Na, Umzugskartons schon gepackt und die Vorfreude auf dein neues Zuhause steigt? Super! Aber bevor du dich ganz entspannt zurücklehnen kannst, gibt's da noch einen wichtigen Punkt: die Nebenkostenabrechnung nach deinem Auszug. Klingt erstmal kompliziert, aber keine Sorge, ich helfe dir, den Durchblick zu behalten!
Nebenkostenabrechnung und der große Umzug: Was du wissen musst
Stell dir vor, du bist schon längst in deiner neuen Wohnung und plötzlich flattert eine saftige Nachforderung für die Nebenkosten ins Haus. Ärgert dich? Klar! Deshalb ist es wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst, damit du nicht unnötig draufzahlst.
Der Abrechnungszeitraum: Wann beginnt und endet er?
Ganz wichtig: Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den dein Vermieter die Nebenkosten abrechnet. Meistens ist das ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Dein Auszug mitten im Jahr ändert daran grundsätzlich nichts. Du hast Anspruch auf eine Abrechnung für den Zeitraum, in dem du in der Wohnung gewohnt hast.
Die Abrechnungsfrist: Wann muss dein Vermieter liefern?
Dein Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Zieht sich der Abrechnungszeitraum also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.
Was passiert, wenn die Frist gerissen wird?
Wenn dein Vermieter die Frist von 12 Monaten versäumt, hat er grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Nachforderung von dir. Das bedeutet, du musst nichts mehr nachzahlen! Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 Abs. 3 BGB) klar geregelt.
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wenn der Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu verschulden hat (z.B. weil er auf eine verspätete Rechnung eines Dienstleisters warten musste) und er die Abrechnung unverzüglich nach Erhalt der fehlenden Information erstellt, kann er unter Umständen doch noch eine Nachforderung geltend machen. Er muss dir aber den Grund für die Verzögerung nachvollziehbar darlegen.
Nachforderung und Erstattungsanspruch: Was ist zu beachten?
Die Nebenkostenabrechnung kann entweder eine Nachforderung oder eine Erstattung für dich bedeuten.
- •Nachforderung: Deine Vorauszahlungen waren zu niedrig und du musst etwas nachzahlen.
- •Erstattung: Deine Vorauszahlungen waren zu hoch und du bekommst Geld zurück.
- •Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
- •Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar und im Mietvertrag vereinbart?
- •Stimmen die Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche) mit den Angaben im Mietvertrag überein?
- •Sind alle Rechnungen und Belege vorhanden? Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen!
- •Wurde dein Verbrauch korrekt abgelesen und berücksichtigt (insbesondere bei Wasser und Heizung)?
Verjährung: Wann ist alles vorbei?
Auch wenn dein Vermieter eine berechtigte Nachforderung hat, kann diese verjähren. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Was passiert mit deiner Kaution?
Deine Kaution darf dein Vermieter nicht einfach für offene Nebenkosten verrechnen. Er darf die Kaution nur dann einbehalten, wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung wahrscheinlich ist.
Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen!
Die Nebenkostenabrechnung nach deinem Auszug muss kein Alptraum sein. Wenn du die Fristen kennst, deine Rechte wahrnimmst und die Abrechnung sorgfältig prüfst, bist du bestens gewappnet. Also: Augen auf beim Auszug und lass dich nicht über den Tisch ziehen! Und denk dran: Im Zweifelsfall kannst du dich immer an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Viel Erfolg beim Umzug und viel Glück in deinem neuen Zuhause!
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