Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gefunden und fragst dich, was da eigentlich alles drinsteht? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders die Positionen, die nicht so offensichtlich sind, können für Fragezeichen sorgen. Heute nehmen wir uns mal die Glasbruchversicherung vor. Darf dein Vermieter die Kosten dafür einfach so auf dich umlegen? Das klären wir jetzt!
Glasbruchversicherung in der Nebenkostenabrechnung – Was ist das überhaupt?
Erstmal, was genau ist eine Glasbruchversicherung? du deckt Schäden an Glasflächen ab, die durch Zerbrechen oder Beschädigung entstanden sind. Das können Fenster, Glastüren, Spiegel oder auch Cerankochfelder sein. Klingt erstmal sinnvoll, oder? Aber heißt das auch, dass du dafür zahlen musst?
Umlagefähig oder nicht? Die rechtliche Grauzone
Hier kommt der Knackpunkt: Ob die Kosten für die Glasbruchversicherung in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen, ist nicht immer eindeutig. Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur die Kosten auf dich umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich als umlagefähig vereinbart wurden (§ 556 BGB). Steht da nichts von einer Glasbruchversicherung, sieht es schon mal schlecht für den Vermieter aus.
Aber Achtung! Es gibt einen Trick, den Vermieter manchmal anwenden: du listen im Mietvertrag allgemein die Position "Versicherungen" auf. Und hier beginnt die Diskussion. Ist das ausreichend, um die Glasbruchversicherung mit einzubeziehen?
Die gute Nachricht: Viele Gerichte sehen das kritisch. Nur wenn die konkrete Versicherungsart explizit genannt wird (z.B. "Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung"), ist die Umlage wirksam. Eine allgemeine Formulierung reicht oft nicht aus.
BGH-Urteil im Blick behalten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zwar noch nicht explizit zur Glasbruchversicherung geäußert, aber seine Rechtsprechung zu anderen Kostenarten lässt den Schluss zu, dass eine hinreichende Bestimmtheit im Mietvertrag gegeben sein muss. Das bedeutet: Je genauer die Kostenarten im Mietvertrag beschrieben sind, desto besser für dich.
Wann die Umlage doch erlaubt sein könnte
Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen die Umlage der Glasbruchversicherung erlaubt sein könnte:
- •Explizite Nennung im Mietvertrag: Steht da wirklich "Glasbruchversicherung" drin? Dann hast du schlechte Karten.
- •Beschluss der Eigentümergemeinschaft: Wenn deine Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und diese beschlossen hat, die Glasbruchversicherung abzuschließen und die Kosten auf die Mieter umzulegen, kann das zulässig sein. Allerdings musst du auch hier prüfen, ob der Beschluss rechtmäßig ist und ob die Umlage im Mietvertrag gedeckt ist.
Was du tun kannst: Die Nebenkostenabrechnung prüfen!
Bevor du die Nebenkostenabrechnung einfach abnickst, solltest du sie genau prüfen. Hier ein paar Tipps:
- 1.Mietvertrag checken: Steht da etwas zur Glasbruchversicherung oder zu Versicherungen allgemein?
- 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Frag deinen Vermieter danach! So kannst du überprüfen, ob tatsächlich eine Glasbruchversicherung abgeschlossen wurde und wie hoch die Kosten sind.
- 3.Achte auf Wirtschaftlichkeit: Selbst wenn die Umlage grundsätzlich erlaubt ist, muss dein Vermieter wirtschaftlich handeln. Das bedeutet, er muss eine angemessene Versicherung wählen, die nicht unnötig teuer ist.
- 4.Einspruch einlegen: Wenn du Zweifel hast, lege innerhalb der Einspruchsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch!
- 5.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist, hol dir Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Typische Fehler in der Nebenkostenabrechnung bei der Glasbruchversicherung
Achte auf folgende Fehler, die häufig vorkommen:
- •Fehlende Aufschlüsselung: Die Kosten für die Glasbruchversicherung werden nicht einzeln ausgewiesen, sondern einfach unter "Sonstige Kosten" versteckt.
- •Zu hohe Kosten: Die Versicherung ist unnötig teuer oder deckt Leistungen ab, die nicht notwendig sind (z.B. Schäden durch Krieg oder Erdbeben).
- •Doppelte Berechnung: Die Kosten für die Glasbruchversicherung sind bereits in einer anderen Position (z.B. Gebäudeversicherung) enthalten.
- •Umlage auf leerstehende Wohnungen: Auch wenn Wohnungen leer stehen, muss der Vermieter seinen Anteil an den Kosten selbst tragen. Du solltest nicht für leerstehende Wohnungen mitzahlen.
Alternative: Eigenes Glasbruch-Risiko absichern?
Auch wenn du die Kosten für die Glasbruchversicherung nicht in der Nebenkostenabrechnung akzeptieren musst, solltest du überlegen, ob du dich selbst gegen Glasbruchschäden absichern möchtest. Eine private Hausratversicherung deckt in der Regel auch Glasbruch ab. Prüfe deine Police und vergleiche die Konditionen! Manchmal ist das günstiger und bietet mehr Schutz, als die Umlage über die Nebenkosten.
Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!
Die Glasbruchversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist ein heikles Thema. Prüfe deinen Mietvertrag genau und lass dich nicht von allgemeinen Formulierungen abschrecken. Fordere Belege an und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein. Mit etwas Recherche und Engagement kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommst, die du nicht tragen musst. Und denk daran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Fragen und Probleme mit ihrer Nebenkostenabrechnung. Scheue dich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen! Viel Erfolg!
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