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Wartungskosten für Entkalkungsanlagen in der Nebenkostenabrechnung: Umlagefähig oder Luxus? Was Mieter wissen müssen!

Na, hast du auch wieder so ein dickes Nebenkostenabrechnungs-Paket bekommen und fragst dich, was da eigentlich alles drin steht? Besonders die Position "Wartung Entkalkungsanlage" macht dich stutzig?...

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5 Min. Lesezeit
Wartungskosten für Entkalkungsanlagen in der Nebenkostenabrechnung: Umlagefähig oder Luxus? Was Mieter wissen müssen!

Na, hast du auch wieder so ein dickes Nebenkostenabrechnungs-Paket bekommen und fragst dich, was da eigentlich alles drin steht? Besonders die Position "Wartung Entkalkungsanlage" macht dich stutzig? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter kratzen sich am Kopf, wenn es um die Umlagefähigkeit solcher Kosten geht. Lass uns das mal gemeinsam aufdröseln!

Entkalkungsanlage in der Nebenkostenabrechnung – Was ist das überhaupt?

Bevor wir ins Detail gehen, klären wir kurz, worum es überhaupt geht. Eine Entkalkungsanlage soll, wie der Name schon sagt, dein Wasser von Kalk befreien. Je nachdem, wo du wohnst, ist das Wasser mehr oder weniger "hart", also kalkhaltig. Hartes Wasser kann zu Problemen führen: Verkalkte Geräte, höhere Heizkosten und unschöne Ablagerungen in Bad und Küche. Eine Entkalkungsanlage soll das verhindern.

Umlagefähig oder nicht? Das ist die Frage!

Die große Frage ist natürlich: Darf dein Vermieter die Wartungskosten für diese Anlage einfach so auf dich umlegen? Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur Kosten auf dich umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich als umlagefähig vereinbart sind. Steht da also in deinem Mietvertrag, dass du die "Kosten der Wasserversorgung" oder "Betriebskosten" trägst, dann könnte das ein Hinweis sein, dass die Wartung der Entkalkungsanlage darunter fällt.

Aber Achtung! Das bedeutet noch lange nicht, dass alles, was da steht, auch rechtens ist. Es gibt nämlich ein paar Stolpersteine.

Was sagt der Mietvertrag?

Der erste Blick sollte immer in deinen Mietvertrag gehen. Steht da etwas Konkretes zur Entkalkungsanlage oder zu den umlagefähigen Nebenkosten? Je genauer die Beschreibung, desto besser. Findest du dort Formulierungen wie "Kosten der Wasserversorgung" oder "sonstige Betriebskosten", könnte die Wartung der Entkalkungsanlage darunter fallen.

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TippManchmal sind die Formulierungen im Mietvertrag sehr allgemein gehalten. Dann lohnt es sich, genauer hinzuschauen und zu prüfen, ob die Kosten wirklich unter diese Kategorie fallen.

Was sagt der BGH?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit schon öfter mit dem Thema Nebenkosten auseinandergesetzt. Wichtig ist hierbei, dass der BGH grundsätzlich sagt: Kosten müssen notwendig sein und dürfen nicht reine Luxusaufwendungen darstellen.

BGH-Urteile im Hinterkopf behalten: Der BGH hat beispielsweise entschieden, dass Kosten für Schwimmbäder oder Saunen in der Regel nicht umlagefähig sind, da sie nicht der "normalen" Wohnnutzung dienen. Ähnlich könnte es bei einer Entkalkungsanlage aussehen, wenn sie in deinem speziellen Fall nicht wirklich notwendig ist.

Ist die Entkalkungsanlage wirklich notwendig?

Hier kommt der springende Punkt: Ist die Entkalkungsanlage in deinem Mietshaus wirklich notwendig, um einwandfreies Trinkwasser zu gewährleisten oder Schäden an den sanitären Anlagen zu verhindern? Oder handelt es sich eher um eine Komfortmaßnahme?

Wenn das Wasser in deiner Gegend extrem hart ist und ohne Entkalkungsanlage massive Probleme drohen (verkalkte Heizstäbe, verstopfte Leitungen usw.), dann könnte die Wartung der Anlage als notwendige Maßnahme zur Instandhaltung des Gebäudes angesehen werden.

Anders sieht es aus, wenn das Wasser ohnehin nur eine geringe Härte aufweist und die Entkalkungsanlage eher dazu dient, dass du weniger Putzaufwand hast. Dann könnte man argumentieren, dass es sich um eine Luxusmaßnahme handelt, deren Kosten nicht auf dich umgelegt werden dürfen.

Praktischer Tipp: Frag bei deinem Wasserversorger nach, wie hart das Wasser in deiner Gegend ist. Diese Information kann dir helfen, die Notwendigkeit der Entkalkungsanlage besser einzuschätzen.

Was genau wird gewartet?

Achte darauf, was genau an der Entkalkungsanlage gewartet wird. Sind es nur Routinearbeiten wie das Nachfüllen von Salz oder die Überprüfung der Anlage? Oder fallen auch größere Reparaturen an? Während Routinearbeiten eher umlagefähig sind, könnten größere Reparaturen als Instandhaltungskosten gelten, die grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind.

⚠️
WichtigLass dir die Rechnung für die Wartung zeigen. Daraus sollte hervorgehen, welche Arbeiten genau durchgeführt wurden.

Was tun, wenn du Zweifel hast?

Wenn du Zweifel an der Umlagefähigkeit der Wartungskosten für die Entkalkungsanlage hast, solltest du folgende Schritte unternehmen:

  1. 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Was steht dort genau zu den umlagefähigen Nebenkosten?
  2. 2.Fordere die Originalrechnungen an: Lass dir die Rechnungen für die Wartung der Entkalkungsanlage zeigen und prüfe, welche Arbeiten durchgeführt wurden.
  3. 3.Informiere dich über die Wasserhärte: Frag bei deinem Wasserversorger nach, wie hart das Wasser in deiner Gegend ist.
  4. 4.Suche das Gespräch mit deinem Vermieter: Versuche, mit deinem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht ist er bereit, dir die Kosten zu erläutern oder sogar einen Teil davon zu übernehmen.
  5. 5.Lass dich beraten: Wenn du nicht weiterkommst, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Die Frage, ob die Wartungskosten für eine Entkalkungsanlage in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig sind oder nicht, ist nicht immer einfach zu beantworten. Es kommt auf viele Faktoren an: Was steht in deinem Mietvertrag? Wie hart ist das Wasser in deiner Gegend? Welche Arbeiten wurden an der Anlage durchgeführt?

Wichtig ist, dass du nicht einfach alles hinnimmst, was in der Nebenkostenabrechnung steht. Prüfe die einzelnen Positionen kritisch und scheue dich nicht, Fragen zu stellen. Mit ein bisschen Recherche und dem nötigen Durchblick kannst du sicherstellen, dass du nur für Kosten aufkommst, die auch wirklich rechtens sind. Und denk dran: Lieber einmal zu viel nachgefragt als am Ende draufgezahlt! Viel Erfolg bei deiner Nebenkostenabrechnungs-Prüfung!

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