Mist! Die Nebenkostenabrechnung ist im Briefkasten gelandet – und der erste Blick aufs Datum lässt dich zusammenzucken. Die Frist ist längst verstrichen! Panik bricht aus: Musst du jetzt die Nachzahlung einfach so akzeptieren, egal ob sie stimmt oder nicht? Keine Sorge, atme erstmal durch! Nur weil die Abrechnung spät kommt, heißt das noch lange nicht, dass du machtlos bist. Wir schauen uns gemeinsam an, welche Rechte du trotzdem hast und wie du am besten vorgehst.
Verspätete Nebenkostenabrechnung – Was bedeutet das eigentlich?
Erstmal klären wir, was "verspätet" überhaupt bedeutet. Dein Vermieter hat laut Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB) zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr. Bekommst du die Abrechnung also beispielsweise für das Jahr 2023, muss sie bis zum 31. Dezember 2024 bei dir sein. Wichtig ist, dass die Abrechnung bis dahin bei dir eingeht, nicht nur abgeschickt wird!
Was passiert, wenn die Frist verpasst wurde?
Grundsätzlich gilt: Wenn die Abrechnung zu spät kommt, kann dein Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. So weit, so gut. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen!
Die Einrede der verspäteten Geltendmachung: Dein Trumpf
Das Gesetz gibt dir als Mieter die sogenannte Einrede der verspäteten Geltendmachung an die Hand. Das bedeutet, du kannst dich darauf berufen, dass die Abrechnung zu spät kam und du deshalb keine Nachzahlung leisten musst.
Wie gehst du vor?
Ganz einfach: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Nachforderung ein. Das machst du am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. In deinem Schreiben erwähnst du, dass die Abrechnung verspätet zugestellt wurde und du deshalb die Nachforderung nicht anerkennst. Formuliere das ruhig kurz und bündig.
Ein Beispiel:
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters],
>hiermit lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Abrechnungszeitraum] ein, die mir am [Datum des Erhalts] zugegangen ist. Da die Abrechnungsfrist am [Datum des Fristendes] abgelaufen ist, berufe ich mich auf die Einrede der verspäteten Geltendmachung gemäß § 556 Abs. 3 BGB und erkenne die Nachforderung nicht an.
>Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
Ausnahmen von der Regel: Wann du trotz Fristüberschreitung zahlen musst
Wie gesagt, es gibt Ausnahmen von der Regel. Dein Vermieter kann die verspätete Zustellung der Abrechnung entschuldigen, wenn er sie nicht verschuldet hat. Das bedeutet, er muss darlegen und beweisen, dass er alles Zumutbare getan hat, um die Abrechnung fristgerecht zu erstellen und zuzustellen.
Beispiele für unverschuldete Verspätung:
- •Unerwartete Krankheit des Vermieters: Wenn der Vermieter schwer erkrankt ist und deshalb die Abrechnung nicht rechtzeitig erstellen konnte.
- •Verzögerungen durch Dritte: Wenn beispielsweise das beauftragte Abrechnungsunternehmen die Abrechnung verspätet liefert.
Die Verwirkung: Wenn dein Vermieter zu lange wartet
Es gibt noch einen weiteren Punkt, der für dich als Mieter relevant sein kann: die Verwirkung. Verwirkung bedeutet, dass dein Vermieter sein Recht auf Nachforderung verwirkt hat, weil er zu lange gewartet hat, um es geltend zu machen.
Wann liegt Verwirkung vor?
Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Es gibt keine klare zeitliche Grenze, aber es spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- •Zeitmoment: Wie viel Zeit ist seit dem Ende des Abrechnungszeitraums vergangen? Je länger, desto wahrscheinlicher ist Verwirkung.
- •Umstandsmoment: Hat dein Vermieter dir gegenüber in der Zwischenzeit den Eindruck erweckt, dass er keine Nachforderung mehr geltend machen wird? Hat er beispielsweise gesagt, dass alles in Ordnung ist oder dass keine Nachzahlung anfällt?
Trotz verspäteter Zustellung: Die Abrechnung prüfen!
Auch wenn du dich auf die verspätete Zustellung berufen kannst, solltest du die Abrechnung trotzdem sorgfältig prüfen. Denn vielleicht hast du ja sogar ein Guthaben! Und das steht dir natürlich zu, auch wenn die Abrechnung zu spät kommt.
Worauf solltest du achten?
- •Formelle Richtigkeit: Ist die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar? Sind alle relevanten Daten (Abrechnungszeitraum, Wohnfläche, etc.) korrekt angegeben?
- •Umlagefähige Kosten: Sind alle aufgeführten Kostenpositionen tatsächlich umlagefähig? Nicht alle Kosten, die dem Vermieter entstehen, dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Typische "Fehlerquellen" sind beispielsweise Reparaturkosten, Verwaltungskosten oder Kosten für Instandhaltung.
- •Verteilerschlüssel: Sind die Verteilerschlüssel (z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl) korrekt angewendet worden?
- •Belegeinsicht: Fordere Belegeinsicht an! Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen und zu prüfen, ob die Kosten korrekt berechnet wurden.
Wenn du unsicher bist, kannst du dich an den örtlichen Mieterverein oder eine andere Mieterberatungsstelle wenden. Dort bekommst du kompetente Unterstützung bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung.
BGH-Urteile, die du kennen solltest
Es gibt einige wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Nebenkostenabrechnung. Hier ein paar Beispiele:
- •BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 142/05: Der Vermieter muss die Abrechnung so erstellen, dass der Mieter sie nachvollziehen kann.
- •BGH, Urteil vom 29.03.2006, VIII ZR 191/05: Die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist keine Nachforderungen mehr geltend machen kann (Ausnahmen siehe oben).
Fazit: Ruhe bewahren und deine Rechte kennen
Auch wenn die Nebenkostenabrechnung verspätet kommt, musst du nicht gleich in Panik verfallen. Du hast Rechte! Nutze die Einrede der verspäteten Geltendmachung und widerspreche der Nachforderung schriftlich. Prüfe aber trotzdem die Abrechnung sorgfältig, denn vielleicht hast du ja sogar ein Guthaben. Und wenn du unsicher bist, hol dir professionelle Hilfe. Mit ein bisschen Wissen und Engagement kannst du dich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren und deine Rechte als Mieter wahren. Lass dich nicht unterkriegen!
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