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Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Was passiert mit Guthaben oder Nachzahlungen nach dem Wohnungsverkauf?

Na, gerade ausgezogen und schon flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus? Oder vielleicht steht der Auszug noch bevor und du machst dir Gedanken, was danach passiert? Keine Sorge, das Thema Nebenko...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Was passiert mit Guthaben oder Nachzahlungen nach dem Wohnungsverkauf?

Na, gerade ausgezogen und schon flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus? Oder vielleicht steht der Auszug noch bevor und du machst dir Gedanken, was danach passiert? Keine Sorge, das Thema Nebenkostenabrechnung beim Auszug kann ganz schön knifflig sein, besonders wenn die Wohnung auch noch verkauft wurde. Aber keine Panik, ich helfe dir, den Durchblick zu behalten!

Der Stichtag: Dein Auszug

Zunächst einmal ist es super wichtig zu verstehen, dass dein Auszugsdatum der Stichtag für die Nebenkostenabrechnung ist. Das bedeutet, dass du nur für die Nebenkosten aufkommen musst, die bis zu diesem Datum angefallen sind. Alles, was danach kommt, ist Sache des neuen Mieters oder Eigentümers.

Praktischer Tipp: Mach am besten bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll, in dem auch die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert werden. So hast du einen Beweis in der Hand, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Was passiert, wenn die Wohnung verkauft wurde?

Jetzt wird's etwas komplizierter, aber keine Angst, wir kriegen das hin! Wenn deine Wohnung während deiner Mietzeit oder kurz nach deinem Auszug verkauft wurde, ändert das erstmal nichts an deinem Anspruch auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Aber: An wen musst du dich wenden, wenn du ein Guthaben hast oder eine Nachzahlung leisten musst?

Dein ehemaliger Vermieter bleibt dein Ansprechpartner

Grundsätzlich gilt: Dein ehemaliger Vermieter ist weiterhin für die Nebenkostenabrechnung zuständig. Auch wenn er die Wohnung verkauft hat, ist er verpflichtet, dir eine korrekte Abrechnung zu erstellen und eventuelle Guthaben auszuzahlen oder Nachzahlungen von dir einzufordern. Das ergibt sich aus deinem Mietvertrag, der ja mit deinem ehemaligen Vermieter geschlossen wurde.

⚠️
WichtigDer neue Eigentümer der Wohnung hat erstmal nichts mit deiner Nebenkostenabrechnung zu tun, es sei denn, dein ehemaliger Vermieter hat die Aufgabe explizit an ihn übertragen und dich darüber informiert.

Achtung: Fristen beachten!

Dein Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums bis zu 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Bekommst du sie später, ist sie in der Regel unwirksam (es sei denn, der Vermieter kann die Verspätung entschuldigen, was aber selten der Fall ist).

Du hast dann 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und eventuelle Einwände zu erheben. Es lohnt sich also, die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen.

Praktischer Tipp: Notiere dir die Fristen am besten direkt nach dem Auszug, damit du sie nicht verpasst!

Guthaben oder Nachzahlung? Wer bekommt was?

Okay, du hast die Abrechnung geprüft und es kommt entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung heraus. Was nun?

Guthaben

Hast du ein Guthaben, muss dir dieses dein ehemaliger Vermieter auszahlen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er die Wohnung verkauft hat und nun der neue Eigentümer zuständig ist. Dein Anspruch besteht weiterhin gegen ihn.

Was tun, wenn der Vermieter sich weigert zu zahlen?

  • Schreibe ihm einen freundlichen, aber bestimmten Brief (am besten per Einschreiben), in dem du ihn an seine Pflicht erinnerst und ihm eine Frist zur Zahlung setzt.
  • Sollte das nicht helfen, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
  • Im schlimmsten Fall musst du dein Guthaben gerichtlich einfordern.

Nachzahlung

Musst du nachzahlen, bist du verpflichtet, den Betrag an deinen ehemaligen Vermieter zu zahlen. Auch hier gilt: Der Verkauf der Wohnung ändert nichts an deiner Zahlungspflicht.

⚠️
WichtigPrüfe die Abrechnung genau, bevor du zahlst! Vielleicht sind Fehler enthalten, die du anfechten kannst.

Was passiert, wenn der Abrechnungszeitraum vor und nach dem Verkauf liegt?

Hier wird es etwas komplizierter. Angenommen, der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr und du bist im Juni ausgezogen. Die Wohnung wurde im August verkauft. In diesem Fall muss der Vermieter den Abrechnungszeitraum zeitanteilig aufteilen.

  • Teil 1: Die Kosten, die bis zu deinem Auszug (Juni) angefallen sind, musst du tragen (oder bekommst sie erstattet).
  • Teil 2: Die Kosten, die nach deinem Auszug bis zum Ende des Abrechnungszeitraums (Dezember) angefallen sind, muss der neue Eigentümer tragen (oder bekommt sie erstattet).
BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (BGH, Urteil vom 16.07.2008, Az. VIII ZR 222/07) klargestellt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Abrechnung korrekt aufzuteilen, wenn ein Wechsel des Eigentümers während des Abrechnungszeitraums stattfindet.

Streitpunkte und wie du sie löst

Es gibt einige typische Streitpunkte bei Nebenkostenabrechnungen nach Auszug und Verkauf der Wohnung:

  • Falsche Zählerstände: Hier hilft das Übergabeprotokoll! Wenn du dort die Zählerstände notiert hast, hast du einen Beweis.
  • Unklare Abrechnung: Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an. Der Vermieter muss dir Einblick in die Belege gewähren.
  • Zu hohe Kosten: Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren. Sind die Kosten plötzlich ungewöhnlich hoch, solltest du das hinterfragen.
Praktischer Tipp: Sprich erstmal mit deinem ehemaligen Vermieter. Oft lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch klären. Wenn das nicht hilft, wende dich an den Mieterverein oder einen Anwalt.

Checkliste für den Auszug

Damit du beim Auszug und der Nebenkostenabrechnung alles im Griff hast, hier eine kleine Checkliste:

  • Übergabeprotokoll: Zählerstände notieren!
  • Mietvertrag: Aufbewahren!
  • Fristen notieren: Abrechnungsfrist, Einspruchsfrist!
  • Abrechnung prüfen: Detailliert!
  • Kommunikation suchen: Erst mit dem Vermieter!
  • Hilfe holen: Mieterverein, Anwalt!

Fazit: Bleib am Ball!

Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug, besonders wenn die Wohnung verkauft wurde, kann kompliziert sein. Aber mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung bist du bestens gerüstet. Denk daran: Dein ehemaliger Vermieter ist weiterhin dein Ansprechpartner und du hast das Recht auf eine korrekte Abrechnung. Also, bleib am Ball und lass dich nicht unterkriegen! Viel Erfolg!

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