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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was tun, wenn der Hausmeister mangelhaft arbeitet oder private Aufgaben erledigt?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Diesmal sind es die Hausmeisterkosten, die dir Kopfzerbrechen bereiten? Keine Sorge, das kennen viele Mieter! Oftmals ist man sich uns...

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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was tun, wenn der Hausmeister mangelhaft arbeitet oder private Aufgaben erledigt?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Diesmal sind es die Hausmeisterkosten, die dir Kopfzerbrechen bereiten? Keine Sorge, das kennen viele Mieter! Oftmals ist man sich unsicher, was der Hausmeister eigentlich alles abrechnen darf und was nicht. Besonders ärgerlich wird es, wenn du den Eindruck hast, dass die Arbeit mangelhaft ist oder der Hausmeister private Dinge während seiner Arbeitszeit erledigt. Aber keine Panik, in diesem Artikel zeige ich dir, was du in so einem Fall tun kannst!

Hausmeisterkosten: Was darf überhaupt abgerechnet werden?

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, welche Kosten für den Hausmeister überhaupt auf dich umgelegt werden dürfen. Grundsätzlich sind das Kosten, die für Aufgaben anfallen, die dem Betrieb der Immobilie dienen. Dazu gehören typischerweise:

  • Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume: Das ist ein Klassiker und in den meisten Fällen unproblematisch.
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub harken – alles, was den Garten in Schuss hält.
  • Winterdienst: Schneeräumen und Streuen im Winter.
  • Kleinere Reparaturen: Das Austauschen einer Glühbirne im Treppenhaus oder das Beheben einer tropfenden Wasserleitung (sofern es sich nicht um eine Instandhaltung handelt).
  • Überwachung der Haustechnik: Kontrollieren von Heizung, Lüftung und Aufzug.
⚠️
WichtigDie Kosten müssen angemessen sein! Eine Luxus-Gartenpflege oder überhöhte Stundensätze sind nicht erlaubt.

Wenn der Hausmeister mangelhaft arbeitet: Dein gutes Recht

Du zahlst brav deine Nebenkosten, aber der Hausmeister lässt zu wünschen übrig? Der Treppenhausflur ist ständig dreckig, der Garten verwahrlost und der Winterdienst gleicht eher einem Eislaufplatz? Das ist natürlich ärgerlich. Aber was kannst du tun?

  1. 1.Dokumentiere die Mängel: Mache Fotos oder Videos von den Versäumnissen. Notiere dir Datum und Uhrzeit. Je genauer du die Mängel festhältst, desto besser.
  2. 2.Sprich mit deinem Vermieter: Das ist der wichtigste Schritt! Informiere deinen Vermieter schriftlich über die Mängel und fordere ihn auf, diese zu beheben. Setze ihm eine angemessene Frist.
  3. 3.Kürze die Nebenkosten: Wenn dein Vermieter nicht reagiert oder die Mängel nicht beseitigt werden, hast du das Recht, die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung zu kürzen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Ausmaß der Mängel ab. Lass dich am besten von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten, um die angemessene Kürzung zu bestimmen.
  4. 4.Achte auf die Aufgabenbeschreibung: In deinem Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung sollte eine genaue Beschreibung der Aufgaben des Hausmeisters enthalten sein. Weicht die tatsächliche Arbeit davon ab oder werden Aufgaben gar nicht erfüllt, ist das ein Argument für eine Kürzung.

Wenn der Hausmeister private Aufgaben erledigt: Da hört der Spaß auf

Noch ärgerlicher wird es, wenn du den Verdacht hast, dass der Hausmeister während seiner Arbeitszeit private Dinge erledigt. Beispielsweise private Einkäufe, Besuche oder gar die Gartenarbeit für den Nachbarn. Das ist natürlich ein absolutes No-Go! Denn du zahlst dafür, dass er sich um die Belange des Hauses kümmert, nicht um seine eigenen.

  1. 1.Auch hier gilt: Dokumentiere! Wenn du den Hausmeister bei privaten Tätigkeiten beobachtest, notiere dir Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit.
  2. 2.Sprich mit deinem Vermieter: Informiere deinen Vermieter schriftlich über deine Beobachtungen und fordere ihn auf, die Angelegenheit zu prüfen.
  3. 3.Fordere eine detaillierte Aufstellung der Arbeitszeiten: Du hast das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Arbeitszeiten des Hausmeisters zu verlangen. Daraus sollte hervorgehen, welche Aufgaben er wann erledigt hat.
  4. 4.Kürze die Nebenkosten: Wenn sich herausstellt, dass der Hausmeister tatsächlich private Aufgaben während seiner Arbeitszeit erledigt hat, kannst du die Nebenkosten entsprechend kürzen. Die Kürzung sollte sich nach dem Anteil der privaten Tätigkeiten an der gesamten Arbeitszeit richten.
BGH-Urteil beachten! Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az. VIII ZR 284/09) klargestellt, dass Kosten für private Tätigkeiten des Hausmeisters nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Abgrenzung Instandhaltung vs. Hausmeistertätigkeit

Oftmals ist es schwierig, zwischen reinen Hausmeistertätigkeiten und Instandhaltungsmaßnahmen zu unterscheiden. Instandhaltung umfasst Arbeiten, die zur Beseitigung von Schäden oder zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Sache erforderlich sind. Diese Kosten dürfen in der Regel nicht auf die Mieter umgelegt werden, es sei denn, im Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart.

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BeispielDer Hausmeister wechselt eine defekte Glühbirne im Treppenhaus: Das ist eine typische Hausmeistertätigkeit, die abgerechnet werden darf. Der Hausmeister repariert aber eine kaputte Klingelanlage: Das ist Instandhaltung und darf nicht auf dich umgelegt werden (es sei denn, es handelt sich um eine Kleinreparatur im Rahmen der Klausel).
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TippAchte genau auf die Beschreibung der Arbeiten in der Nebenkostenabrechnung. Bei Unklarheiten frage deinen Vermieter nach!

Aufgabenbeschreibung ist das A und O

Eine klare Aufgabenbeschreibung des Hausmeisters ist extrem wichtig. du sollte genau festlegen, welche Tätigkeiten er zu erbringen hat und wie oft. Je detaillierter die Beschreibung, desto besser kannst du beurteilen, ob die abgerechneten Kosten gerechtfertigt sind.

Fehlt eine Aufgabenbeschreibung? Dann fordere deinen Vermieter auf, eine solche zu erstellen!

Widerspruch einlegen: So gehst du vor

Wenn du der Meinung bist, dass die Hausmeisterkosten in deiner Nebenkostenabrechnung nicht korrekt sind, solltest du innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) Widerspruch einlegen.

  1. 1.Formuliere den Widerspruch schriftlich: Beschreibe genau, welche Punkte du beanstandest und warum. Füge deine Dokumentationen (Fotos, Protokolle) bei.
  2. 2.Sende den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein: So hast du einen Beweis, dass dein Vermieter den Widerspruch erhalten hat.
  3. 3.Bezahle den unstrittigen Teil der Nebenkosten: Um Ärger zu vermeiden, solltest du den Teil der Nebenkosten bezahlen, der unstrittig ist.

Fazit: Bleib wachsam und informiere dich!

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung können schnell zu einem Streitthema werden. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und dich nicht scheust, diese auch einzufordern. Dokumentiere Mängel, sprich mit deinem Vermieter und lege gegebenenfalls Widerspruch ein. Mit einer klaren Aufgabenbeschreibung und einem wachsamen Auge kannst du sicherstellen, dass du nur für die Leistungen bezahlst, die der Hausmeister auch tatsächlich erbringt. Und denk dran: Du bist nicht allein! Mietervereine und Anwälte stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Viel Erfolg!

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