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Nebenkostenabrechnung: Die 5 häufigsten Fehler bei der Flächenberechnung und wie Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung durchsetzen!

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Und wieder das Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmt? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade bei der Flächenberechnung schleichen...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Die 5 häufigsten Fehler bei der Flächenberechnung und wie Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung durchsetzen!

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Und wieder das Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmt? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade bei der Flächenberechnung schleichen sich gerne Fehler ein, die dich unnötig Geld kosten können. In diesem Artikel zeige ich dir die 5 häufigsten Fehlerquellen und wie du deinen Anspruch auf Rückzahlung durchsetzen kannst. Lass uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen!

Flächenberechnung: Warum ist sie so wichtig für deine Nebenkosten?

Bevor wir uns die typischen Fehler anschauen, kurz zur Erklärung: Die Wohnfläche ist oft die Grundlage für die Verteilung vieler Nebenkosten. Das bedeutet: Je größer deine Wohnung offiziell ist, desto mehr musst du beispielsweise für Heizung, Wasser oder Müllabfuhr bezahlen. Ein Fehler in der Flächenberechnung kann sich also direkt auf deinen Geldbeutel auswirken.

Fehler 1: Die Sache mit den Dachschrägen

Dachschrägen sind charmant, aber tückisch bei der Flächenberechnung. Hier wird es kompliziert:

  • Flächen unter 1 Meter Höhe werden gar nicht angerechnet.
  • Flächen zwischen 1 Meter und 2 Metern Höhe werden zur Hälfte angerechnet.
  • Flächen über 2 Meter Höhe werden voll angerechnet.
Achtung! Viele Vermieter rechnen Flächen unter 1 Meter oder zwischen 1 und 2 Metern falsch an. Mess am besten selbst nach!

Dein Tipp: Nimm dir ein Maßband und miss die Höhe deiner Dachschrägen genau aus. Vergleiche die Werte mit der Angabe in deinem Mietvertrag und der Nebenkostenabrechnung. Weichen die Angaben voneinander ab, solltest du deinen Vermieter darauf ansprechen.

Fehler 2: Balkone, Terrassen und Loggien - voll oder nur teilweise?

Auch bei Balkonen, Terrassen und Loggien gibt es oft Streit. Grundsätzlich gilt:

  • du werden in der Regel nur zu einem Viertel der Wohnfläche hinzugerechnet.
  • In Ausnahmefällen, z.B. bei besonders hochwertiger Ausstattung oder Nutzungsmöglichkeit, kann auch eine höhere Anrechnung gerechtfertigt sein (bis maximal 50%).
Aber: Das muss im Mietvertrag klar und deutlich geregelt sein! Fehlt eine solche Regelung, darf nur ein Viertel angerechnet werden.

Dein Tipp: Überprüfe deinen Mietvertrag. Steht dort etwas über die Anrechnung von Balkon, Terrasse oder Loggia? Wenn nicht, kannst du dich auf die Regelung mit einem Viertel berufen.

Fehler 3: Heizkörpernischen, Säulen und Co.

Heizkörpernischen, Säulen, Pfeiler, freiliegende Installationen und ähnliche Elemente sind knifflig.

  • Ragen sie weniger als 1,5 Meter in den Raum hinein, werden sie in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt.
  • Ragen sie mehr als 1,5 Meter in den Raum, werden sie voll angerechnet.
Dein Tipp: Miss auch hier genau nach. Oftmals werden solche Elemente fälschlicherweise in die Wohnfläche eingerechnet.

Fehler 4: Abweichungen vom Mietvertrag

Der Mietvertrag ist dein wichtigstes Dokument! Wenn in deinem Mietvertrag eine bestimmte Wohnfläche angegeben ist, dann gilt diese grundsätzlich – es sei denn, die tatsächliche Fläche weicht erheblich ab.

Was bedeutet "erheblich"? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Abweichung von mehr als 10 Prozent eine erhebliche Abweichung darstellt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2005, Az. VIII ZR 191/04). In diesem Fall hast du das Recht, deine Miete entsprechend zu mindern und auch die Nebenkostenabrechnung anzupassen.

Dein Tipp: Miss deine Wohnung selbst aus und vergleiche das Ergebnis mit der Angabe im Mietvertrag. Nutze dafür am besten einen Laser-Entfernungsmesser für genauere Ergebnisse.

Fehler 5: Die veraltete DIN-Norm

Früher wurde die Wohnfläche oft nach der DIN 283 berechnet. Diese Norm ist aber seit 2004 veraltet. Heute gilt die DIN 277 oder die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

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WichtigDie WoFlV ist in der Regel für den geförderten Wohnungsbau bindend, wird aber auch häufig bei frei finanzierten Wohnungen angewendet. Die DIN 277 hingegen ist eher für gewerblich genutzte Flächen relevant.

Dein Tipp: Frage deinen Vermieter, nach welcher Norm die Wohnfläche berechnet wurde. Bei älteren Mietverträgen lohnt es sich besonders, genauer hinzuschauen, da hier oft noch die veraltete DIN 283 zugrunde liegt.

Was tun, wenn die Flächenberechnung falsch ist? Dein Fahrplan zum Erfolg

  1. 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Kontrolliere die Flächenangabe in deiner Nebenkostenabrechnung.
  2. 2.Mietvertrag checken: Vergleiche die Angabe in der Abrechnung mit der Angabe in deinem Mietvertrag.
  3. 3.Selbst messen: Miss deine Wohnung aus und prüfe, ob die Angaben stimmen.
  4. 4.Dokumentation: Halte alle deine Messungen und Berechnungen schriftlich fest.
  5. 5.Vermieter kontaktieren: Schreibe deinem Vermieter einen Brief (am besten per Einschreiben) und weise ihn auf die fehlerhafte Flächenberechnung hin. Fordere ihn auf, die Abrechnung zu korrigieren.
  6. 6.Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um Widerspruch gegen deine Nebenkostenabrechnung einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Abrechnung.
  7. 7.Rechtliche Beratung: Wenn dein Vermieter sich querstellt, solltest du dir rechtliche Beratung bei einem Mieterverein oder einem Anwalt suchen.

Fazit: Es lohnt sich, genau hinzuschauen!

Die Flächenberechnung in der Nebenkostenabrechnung ist oft eine Fehlerquelle. Mit den oben genannten Tipps kannst du die häufigsten Fehler erkennen und deinen Anspruch auf Rückzahlung durchsetzen. Lass dich nicht unterkriegen und kämpfe für dein Recht! Denn am Ende des Tages geht es um dein Geld. Und das solltest du nicht unnötig ausgeben. Viel Erfolg!

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