Na, steht bei dir auch bald der Umzug an? Ein neues Kapitel beginnt, aber bevor du dich ganz in dein neues Zuhause stürzt, gibt es noch ein wichtiges Thema, das du nicht vergessen solltest: Die Nebenkostenabrechnung beim Auszug. Klingt erstmal trocken, aber keine Sorge, ich helfe dir, den Durchblick zu behalten und Stolperfallen zu vermeiden. Denn gerade beim Auszug gibt es ein paar Besonderheiten, die du kennen solltest, damit du am Ende nicht draufzahlst oder unnötig auf dein Guthaben warten musst.
Der Auszugstermin: Mehr als nur Schlüsselübergabe
Der Tag deines Auszugs ist natürlich aufregend. Aber nimm dir trotzdem kurz Zeit für ein paar wichtige Punkte in Bezug auf deine Nebenkostenabrechnung:
- •Zählerstände notieren: Das ist das A und O! Lies am Tag der Übergabe die Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom ab und notiere sie. Am besten machst du auch ein Foto als Beweis. Warum das so wichtig ist? Weil deine Abrechnung sonst auf Schätzungen basiert, und die können schnell zu deinem Nachteil ausfallen. Informiere deinen Vermieter rechtzeitig, dass du die Zählerstände ablesen wirst und bitte ihn oder einen Vertreter dabei zu sein. So vermeidest du spätere Diskussionen.
- •Übergabeprotokoll: Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist Gold wert. Hier werden nicht nur der Zustand der Wohnung, sondern idealerweise auch die Zählerstände festgehalten. Achte darauf, dass alles korrekt notiert wird und du das Protokoll zusammen mit dem Vermieter unterschreibst.
- •Neue Adresse hinterlassen: Klingt banal, aber vergiss nicht, deinem Vermieter deine neue Adresse mitzuteilen, damit er dir die Nebenkostenabrechnung auch zuschicken kann.
Abrechnungszeitraum: Was wird abgerechnet?
Ganz wichtig: Abgerechnet werden nur die Nebenkosten, die während deiner Mietzeit angefallen sind. Dein Vermieter kann dir also keine Kosten für Zeiträume vor deinem Einzug oder nach deinem Auszug in Rechnung stellen. Das ist eigentlich logisch, wird aber manchmal vergessen. Der Abrechnungszeitraum endet also mit deinem Auszugstermin.
Die Fristen: Wann muss die Abrechnung da sein?
Dein Vermieter hat nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Das ist gesetzlich so festgelegt.
Wichtig: Diese Frist gilt auch, wenn du während des Abrechnungszeitraums ausgezogen bist. Die Frist beginnt immer erst mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht mit deinem Auszugstermin.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird? Grundsätzlich gilt: Versäumt dein Vermieter die Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Das bedeutet, du musst keine Nachzahlung leisten. Ausnahme: Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel weil er selbst auf eine Abrechnung eines Versorgers warten musste, kann er die Abrechnung auch später noch vorlegen.
Nebenkostenguthaben: Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Hast du ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, muss dir dein Vermieter dieses unverzüglich auszahlen. Was "unverzüglich" genau bedeutet, ist nicht eindeutig definiert, aber in der Regel sollte das Geld innerhalb von wenigen Wochen auf deinem Konto sein.
Sollte dein Vermieter sich Zeit lassen, kannst du ihn freundlich, aber bestimmt an die Auszahlung erinnern. Setze ihm am besten eine Frist (z.B. zwei Wochen). Verstreicht diese Frist, ohne dass du dein Geld erhalten hast, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Nachzahlung: Was tun, wenn's teuer wird?
Wenn die Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ergibt, solltest du diese nicht einfach blindlings akzeptieren. Prüfe die Abrechnung genau!
- •Formelle Richtigkeit: Ist die Abrechnung übersichtlich und verständlich? Sind alle Kostenpunkte aufgeführt? Stimmen die Umlageschlüssel?
- •Inhaltliche Richtigkeit: Wurden die Zählerstände korrekt erfasst? Sind die Kosten angemessen? Wurden alle Vorauszahlungen berücksichtigt?
BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z.B. VIII ZR 190/06) betont, dass die Nebenkostenabrechnung für Mieter nachvollziehbar sein muss. Unklare oder fehlerhafte Abrechnungen sind unwirksam.
Wenn du Fehler entdeckst, solltest du innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einlegen. Am besten schriftlich per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Im Widerspruch solltest du die Fehler genau benennen und begründen.
Kaution und Nebenkosten: Was passiert damit?
Die Kaution dient deinem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung oder offene Forderungen, wie zum Beispiel eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung.
Dein Vermieter darf die Kaution nicht einfach einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Er darf nur einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, um die voraussichtliche Nachzahlung zu decken.
Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann der Vermieter einen Betrag in Höhe der durchschnittlichen Nachzahlung der letzten Jahre zurückbehalten.
Sobald die Nebenkostenabrechnung vorliegt und alle Forderungen beglichen sind, muss dir der Vermieter die restliche Kaution inklusive Zinsen zurückzahlen.
Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen!
Die Nebenkostenabrechnung beim Auszug kann kompliziert sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um deine Rechte kannst du viel Ärger vermeiden. Merke dir:
- •Zählerstände notieren und im Übergabeprotokoll festhalten.
- •Abrechnungszeitraum und Fristen im Blick behalten.
- •Abrechnung genau prüfen und bei Fehlern Widerspruch einlegen.
- •Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege.
- •Kaution nicht unnötig lange zurückhalten lassen.
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