Mist, Umzugsstress vorbei, Schlüssel abgegeben und dann flattert da plötzlich noch eine Nebenkostenabrechnung ins Haus? Keine Panik, das geht vielen Mietern so! Du fragst dich jetzt wahrscheinlich: "Muss ich das wirklich noch zahlen, obwohl ich gar nicht mehr da wohne? Und wenn ja, wie lange denn noch?" Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen.
Abrechnungszeitraum und dein Auszug: Was ist wichtig?
Das Wichtigste zuerst: Dein Auszug beendet nicht automatisch deine Pflichten bezüglich der Nebenkosten. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum. Der Vermieter rechnet üblicherweise einmal jährlich ab. Dieser Zeitraum muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dir zukommen lassen. Das heißt: Wenn der Abrechnungszeitraum, wie im Beispiel oben, am 31. März endet, muss die Abrechnung spätestens am 31. März des Folgejahres bei dir sein. Verpasst er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen. Du hast aber weiterhin Anspruch auf ein Guthaben!
Welche Kosten sind nach dem Auszug noch fällig?
Grundsätzlich gilt: Du musst alle Nebenkosten bezahlen, die während deiner Mietzeit angefallen sind. Dazu gehören typischerweise:
- •Heizkosten: Hier wird oft ein Teil nach Verbrauch abgerechnet, ein Teil nach Wohnfläche.
- •Wasserkosten: Meist ebenfalls verbrauchsabhängig.
- •Müllabfuhr: Kann verbrauchsabhängig oder pauschal sein.
- •Hausmeister: Ein Anteil der Kosten für den Hausmeister.
- •Treppenhausreinigung: Ebenfalls ein Anteil der Kosten.
- •Grundsteuer: Ein umlagefähiger Anteil.
- •Versicherungen: Zum Beispiel Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung.
Wie lange muss ich zahlen? Fälligkeit der Nachzahlung
Sobald du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast, hast du in der Regel 30 Tage Zeit, um die Nachzahlung zu leisten oder Einspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung bei dir.
BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Abrechnung für den Mieter verständlich sein muss (z.B. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 191/05). Das bedeutet, dass die einzelnen Positionen nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein müssen und die Berechnungsweise klar erkennbar sein muss.
Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?
Du hast das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Typische Fehler sind:
- •Falsche Berechnungsgrundlagen: Zum Beispiel eine falsche Wohnfläche oder ein falscher Verteilerschlüssel.
- •Nicht umlagefähige Kosten: Kosten, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden.
- •Doppelte Abrechnung: Kosten, die bereits durch eine andere Position abgedeckt sind.
- •Formelle Fehler: Zum Beispiel fehlende Belege oder eine verspätete Abrechnung.
So gehst du vor:
- 1.Einspruch einlegen: Lege schriftlich Einspruch gegen die Abrechnung ein. Wichtig: Begründe deinen Einspruch konkret und nenne die Fehler, die du gefunden hast.
- 2.Belegeinsicht: Fordere Einsicht in die Originalbelege an. Der Vermieter ist verpflichtet, dir diese Einsicht zu gewähren. Du kannst die Belege entweder beim Vermieter einsehen oder Kopien anfordern.
- 3.Frist beachten: Der Einspruch sollte innerhalb der 30-Tage-Frist erfolgen. Auch wenn du noch auf Belegeinsicht wartest, solltest du den Einspruch fristgerecht einlegen.
- 4.Nachzahlung unter Vorbehalt: Wenn du dir unsicher bist, ob die Abrechnung korrekt ist, kannst du die Nachzahlung "unter Vorbehalt" leisten. Dadurch verhinderst du, dass der Vermieter dich mahnt oder rechtliche Schritte einleitet.
Dein Guthaben nach dem Auszug
Nicht nur Nachzahlungen sind möglich, sondern auch Guthaben. Wenn du während deiner Mietzeit zu viel Nebenkosten bezahlt hast, steht dir eine Rückerstattung zu. Der Vermieter muss dir das Guthaben mit der Nebenkostenabrechnung auszahlen.
Fazit: Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug – Kein Grund zur Panik!
Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug kann erstmal für Verwirrung sorgen. Aber mit ein paar einfachen Schritten behältst du den Überblick. Wichtig ist, den Abrechnungszeitraum zu kennen, die Abrechnung genau zu prüfen und bei Fehlern Einspruch einzulegen. Und vergiss nicht: Auch nach dem Auszug hast du Rechte und Pflichten – sowohl bei Nachzahlungen als auch bei Guthaben. Mit diesen Tipps bist du bestens vorbereitet und kannst dich entspannt zurücklehnen!
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