Heizkosten

Heizkostenverteilung nach Wohnfläche UND Verbrauch: Wann ist das zulässig und wie können Mieter die Abrechnung prüfen?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Heizkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird's, wenn die Heizkosten sowohl nach Wohnfläche als auch nach Verbrauch aufgetei...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Heizkostenverteilung nach Wohnfläche UND Verbrauch: Wann ist das zulässig und wie können Mieter die Abrechnung prüfen?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Heizkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird's, wenn die Heizkosten sowohl nach Wohnfläche als auch nach Verbrauch aufgeteilt werden. Da fragt man sich schnell: Ist das überhaupt erlaubt und stimmt das alles so? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du deine Abrechnung besser verstehst und im Zweifelsfall auch prüfen kannst.

Heizkostenverteilung: Wohnfläche UND Verbrauch – Geht das denn?

Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, die Heizkosten sowohl nach Wohnfläche als auch nach Verbrauch aufzuteilen. Das regelt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Warum das Ganze? Stell dir vor, du bist super sparsam und heizt kaum, während dein Nachbar die Fenster sperrangelweit offen hat und die Heizung auf Anschlag dreht. Nur nach Wohnfläche zu verteilen, wäre da ziemlich unfair, oder?

Die HeizkostenV soll einen Anreiz zum Energiesparen schaffen. Durch die verbrauchsabhängige Komponente sollst du motiviert werden, bewusster zu heizen.

Die magischen Prozente: 50/70 Regelung

Die HeizkostenV gibt in §7 HeizkostenV vor, wie die Aufteilung zwischen Wohnfläche und Verbrauch aussehen muss. Grundsätzlich gilt:

  • 50 bis 70 Prozent der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
  • Der Rest, also 30 bis 50 Prozent, wird nach Wohnfläche verteilt.
Merke dir: Der genaue Schlüssel kann im Mietvertrag festgelegt sein. Schau also unbedingt mal rein, was da bei dir steht! Fehlt eine Regelung im Mietvertrag, greift die 50/50-Regelung.

Wann die Verteilung anders sein DARF

Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Das Gebäude nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entspricht. Hier kann der Vermieter einen größeren Anteil (bis zu 70%) nach Wohnfläche abrechnen. Allerdings muss er das begründen und nachweisen können.
  • Es sich um ein Passivhaus oder Niedrigenergiehaus handelt. Hier kann der Vermieter auch einen höheren Anteil nach Wohnfläche abrechnen, weil der tatsächliche Verbrauch oft sehr gering und die Unterschiede zwischen den Mietern nicht so groß sind.
  • In Ausnahmefällen, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Das ist aber eher selten der Fall.
⚠️
WichtigIn diesen Fällen muss dein Vermieter die Abweichung von der Standardregelung begründen und nachweisen! Lass dich nicht einfach abspeisen.

Stolperfallen in der Heizkostenabrechnung: Achte auf diese Punkte!

So, jetzt weißt du, wie die Heizkostenverteilung grundsätzlich funktioniert. Aber wie kannst du nun deine eigene Abrechnung prüfen? Hier sind ein paar Tipps:

  1. 1.Überprüfe die Wohnfläche: Stimmt die angegebene Wohnfläche mit der in deinem Mietvertrag überein? Wenn nicht, fordere eine Korrektur!
  2. 2.Sind alle Kostenpositionen plausibel? Schau dir die einzelnen Kostenpunkte genau an. Was wurde für Heizöl, Gas oder Fernwärme bezahlt? Sind die Preise realistisch?
  3. 3.Funktionieren deine Heizkostenverteiler richtig? Die kleinen Dinger an deinen Heizkörpern müssen korrekt funktionieren, sonst ist die Verbrauchserfassung fehlerhaft. Frag nach, wann die letzte Wartung war.
  4. 4.Vergleiche deinen Verbrauch mit dem Vorjahr: Hat sich dein Heizverhalten stark verändert? Wenn ja, sollte sich das auch in der Abrechnung widerspiegeln. Wenn nein, könnte etwas nicht stimmen.
  5. 5.Achte auf Leerstand: Wenn Wohnungen im Haus leer standen, muss das bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Die Kosten für die Leerstandswohnungen dürfen nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden.
  6. 6.Prüfe die Berechnungsformel: Ist die Formel, mit der die Heizkosten verteilt werden, korrekt angewendet worden? Vergleiche die Berechnung mit den Angaben in deinem Mietvertrag und der HeizkostenV.

Was tun, wenn etwas nicht stimmt?

Wenn du Fehler in deiner Heizkostenabrechnung entdeckst, solltest du sofort Einspruch erheben. Am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Gib genau an, welche Punkte du beanstandest und warum.

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WichtigDie Frist für den Einspruch beträgt 12 Monate ab dem Datum, an dem du die Abrechnung erhalten hast.

Dein Vermieter ist verpflichtet, dir die Belege zur Heizkostenabrechnung vorzulegen. Nutze dieses Recht und schau dir die Originalrechnungen genau an.

BGH-Urteil hilft: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z.B. VIII ZR 191/17) betont, dass die Heizkostenabrechnung transparent und nachvollziehbar sein muss. Dein Vermieter muss dir also alle notwendigen Informationen geben, damit du die Abrechnung prüfen kannst.

Ungleichbehandlung und "unbillige Härte"

Es kann vorkommen, dass die verbrauchsabhängige Abrechnung zu einer unbilligen Härte führt, also zu einer extrem ungerechten Belastung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Du aufgrund einer Krankheit sehr viel heizen musst.
  • Deine Wohnung schlecht isoliert ist und du deshalb mehr heizen musst als andere Mieter.
In solchen Fällen kannst du unter Umständen eine abweichende Kostenverteilung verlangen. Das ist aber oft schwierig durchzusetzen und erfordert im Zweifel juristischen Beistand.

Fazit: Wissen ist Macht!

Die Heizkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Aber mit ein bisschen Wissen und den richtigen Tipps kannst du dich besser zurechtfinden und Fehler erkennen. Scheue dich nicht, deine Abrechnung genau zu prüfen und im Zweifelsfall Einspruch zu erheben. Es geht schließlich um dein Geld! Und denk dran: Ein informierter Mieter ist ein starker Mieter! Viel Erfolg bei der Prüfung deiner nächsten Heizkostenabrechnung!

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