Na, auch schon mal die Nebenkostenabrechnung später bekommen als erwartet und dich gefragt, was das eigentlich bedeutet? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! In diesem Artikel nehme ich dich an die Hand und erkläre dir alles, was du über verspätete Nebenkostenabrechnungen wissen musst. Wir schauen uns an, wann Vermieterforderungen verfallen, wann du Geld zurückfordern kannst und welche Ausnahmen es gibt. Also, lass uns loslegen!
Die magische Zwölf-Monats-Frist: Dein Schutzschild!
Stell dir vor, du wartest sehnsüchtig auf deine Nebenkostenabrechnung und nichts passiert. Monat um Monat verstreicht. Das ist nicht nur nervig, sondern kann auch teuer werden. Aber keine Panik! Der Gesetzgeber hat eine klare Frist gesetzt, die dich schützt.
Dein Vermieter hat zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen zu lassen. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr. Das bedeutet: Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Hier kommt die gute Nachricht: Ist die Abrechnung zu spät, kann dein Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Das bedeutet, wenn sich herausstellt, dass du eigentlich mehr zahlen müsstest, hat dein Vermieter Pech gehabt. Er kann das Geld nicht mehr von dir verlangen.
ABER: Das gilt nicht automatisch für dein Guthaben! Wenn sich aus der verspäteten Abrechnung ergibt, dass du Geld zurückbekommst, steht dir dieses in der Regel trotzdem zu. Du musst es aktiv von deinem Vermieter einfordern.
Ausnahmen, die du kennen solltest: Wenn die Frist doch keine Rolle spielt
Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Dein Vermieter kann auch nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist Nachforderungen stellen, wenn er die Verspätung nicht zu verantworten hat. Das bedeutet, er muss unverschuldet daran gehindert worden sein, die Abrechnung fristgerecht zu erstellen.
Typische Beispiele für unverschuldete Verspätung:
- •Schuld des externen Dienstleisters: Wenn der Vermieter einen externen Dienstleister (z.B. eine Hausverwaltung oder ein Abrechnungsunternehmen) mit der Erstellung beauftragt hat und dieser die Abrechnung grundlos verspätet liefert, kann das unter Umständen als unverschuldet gelten. Allerdings muss der Vermieter nachweisen, dass er den Dienstleister rechtzeitig beauftragt hat und dass die Verspätung nicht auf seinem eigenen Versäumnis beruht.
- •Komplexe Sachverhalte: Bei sehr komplexen Abrechnungen (z.B. bei großen Wohnanlagen mit vielen Mietern und komplizierten Heizsystemen) kann es ausnahmsweise möglich sein, dass die Frist verlängert wird. Allerdings muss der Vermieter auch hier nachweisen, dass die Komplexität der Abrechnung die Verspätung tatsächlich gerechtfertigt hat.
- •Unvorhersehbare Ereignisse: Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Erstellung der Abrechnung unmöglich machen, können ebenfalls als Grund für eine Verspätung anerkannt werden.
Wann du dein Guthaben zurückfordern kannst: Die Verjährungsfrist
Auch wenn die Abrechnung verspätet ist und dein Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen kann, hast du trotzdem Anspruch auf dein Guthaben. Allerdings gibt es auch hier eine Frist zu beachten: die Verjährungsfrist.
Die Verjährungsfrist für deinen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens beträgt drei Jahre. du beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Was tun, wenn du eine verspätete Abrechnung bekommst? – Dein Fahrplan
- 1.Datum prüfen: Checke als Erstes, wann die Abrechnung bei dir eingegangen ist. Vergleiche das Datum mit dem Ende des Abrechnungszeitraums plus zwölf Monate.
- 2.Gründe prüfen: Hat dein Vermieter die Verspätung begründet? Wenn ja, prüfe, ob die Gründe plausibel sind und er sie dir unverzüglich mitgeteilt hat.
- 3.Forderungen prüfen: Sind Nachforderungen enthalten? Wenn ja und die Frist ist überschritten, kannst du diese ablehnen.
- 4.Guthaben fordern: Hast du ein Guthaben? Fordere es schriftlich von deinem Vermieter ein. Setze ihm eine klare Frist zur Auszahlung.
- 5.Rechtliche Beratung: Wenn du unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, suche dir rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
BGH-Urteile, die du kennen solltest
Es gibt einige wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema verspätete Nebenkostenabrechnungen, die du kennen solltest:
- •BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 142/05: Dieses Urteil bestätigt die Zwölf-Monats-Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und betont, dass der Vermieter nach Ablauf dieser Frist keine Nachforderungen mehr stellen kann.
- •BGH, Urteil vom 29.06.2011, VIII ZR 176/10: Dieses Urteil behandelt die Frage, wann eine Verspätung der Nebenkostenabrechnung unverschuldet ist. Der BGH hat klargestellt, dass der Vermieter darlegen und beweisen muss, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um die Abrechnung fristgerecht zu erstellen.
Praktische Tipps für dich
- •Dokumentiere alles: Bewahre alle Nebenkostenabrechnungen, Briefe und E-Mails im Zusammenhang mit deiner Wohnung auf. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.
- •Sprich mit deinem Vermieter: Oft lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch lösen. Vielleicht gibt es eine einfache Erklärung für die Verspätung.
- •Sei hartnäckig: Lass dich nicht von deinem Vermieter abspeisen. Wenn du im Recht bist, stehe dafür ein.
- •Nutze Vorlagen: Es gibt im Internet zahlreiche Vorlagen für Schreiben an den Vermieter, z.B. um ein Guthaben einzufordern oder eine Nachforderung abzulehnen.
Fazit
Eine verspätete Nebenkostenabrechnung kann erstmal Panik auslösen, aber mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen kannst du deine Rechte als Mieter wahren. Die Zwölf-Monats-Frist ist dein wichtigstes Schutzschild. Kenne deine Rechte, dokumentiere alles und scheue dich nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn du unsicher bist. So behältst du den Überblick und kannst sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst! Und denk dran: Dein Guthaben steht dir zu – hol es dir!
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