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Nebenkosten-Falle: Kleinreparaturen – Wann Mieter zahlen müssen und wann die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist

Na, schon mal 'ne saftige Nebenkostenabrechnung bekommen, bei der dir die Augen aus dem Kopf gefallen sind? Und dann entdeckst du da so einen Posten wie "Kleinreparaturen" und fragst dich: "Muss ich d...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkosten-Falle: Kleinreparaturen – Wann Mieter zahlen müssen und wann die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist

Na, schon mal 'ne saftige Nebenkostenabrechnung bekommen, bei der dir die Augen aus dem Kopf gefallen sind? Und dann entdeckst du da so einen Posten wie "Kleinreparaturen" und fragst dich: "Muss ich das wirklich zahlen?". Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! In diesem Artikel nehmen wir die Kleinreparaturklausel mal genauer unter die Lupe, damit du weißt, wann du zur Kasse gebeten wirst und wann du getrost ablehnen kannst.

Was sind Kleinreparaturen überhaupt?

Stell dir vor, der Wasserhahn tropft, der Duschkopf ist verkalkt oder der Rollladen hakt. Das sind typische Fälle für Kleinreparaturen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Er muss also dafür sorgen, dass alles funktioniert. ABER: Durch die sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann diese Pflicht teilweise auf dich als Mieter abgewälzt werden.

Die Kleinreparaturklausel: Was steht da drin?

Damit du überhaupt für Kleinreparaturen zahlen musst, muss eine wirksame Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag stehen. Achte auf folgende Punkte:

  • Umfang: Die Klausel muss klar definieren, welche Gegenstände unter die Kleinreparaturen fallen. Typischerweise sind das Teile, die du häufig benutzt und direkt in deinem Wohnbereich liegen, wie z.B. Wasserhähne, Lichtschalter, Rollläden, Fenster- und Türgriffe, WC-Spülung.
  • Höchstgrenze pro Reparatur: Die Klausel muss eine Höchstgrenze pro Reparaturfall festlegen. Diese liegt meistens zwischen 75 und 120 Euro. Alles, was teurer ist, muss der Vermieter zahlen.
  • Jahreshöchstgrenze: Außerdem muss die Klausel eine Jahreshöchstgrenze festlegen, also einen Maximalbetrag, den du insgesamt pro Jahr für Kleinreparaturen zahlen musst. Diese liegt in der Regel bei 6 bis 8 Prozent deiner Jahreskaltmiete.
⚠️
WichtigFehlt eine dieser Angaben oder ist die Klausel unklar formuliert, ist sie unwirksam!

Wann musst du zahlen – und wann nicht?

Okay, die Klausel ist da, aber heißt das automatisch, dass du jeden Cent zahlen musst? Nicht unbedingt! Hier sind ein paar Szenarien:

Du musst zahlen, wenn:

  • Die Reparaturkosten liegen innerhalb der Höchstgrenze: Angenommen, dein tropfender Wasserhahn kostet 80 Euro, die Höchstgrenze in deinem Mietvertrag liegt bei 100 Euro und die Klausel ist wirksam. Dann musst du die 80 Euro zahlen.
  • Die Reparatur betrifft Teile, die du häufig nutzt: Wenn der Schaden an einem Gegenstand entstanden ist, den du regelmäßig benutzt (z.B. ein Lichtschalter), und die Reparaturkosten im Rahmen liegen, bist du in der Pflicht.
  • Der Schaden nicht durch Verschulden des Vermieters entstanden ist: Wenn der Schaden durch normale Abnutzung entstanden ist, kannst du zur Kasse gebeten werden.
Du musst NICHT zahlen, wenn:

  • Die Reparaturkosten über der Höchstgrenze liegen: Kostet die Reparatur des Wasserhahns 150 Euro, obwohl die Höchstgrenze bei 100 Euro liegt, muss der Vermieter alles zahlen.
  • Die Jahreshöchstgrenze bereits erreicht ist: Hast du in diesem Jahr schon Kleinreparaturen im Wert von 500 Euro bezahlt und die Jahreshöchstgrenze liegt ebenfalls bei 500 Euro, musst du für weitere Reparaturen nichts mehr zahlen.
  • Die Reparatur betrifft Gemeinschaftsbereiche: Kleinreparaturen an Dingen, die nicht direkt zu deiner Wohnung gehören (z.B. die Haustür oder das Treppenhauslicht), musst du nicht zahlen.
  • Der Schaden auf einen Baumangel oder Verschulden des Vermieters zurückzuführen ist: Ist der tropfende Wasserhahn zum Beispiel die Folge eines Rohrbruchs aufgrund alter Leitungen, muss der Vermieter die Kosten tragen.
  • Die Klausel unwirksam ist: Wie bereits erwähnt, ist eine unklare oder unvollständige Klausel unwirksam.

Praktische Tipps für den Umgang mit Kleinreparaturen

  • Lies deinen Mietvertrag genau: Bevor du irgendetwas bezahlst, lies die Kleinreparaturklausel aufmerksam durch. Achte auf die genannten Punkte (Umfang, Höchstgrenze pro Reparatur, Jahreshöchstgrenze).
  • Dokumentiere Schäden: Melde Schäden immer schriftlich an deinen Vermieter und mache Fotos. So hast du Beweise, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
  • Fordere Kostenvoranschläge an: Wenn die Reparaturkosten höher als erwartet sind, bitte deinen Vermieter um einen Kostenvoranschlag. So kannst du prüfen, ob die Kosten angemessen sind.
  • Prüfe die Nebenkostenabrechnung genau: Vergleiche die ausgewiesenen Kleinreparaturen mit deinen Unterlagen und Belegen. Sind die Kosten plausibel? Entspricht der Gesamtbetrag der Jahreshöchstgrenze?
  • Suche dir Hilfe: Wenn du dir unsicher bist oder das Gefühl hast, dass die Abrechnung nicht stimmt, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.

BGH-Urteile, die du kennen solltest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit Kleinreparaturklauseln beschäftigt. Einige wichtige Urteile, die du kennen solltest:

  • BGH, Urteil vom 18.03.2009, Az. VIII ZR 210/08: Der BGH hat klargestellt, dass die Kleinreparaturklausel eine klare und verständliche Regelung enthalten muss, welche Gegenstände unter die Klausel fallen.
  • BGH, Urteil vom 06.05.1992, Az. VIII ZR 137/91: Dieses Urteil bestätigt, dass die Jahreshöchstgrenze für Kleinreparaturen angemessen sein muss und sich an der Jahreskaltmiete orientiert.
Diese Urteile zeigen, dass der BGH großen Wert auf den Schutz des Mieters legt und unklare oder unangemessene Klauseln für unwirksam erklärt.

Fazit: Kenne deine Rechte!

Die Kleinreparaturklausel kann ein echter Stolperstein in der Nebenkostenabrechnung sein. Aber keine Panik! Wenn du deinen Mietvertrag genau kennst, die Klausel kritisch hinterfragst und deine Rechte kennst, kannst du dich vor unberechtigten Forderungen schützen. Denk daran: Du musst nicht alles zahlen, was in der Nebenkostenabrechnung steht. Prüfe genau, dokumentiere Schäden und scheue dich nicht, dir Hilfe zu suchen, wenn du unsicher bist. So behältst du den Überblick und sparst vielleicht sogar bares Geld!

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