Heizkosten, Widerspruch

Heizkostenverteiler defekt: Schätzung in der Heizkostenabrechnung – Wann ist sie zulässig und wie widerspreche ich?

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten! Und dieses Mal steht da irgendwas von einer Schätzung deiner Heizkosten, weil dein Heizkostenverteiler defekt war? Keine Panik, das ist ärg...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Heizkostenverteiler defekt: Schätzung in der Heizkostenabrechnung – Wann ist sie zulässig und wie widerspreche ich?

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten! Und dieses Mal steht da irgendwas von einer Schätzung deiner Heizkosten, weil dein Heizkostenverteiler defekt war? Keine Panik, das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Lass uns das gemeinsam auseinandernehmen und schauen, was du tun kannst!

Was bedeutet "Schätzung" überhaupt?

Stell dir vor, dein Heizkostenverteiler – also das kleine Ding an deinem Heizkörper, das deinen Verbrauch misst – hat den Geist aufgegeben. Er zeigt entweder gar nichts mehr an, oder aber völlig unsinnige Werte. Damit deine Heizkostenabrechnung trotzdem erstellt werden kann, darf der Vermieter deine Kosten schätzen. Das bedeutet, er berechnet deinen Verbrauch anhand anderer Faktoren. Klingt erstmal fair, kann aber auch zu Ungerechtigkeiten führen, wenn die Schätzung nicht korrekt ist.

Wann ist eine Schätzung überhaupt erlaubt?

Die Heizkostenverordnung schreibt eigentlich vor, dass dein tatsächlicher Verbrauch erfasst werden muss. Eine Schätzung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel:

  • Der Heizkostenverteiler ist defekt: Wie in deinem Fall, wenn das Gerät nachweislich nicht richtig funktioniert.
  • Du hast den Zugang zur Wohnung verweigert: Wenn der Ableser nicht in deine Wohnung konnte, um den Verbrauch zu erfassen.
  • Der Verbrauch konnte aus anderen Gründen nicht korrekt erfasst werden: Beispielsweise durch Manipulation am Gerät.
Wichtig: Dein Vermieter muss dich unverzüglich darüber informieren, dass dein Heizkostenverteiler defekt ist und eine Schätzung erfolgen wird. Er hat keine Narrenfreiheit!

Wie wird geschätzt und was ist dabei zu beachten?

Die Heizkostenverordnung gibt vor, wie eine Schätzung auszusehen hat. Meistens wird dein Verbrauch anhand folgender Faktoren geschätzt:

  • Verbrauch in vergleichbaren Zeiträumen: Dein Verbrauch aus den Vorjahren wird herangezogen.
  • Verbrauch vergleichbarer Wohnungen: Der Verbrauch von Mietern mit ähnlichen Wohnungen in deinem Haus wird verglichen.
  • Wohnfläche: Die Größe deiner Wohnung spielt eine Rolle.
  • Anzahl der Bewohner: Je mehr Personen in deiner Wohnung leben, desto höher wird der Verbrauch geschätzt.
  • Lage der Wohnung: Eine Wohnung im Erdgeschoss oder Dachgeschoss kann einen anderen Verbrauch haben als eine Wohnung in der Mitte.
  • Heizverhalten: Dein Heizverhalten kann ebenfalls berücksichtigt werden, ist aber schwer zu beweisen.
⚠️
WichtigDie Schätzung muss nachvollziehbar und plausibel sein! Einfach irgendwelche Zahlen aus der Luft zu greifen, ist nicht erlaubt. Dein Vermieter muss dir auf Anfrage erklären, wie er zu der Schätzung gekommen ist.

Wann ist die Schätzung unzulässig?

Es gibt einige Fälle, in denen eine Schätzung nicht zulässig ist, obwohl ein Defekt vorliegt:

  • Der Vermieter hat den Defekt verschuldet: Wenn der Vermieter beispielsweise die Wartung der Heizkostenverteiler vernachlässigt hat.
  • Der Defekt war vorhersehbar und der Vermieter hat nichts unternommen: Wenn der Vermieter wusste, dass die Geräte bald kaputt gehen und keine Vorkehrungen getroffen hat.
  • Der Vermieter hat dich nicht rechtzeitig über den Defekt informiert: Wie bereits erwähnt, musst du rechtzeitig Bescheid wissen.
  • Die Schätzung ist offensichtlich fehlerhaft: Wenn die Schätzung völlig unrealistisch ist und stark von deinem tatsächlichen Verbrauch abweicht.
BGH-Urteil zum Thema: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z.B. VIII ZR 19/08) betont, dass eine Schätzung nur dann zulässig ist, wenn sie verhältnismäßig und nachvollziehbar ist. Der Vermieter muss alles Zumutbare unternehmen, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln.

Was kannst du tun, wenn du Zweifel an der Schätzung hast?

Wenn du den Verdacht hast, dass die Schätzung fehlerhaft ist, solltest du unbedingt aktiv werden:

  1. 1.Prüfe deine Abrechnung genau: Vergleiche die geschätzten Werte mit deinem Verbrauch aus den Vorjahren. Achte auf Auffälligkeiten.
  2. 2.Fordere Belege an: Bitte deinen Vermieter um eine detaillierte Aufstellung, wie die Schätzung zustande gekommen ist. Lass dir die Berechnungsweise erklären.
  3. 3.Dokumentiere alles: Notiere dir, wann der Defekt aufgetreten ist, wann du den Vermieter informiert hast und wie er darauf reagiert hat. Sammle alle relevanten Dokumente.
  4. 4.Sprich mit deinem Vermieter: Suche das Gespräch mit deinem Vermieter und erkläre ihm deine Bedenken. Vielleicht lässt sich das Problem im Guten lösen.
  5. 5.Lege Widerspruch ein: Wenn das Gespräch mit dem Vermieter nicht fruchtet, lege schriftlich Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung ein. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung. Begründe deinen Widerspruch detailliert und lege alle relevanten Unterlagen bei.
  6. 6.Ziehe einen Experten hinzu: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. du können deine Abrechnung prüfen und dir helfen, deinen Widerspruch zu formulieren.
  7. 7.Zahle unter Vorbehalt: Zahle die geforderte Summe, aber erkläre gleichzeitig schriftlich, dass du unter Vorbehalt zahlst, da du Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt hast. So vermeidest du Mahngebühren und mögliche Inkassoforderungen.
⚠️
WichtigBewahre eine Kopie deines Widerspruchs und aller dazugehörigen Unterlagen auf!

Wie formulierst du einen Widerspruch?

Dein Widerspruch sollte folgende Punkte enthalten:

  • Deine persönlichen Daten: Name, Adresse, Mieternummer
  • Datum des Widerspruchs
  • Betreff: Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung vom [Datum]
  • Begründung: Erkläre detailliert, warum du die Schätzung für fehlerhaft hältst. Belege deine Argumente mit Fakten und Zahlen.
  • Forderung: Fordere eine korrigierte Abrechnung.
  • Unterschrift
Ein Beispiel für eine Begründung könnte sein: "Die Schätzung weicht erheblich von meinem tatsächlichen Verbrauch in den Vorjahren ab. Ich habe in den letzten Jahren durchschnittlich X Einheiten verbraucht. Die Schätzung von Y Einheiten ist daher nicht nachvollziehbar. Zudem wurde ich nicht rechtzeitig über den Defekt des Heizkostenverteilers informiert."

Fazit

Ein defekter Heizkostenverteiler ist ärgerlich, aber kein Grund, ungerechtfertigte Kosten zu akzeptieren. Prüfe deine Heizkostenabrechnung sorgfältig, fordere Belege an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Zweifel an der Schätzung hast. Mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung kannst du deine Rechte als Mieter wahren und eine faire Abrechnung durchsetzen. Viel Erfolg!

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