Kostenarten

Neben der Wohnung auch den Stellplatz gemietet? Wie sich die Stellplatzkosten auf Ihre Nebenkostenabrechnung auswirken und was Mieter beachten müssen.

Na, auch schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fragst dich, was da eigentlich alles drinsteht? Und besonders, was es mit deinem Stellplatz auf sich hat? Keine Panik, das geh...

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5 Min. Lesezeit
Neben der Wohnung auch den Stellplatz gemietet? Wie sich die Stellplatzkosten auf Ihre Nebenkostenabrechnung auswirken und was Mieter beachten müssen.

Na, auch schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fragst dich, was da eigentlich alles drinsteht? Und besonders, was es mit deinem Stellplatz auf sich hat? Keine Panik, das geht vielen Mietern so! In diesem Ratgeber zeige ich dir, wie sich die Kosten für deinen Stellplatz auf deine Nebenkostenabrechnung auswirken können und was du dabei beachten solltest. Lass uns das gemeinsam entwirren!

Stellplatz und Nebenkosten – Gehört das zusammen?

Klar, wenn du nicht nur deine Wohnung, sondern auch einen Stellplatz angemietet hast, tauchen die damit verbundenen Kosten auch in deiner Nebenkostenabrechnung auf – aber nicht unbedingt alle! Ob und welche Kosten du für deinen Stellplatz zahlen musst, hängt davon ab, was genau in deinem Mietvertrag steht.

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WichtigGrundsätzlich gilt: Nur die Kosten, die im Mietvertrag explizit als umlagefähig vereinbart wurden, darf dein Vermieter auch auf dich umlegen. Lies deinen Mietvertrag also genau durch!

Welche Kostenarten können für den Stellplatz anfallen?

Je nachdem, was im Mietvertrag steht, können verschiedene Kostenarten für deinen Stellplatz in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Hier ein Überblick über die gängigsten:

  • Grundsteuer: Für das Grundstück, auf dem sich der Stellplatz befindet, fällt Grundsteuer an. Diese kann auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherungen (z.B. gegen Feuer, Sturm) und Haftpflichtversicherungen für das Grundstück können ebenfalls umlagefähig sein.
  • Beleuchtung: Wenn der Stellplatz beleuchtet ist, können die Stromkosten dafür anteilig auf die Mieter umgelegt werden.
  • Reinigung: Wird der Stellplatz oder die Zufahrt regelmäßig gereinigt (z.B. von Laub oder Schnee), können die Kosten dafür ebenfalls umlagefähig sein.
  • Winterdienst: Räum- und Streudienste im Winter sind oft ein großer Posten in der Nebenkostenabrechnung. Wenn der Stellplatz oder die Zufahrt davon betroffen sind, können die Kosten anteilig umgelegt werden.
  • Reparaturen: Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Stellplatzes (z.B. Ausbesserung von Schäden am Belag oder an der Markierung) können unter Umständen auch umlagefähig sein, aber Achtung: reine Schönheitsreparaturen sind in der Regel nicht umlagefähig!
  • Entwässerung: Kosten für die Entwässerung des Stellplatzes können ebenfalls umlagefähig sein.
Aber Achtung: Nicht alle diese Kosten sind automatisch umlagefähig. Es kommt immer auf die genaue Formulierung in deinem Mietvertrag an!

Was ist, wenn im Mietvertrag nichts zum Stellplatz steht?

Wenn im Mietvertrag gar nichts über die Nebenkosten für den Stellplatz steht, ist das ein Problem für den Vermieter. Dann kann er die Kosten dafür in der Regel nicht auf dich umlegen.

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TippSprich mit deinem Vermieter, wenn du dir unsicher bist, was im Mietvertrag steht oder wie die Kosten aufgeteilt werden. Eine offene Kommunikation kann viele Missverständnisse vermeiden.

Umlageschlüssel – Wie werden die Kosten aufgeteilt?

Wenn dein Vermieter Nebenkosten für den Stellplatz auf dich umlegen darf, muss er das natürlich fair tun. Dafür gibt es verschiedene Umlageschlüssel. Der häufigste ist die Anzahl der Stellplätze. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten durch die Anzahl aller Stellplätze geteilt werden und du dann deinen Anteil zahlst.

Es gibt aber auch andere Umlageschlüssel, zum Beispiel die Wohnfläche. In diesem Fall werden die Kosten anteilig nach der Größe deiner Wohnung aufgeteilt.

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WichtigDer Umlageschlüssel muss im Mietvertrag klar und verständlich festgelegt sein. Wenn du das Gefühl hast, dass der Umlageschlüssel unfair ist, solltest du das ansprechen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Die Nebenkostenabrechnung prüfen – So gehst du vor

Wenn du die Nebenkostenabrechnung für deinen Stellplatz vorliegen hast, solltest du sie sorgfältig prüfen. Hier sind ein paar Tipps, die dir dabei helfen:

  1. 1.Ist die Abrechnung formell korrekt? Sind alle Pflichtangaben enthalten (z.B. Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Umlageschlüssel, dein Anteil)?
  2. 2.Sind die Kostenpositionen nachvollziehbar? Kannst du erkennen, welche Kosten für den Stellplatz angefallen sind? Sind die einzelnen Positionen detailliert aufgeführt?
  3. 3.Ist der Umlageschlüssel korrekt angewendet worden? Wurde dein Anteil richtig berechnet?
  4. 4.Hast du Zweifel an einzelnen Positionen? Fordere beim Vermieter Belege an. Du hast das Recht, die Originalrechnungen einzusehen!
  5. 5.Vergleiche die Abrechnung mit den Vorjahren. Gibt es auffällige Abweichungen? Frage beim Vermieter nach, wenn dir etwas komisch vorkommt.
⚠️
WichtigDu hast ein Jahr Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und eventuelle Fehler zu beanstanden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung.

BGH-Urteile zum Thema Stellplatz und Nebenkosten

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Stellplatz und Nebenkosten auseinandergesetzt. Hier ein paar Beispiele:

  • BGH, Urteil vom 10. November 2010, Az. VIII ZR 306/09: Der BGH hat entschieden, dass Kosten für die Beseitigung von Graffiti auf einer Garagenanlage grundsätzlich umlagefähig sein können, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
  • BGH, Urteil vom 20. Juli 2005, Az. VIII ZR 347/04: Hier ging es um die Frage, ob Kosten für die Instandhaltung und Reparatur von Garagentoren umlagefähig sind. Der BGH hat entschieden, dass dies grundsätzlich möglich ist, aber nur, wenn es sich nicht um reine Schönheitsreparaturen handelt.
Diese Urteile zeigen, dass es immer auf den Einzelfall und die konkrete Formulierung im Mietvertrag ankommt.

Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung falsch ist?

Wenn du Fehler in der Nebenkostenabrechnung für deinen Stellplatz entdeckst, solltest du dem Vermieter schriftlich widersprechen. Am besten machst du das per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.

In deinem Widerspruch solltest du die Fehler genau benennen und begründen. Fordere den Vermieter auf, die Abrechnung zu korrigieren.

⚠️
WichtigZahle den geforderten Betrag zunächst unter Vorbehalt. So vermeidest du Mahnungen und Verzugszinsen.

Wenn der Vermieter deinen Widerspruch ablehnt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Diese können dich beraten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit: Nebenkostenabrechnung Stellplatz – Genau hinschauen lohnt sich!

Wie du siehst, ist das Thema Stellplatz und Nebenkostenabrechnung gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint. Entscheidend ist, dass du deinen Mietvertrag genau liest und die Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfst.

Scheue dich nicht, Fragen zu stellen und Belege anzufordern. Wenn du das Gefühl hast, dass etwas nicht stimmt, widersprich der Abrechnung und hole dir im Zweifelsfall rechtlichen Rat. So stellst du sicher, dass du nur das bezahlst, was du auch wirklich zahlen musst. Und dann kannst du dein Auto wieder beruhigt abstellen!

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