Na, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten und ein mulmiges Gefühl im Bauch? Keine Sorge, das kennen wir alle! Besonders die Position Gebäudeversicherung sorgt oft für Fragezeichen. Aber keine Panik, wir nehmen das Ding auseinander und machen dich zum Nebenkosten-Checker! In diesem Artikel zeige ich dir, auf welche 5 Klauseln du bei der Gebäudeversicherung in deiner Nebenkostenabrechnung besonders achten solltest und welche Fehler Vermieter oft machen. Los geht's!
Warum die Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung wichtig ist
Die Gebäudeversicherung schützt das Haus, in dem du wohnst, vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Kosten dafür kann der Vermieter grundsätzlich auf dich als Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Aber Achtung: Nicht alles, was der Vermieter da so reinschreibt, ist auch wirklich rechtens!
Die 5 wichtigsten Klauseln der Gebäudeversicherung in deiner Nebenkostenabrechnung
Damit du nicht über den Tisch gezogen wirst, solltest du diese fünf Punkte in deiner Nebenkostenabrechnung und im Mietvertrag genau unter die Lupe nehmen:
1. Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung – Steht's im Mietvertrag?
Das A und O: Ist die Umlage der Gebäudeversicherung überhaupt im Mietvertrag vereinbart? Wenn dort steht, dass du die "Betriebskosten" oder "Nebenkosten" trägst, ist die Gebäudeversicherung in der Regel mit inbegriffen. Aber: Fehlt eine solche Klausel komplett, darf der Vermieter dir die Kosten nicht in Rechnung stellen! Ein Blick in deinen Mietvertrag lohnt sich also allemal.
Praxis-Tipp: Such im Mietvertrag nach Begriffen wie "Betriebskosten", "Nebenkosten" oder einer expliziten Nennung der "Gebäudeversicherung".
2. Angemessenheit der Versicherungssumme – Zahle ich zu viel?
Die Versicherungssumme muss realistisch sein. du sollte den tatsächlichen Wert des Gebäudes abdecken, damit im Schadensfall auch wirklich alles bezahlt wird. Aber: Eine überhöhte Versicherungssumme treibt auch die Prämien in die Höhe, die du dann mitbezahlst. Achte darauf, dass die Summe nicht unnötig hoch angesetzt ist.
Praxis-Tipp: Frag deinen Vermieter nach der Berechnungsgrundlage für die Versicherungssumme. Du hast das Recht, das zu erfahren! Vergleich die Summe mit dem aktuellen Marktwert vergleichbarer Gebäude in deiner Gegend.
3. Selbstbeteiligung – Wer zahlt welchen Teil?
Viele Gebäudeversicherungen haben eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt). Das bedeutet, dass der Vermieter bei einem Schadenfall einen bestimmten Betrag selbst tragen muss. Wichtig für dich: Die Selbstbeteiligung darf nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden! Laut BGH (Urteil vom 08.04.2009, Az. VIII ZR 128/08) ist das nur dann zulässig, wenn die Umlage der Selbstbeteiligung im Mietvertrag klar und deutlich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, muss der Vermieter die Selbstbeteiligung selbst tragen.
Praxis-Tipp: Schau im Mietvertrag nach, ob die Umlage der Selbstbeteiligung explizit erwähnt wird. Wenn nicht, weise deinen Vermieter darauf hin, dass du die Selbstbeteiligung nicht übernehmen musst.
4. Prämienhöhe – Ist die Versicherung zu teuer?
Vergleich macht reich! Auch bei Gebäudeversicherungen gibt es große Preisunterschiede. Der Vermieter ist zwar grundsätzlich frei in der Wahl der Versicherung, muss aber auf ein wirtschaftliches Angebot achten. Das bedeutet, er darf nicht die teuerste Versicherung am Markt wählen, wenn es vergleichbare Leistungen zu einem günstigeren Preis gibt.
Praxis-Tipp: Frag deinen Vermieter, ob er verschiedene Angebote für die Gebäudeversicherung eingeholt hat. Du kannst auch selbst recherchieren, welche Versicherungen in deiner Region üblich sind und wie deren Prämien aussehen.
5. Schadensfälle – Was passiert im Schadensfall?
Stell dir vor, es gibt einen Wasserschaden im Haus. Wer kümmert sich darum? Wer zahlt was? Wichtig ist, dass der Vermieter im Schadensfall alles Notwendige unternimmt, um den Schaden zu beheben und Folgeschäden zu verhindern. Er muss die Versicherung informieren, Handwerker beauftragen und sich um die Abwicklung kümmern. Du als Mieter hast das Recht auf eine schnelle und professionelle Schadensbehebung.
Praxis-Tipp: Dokumentiere jeden Schaden sofort mit Fotos und informiere deinen Vermieter umgehend schriftlich. Kläre mit ihm, wer sich um die Schadensabwicklung kümmert und welche Schritte unternommen werden.
Fehler, die Vermieter oft machen
Viele Vermieter machen bei der Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung Fehler. Hier sind die häufigsten Stolpersteine:
- •Fehlende Vereinbarung im Mietvertrag: Wie gesagt, ohne Klausel im Mietvertrag keine Umlage!
- •Überhöhte Versicherungssumme: Der Wert des Gebäudes wird falsch eingeschätzt, was zu unnötig hohen Prämien führt.
- •Umlage der kompletten Selbstbeteiligung: Das ist ohne klare Vereinbarung im Mietvertrag unzulässig.
- •Unwirtschaftliche Versicherungswahl: Der Vermieter wählt die teuerste Versicherung, obwohl es günstigere Alternativen gäbe.
- •Fehlende Transparenz: Der Vermieter legt keine Belege vor oder gibt keine Auskunft über die Berechnungsgrundlage.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?
Wenn du Fehler in deiner Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du Widerspruch einlegen. Das machst du am besten schriftlich und innerhalb der in der Abrechnung genannten Frist. Fordere Belege an und begründe deinen Widerspruch genau. Bleibt der Vermieter stur, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
Fazit: Augen auf bei der Gebäudeversicherung!
Die Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Aber mit diesem Ratgeber bist du bestens gerüstet, um deine Rechte als Mieter wahrzunehmen. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig, achte auf die genannten Klauseln und scheue dich nicht, deinen Vermieter zu fragen, wenn etwas unklar ist. So vermeidest du unnötige Kosten und sorgst für ein gutes Verhältnis zu deinem Vermieter. Viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung!
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