Die fehlenden Belege: Du forderst von deinem Vermieter Einsicht in die Belege, aber er verweigert sie dir. Das ist ein Verstoß gegen deine Rechte. Du kannst die Nebenkostenabrechnung auch nach Ablauf der Frist ablehnen, bis du die Belege einsehen konntest.
BGH-Urteile: Es gibt einige BGH-Urteile, die deine Rechte als Mieter stärken. Zum Beispiel hat der BGH entschieden, dass Vermieter verpflichtet sind, die Nebenkostenabrechnung so aufzubereiten, dass sie für Mieter verständlich ist (BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az. VIII ZR 261/07). Auch wenn dein Vermieter gegen diese Pflicht verstößt, kann das deine Position stärken.

Verjährung beachten!

Auch wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, solltest du die Verjährungsfristen im Auge behalten. Dein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Nebenkosten verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast.

Fazit: Nicht gleich aufgeben!

Auch wenn die Widerspruchsfrist für deine Nebenkostenabrechnung abgelaufen ist, bedeutet das nicht, dass du machtlos bist. Wenn du Anzeichen für Fehler oder Unregelmäßigkeiten entdeckst, lohnt es sich, genauer hinzuschauen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Nutze deine Rechte als Mieter und lass dich nicht unterkriegen! Eine genaue Prüfung und die Kenntnis deiner Rechte können dir bares Geld sparen. Und denk daran: Im Zweifelsfall ist professioneller Rat immer eine gute Investition.

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