Na, schon wieder Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Besonders die Position "Hausmeisterkosten" kann ganz schön ins Geld gehen. Aber keine Panik! Ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen und zeige dir, was du wirklich zahlen musst und wann du dich vielleicht sogar selbst einbringen kannst.
Hausmeisterkosten – Was darf in deiner Abrechnung stehen?
Hausmeister sind Gold wert – sie kümmern sich um viele Dinge im Haus und Garten, damit alles reibungslos läuft. Aber nicht alles, was der Hausmeister so macht, darf auch auf deine Nebenkosten umgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Nur Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Instandhaltung und dem Betrieb des Hauses stehen, sind umlagefähig. Das steht auch so im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 BGB).
Konkret bedeutet das:
Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub harken, Blumen gießen – all das gehört dazu, solange es sich um die regelmäßige* Pflege handelt.
- •Reinigung: Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche – alles, was gemeinschaftlich genutzt wird, muss sauber gehalten werden.
- •Kleine Reparaturen: Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne reparieren, lose Treppengeländer befestigen – solche Kleinigkeiten fallen auch in den Aufgabenbereich des Hausmeisters und sind umlagefähig (Achtung: Es gibt eine Obergrenze für Kleinreparaturen, die in deinem Mietvertrag festgelegt sein muss!).
- •Winterdienst: Schnee räumen und streuen, damit du im Winter sicher aus dem Haus kommst.
- •Bedienung von Anlagen: Heizung, Aufzug, Warmwasseranlage – der Hausmeister muss diese Anlagen überwachen und bedienen können.
- •Mülltonnen bereitstellen: Das ist auch eine Aufgabe, die oft vom Hausmeister übernommen wird.
Was NICHT in die Nebenkostenabrechnung gehört
Es gibt aber auch Tätigkeiten, die der Vermieter nicht auf dich abwälzen darf:
- •Verwaltung: Die Kosten für die Verwaltung des Hauses sind Sache des Vermieters.
- •Instandsetzung: Größere Reparaturen oder Sanierungen sind nicht umlagefähig.
- •Reparaturen, die durch Verschulden des Hausmeisters entstanden sind: Hat der Hausmeister beispielsweise beim Rasenmähen einen Schaden verursacht, darf das nicht auf alle Mieter umgelegt werden.
- •Arbeiten, die über das übliche Maß hinausgehen: Wenn der Hausmeister z.B. eine komplett neue Hecke pflanzt oder eine aufwändige Gartengestaltung vornimmt, sind diese Kosten nicht umlagefähig.
- •Reine Hausmeistertätigkeiten am Sondereigentum (z.B. einer vermieteten Eigentumswohnung): Diese Tätigkeiten sind nicht umlagefähig, selbst wenn der Hausmeister diese ausführt.
Eigenleistung – Kann ich die Hausmeisterkosten senken?
Du hast einen grünen Daumen oder bist handwerklich begabt? Super! Vielleicht kannst du ja einen Teil der Hausmeisterarbeiten selbst übernehmen und so deine Nebenkosten senken.
Vorteile für dich:
- •Du sparst Geld bei den Nebenkosten.
- •Du kannst dich aktiv einbringen und deinen Wohnraum mitgestalten.
- •Du kennst deinen Garten bald besser als jeder andere!
- •Schriftliche Vereinbarung: Halte unbedingt schriftlich fest, welche Aufgaben du übernimmst und wie sich das auf deine Nebenkosten auswirkt.
- •Versicherung: Kläre mit deinem Vermieter, wer für Schäden haftet, die bei deiner Eigenleistung entstehen.
- •Qualität: Deine Arbeit sollte natürlich ordentlich und fachgerecht ausgeführt werden.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot – Dein Recht auf faire Preise
Dein Vermieter ist verpflichtet, die Hausmeisterkosten so gering wie möglich zu halten. Das nennt man Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet:
- •Er muss Vergleichsangebote einholen, bevor er einen Hausmeister beauftragt.
- •Er muss den günstigsten Anbieter wählen, der die geforderten Leistungen erbringt.
- •Er darf keine unnötigen oder überteuerten Leistungen in Auftrag geben.
So prüfst du deine Nebenkostenabrechnung richtig
- 1.Mietvertrag checken: Was steht im Mietvertrag zu den Nebenkosten? Welche Positionen sind umlagefähig?
- 2.Abrechnung genau prüfen: Sind alle Positionen nachvollziehbar? Werden die Hausmeisterkosten detailliert aufgeschlüsselt?
- 3.Belege anfordern: Fordere Belege für die Hausmeisterkosten an. So kannst du genau sehen, welche Leistungen erbracht wurden und ob die Kosten angemessen sind.
- 4.Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst oder Zweifel an der Abrechnung hast, lege schriftlich Widerspruch ein. Die Frist dafür beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
Fazit
Hausmeisterkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Als Mieter hast du das Recht zu wissen, wofür du bezahlst. Prüfe deine Abrechnung sorgfältig, hinterfrage unklare Positionen und scheue dich nicht, Belege anzufordern. Wenn du den Eindruck hast, dass etwas nicht stimmt, suche dir Hilfe bei einem Mieterverein oder einer Beratungsstelle. Mit ein bisschen Know-how und Engagement kannst du dafür sorgen, dass du nicht mehr zahlst als nötig! Und vielleicht kannst du ja sogar durch Eigenleistung deine Nebenkosten senken – frag einfach mal bei deinem Vermieter nach! Viel Erfolg!
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