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Hausreinigung durch Fremdfirma vs. Eigenleistung: Was Mieter bei den Kosten in der Nebenkostenabrechnung beachten müssen

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und Fragezeichen über dem Kopf? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders, wenn's um die Hausreinigung geht, kann's knifflig werden. Wir...

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5 Min. Lesezeit
Hausreinigung durch Fremdfirma vs. Eigenleistung: Was Mieter bei den Kosten in der Nebenkostenabrechnung beachten müssen

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und Fragezeichen über dem Kopf? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders, wenn's um die Hausreinigung geht, kann's knifflig werden. Wird die Treppe vom Profi geputzt oder schwingst du selbst den Wischmopp? Und was darf eigentlich in der Abrechnung stehen? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!

Wer putzt denn hier? Fremdfirma oder Eigenleistung?

Zuerst mal: Es gibt zwei gängige Modelle bei der Hausreinigung:

  • Fremdfirma: Ein Reinigungsunternehmen wird beauftragt, das Treppenhaus, den Keller und eventuell auch den Garten in Schuss zu halten.
  • Eigenleistung: Die Mieter übernehmen die Reinigung selbst, meist nach einem Rotationsprinzip (Putzplan).
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, aber entscheidend ist, dass du als Mieter informiert bist und deine Rechte kennst.

Die Fremdfirma im Visier: Was darf abgerechnet werden?

Wenn eine Fremdfirma die Reinigung übernimmt, dürfen die Kosten dafür grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Aber Achtung, hier gibt's ein paar Dinge, die du checken solltest:

  • Vertrag prüfen: Steht im Mietvertrag, dass die Kosten für die Hausreinigung umlagefähig sind? Wenn nicht, Pech für den Vermieter!
  • Angemessenheit der Kosten: Sind die Kosten für die Reinigungsfirma wirklich angemessen? Hole dir im Zweifel Vergleichsangebote ein oder sprich mit anderen Mietern im Haus. Eine überteuerte Firma musst du nicht einfach so hinnehmen.
  • Rechnung prüfen: Die Rechnung der Reinigungsfirma sollte detailliert aufgeschlüsselt sein. Was wurde genau gereinigt? Wie viele Stunden wurden gearbeitet? Pauschale Abrechnungen ohne Details sind verdächtig.
  • Keine Luxusreinigung: Die Reinigung muss sich im Rahmen des Üblichen bewegen. Eine tägliche Grundreinigung mit Spezialmitteln ist in einem normalen Mietshaus eher unüblich und nicht unbedingt umlagefähig.
  • BGH-Urteil beachten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküche oder Trockenraum umlagefähig sind (BGH, Urteil vom 06.05.2009, Az. VIII ZR 165/08).
Konkreter Tipp: Vergleiche die Kosten für die Hausreinigung mit denen in anderen Mietshäusern in deiner Gegend. Frage andere Mieter oder recherchiere online. So bekommst du ein Gefühl dafür, ob die Kosten in deiner Abrechnung realistisch sind.

Eigenleistung: Was tun, wenn du selbst zum Putzlappen greifst?

Wenn die Mieter die Reinigung selbst übernehmen, dürfen keine Kosten für eine Fremdfirma in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Logisch, oder? Aber auch hier gibt es Fallstricke:

  • Putzplan beachten: Gibt es einen Putzplan? Wird er eingehalten? Wer sich nicht an den Plan hält, muss trotzdem seinen Anteil an den Nebenkosten zahlen.
  • Mangelhafte Reinigung: Wenn die Reinigung mangelhaft ist und das Treppenhaus verdreckt ist, kann der Vermieter unter Umständen eine Fremdfirma beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Allerdings muss er dich vorher abmahnen und dir Gelegenheit geben, die Reinigung zu verbessern.
  • Kein Anspruch auf Entschädigung: Du hast keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn du selbst putzt. Das ist deine Pflicht als Mieter (wenn es so im Mietvertrag steht).
  • Materialkosten: Die Kosten für Reinigungsmittel können auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Auch hier gilt: Die Kosten müssen angemessen sein.
Konkreter Tipp: Führe ein Putzprotokoll. Notiere, wann du was geputzt hast. So hast du im Streitfall einen Nachweis, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist. Fotografiere im Zweifelsfall das Ergebnis, um zu zeigen, dass du ordentlich gearbeitet hast.

Der Vermieter macht's selbst: Geht das?

Manchmal übernimmt der Vermieter die Hausreinigung selbst. Auch hier gilt:

  • Angemessener Stundensatz: Der Vermieter darf seine Arbeitszeit nicht zu einem überhöhten Stundensatz abrechnen. Er muss sich an den üblichen Stundensätzen für Reinigungskräfte orientieren.
  • Nachweis der Arbeitszeit: Der Vermieter muss nachweisen, wie viele Stunden er für die Reinigung aufgewendet hat. Eine pauschale Abrechnung ohne Nachweis ist unzulässig.
  • Keine Gewinnabsicht: Der Vermieter darf mit der Hausreinigung keinen Gewinn erzielen. Er darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen.
Konkreter Tipp: Sprich mit deinem Vermieter, wenn du Zweifel an der Abrechnung hast. Bitte um detaillierte Nachweise und hinterfrage die abgerechneten Stunden und den Stundensatz.

Wenn's knallt: Was tun bei Unstimmigkeiten?

Wenn du mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bist, hast du das Recht, Einspruch einzulegen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. 1.Frist beachten: Du hast in der Regel zwölf Monate Zeit, um Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen.
  2. 2.Schriftlicher Einspruch: Lege deinen Einspruch schriftlich beim Vermieter ein. Begründe deinen Einspruch detailliert und lege gegebenenfalls Nachweise bei.
  3. 3.Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung einzusehen. Mache von diesem Recht Gebrauch!
  4. 4.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dich unsicher bist oder der Vermieter nicht auf deinen Einspruch reagiert, solltest du dir rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt einholen.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Du siehst, bei der Hausreinigung in der Nebenkostenabrechnung gibt es einiges zu beachten. Ob Fremdfirma, Eigenleistung oder Vermieterputz – es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und die Abrechnung genau prüfst. Lass dich nicht über den Tisch ziehen! Mit den Tipps in diesem Artikel bist du bestens gerüstet, um deine Nebenkostenabrechnung kritisch zu hinterfragen und im Zweifelsfall Einspruch einzulegen. Viel Erfolg!

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