Na, flattert bei dir auch regelmäßig Post ins E-Mail-Postfach? Und neuerdings auch die Nebenkostenabrechnung? Dann fragst du dich vielleicht: Ist das überhaupt erlaubt? Und was musst du jetzt beachten? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!
Nebenkostenabrechnung per E-Mail: Darf der Vermieter das einfach so?
Früher war alles einfacher: Die Nebenkostenabrechnung kam per Post, sauber ausgedruckt und ordentlich in einem Umschlag. Heutzutage ist das nicht mehr selbstverständlich. Immer mehr Vermieter schicken die Abrechnung digital per E-Mail. Aber ist das rechtens?
Grundsätzlich gilt: Ja, die Nebenkostenabrechnung darf per E-Mail kommen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der wichtigste Punkt ist deine Zustimmung. Du musst dem elektronischen Versand der Abrechnung aktiv zugestimmt haben. Das kann zum Beispiel im Mietvertrag selbst stehen oder in einer separaten Vereinbarung. Hast du nie zugestimmt und bekommst trotzdem die Abrechnung per E-Mail, ist das erstmal nicht in Ordnung.
Was tun, wenn du nicht zugestimmt hast?
Wenn du dem elektronischen Versand der Nebenkostenabrechnung nicht zugestimmt hast, solltest du deinem Vermieter das umgehend mitteilen. Weise ihn freundlich darauf hin, dass du die Abrechnung bitte in Papierform erhalten möchtest. Am besten machst du das schriftlich (per Brief oder Fax mit Sendenachweis) – so hast du im Zweifelsfall einen Beweis.
Aber Achtung: Auch wenn du dem elektronischen Versand nicht zugestimmt hast, solltest du die E-Mail trotzdem öffnen und die Abrechnung überprüfen. Denn die Frist für Einwendungen gegen die Abrechnung beginnt trotzdem zu laufen, sobald du die E-Mail erhalten hast (mehr dazu später).
Die Form muss stimmen: Was eine korrekte E-Mail-Nebenkostenabrechnung enthalten muss
Auch wenn die Abrechnung per E-Mail kommt, gelten die gleichen Anforderungen wie bei einer Papierabrechnung. Das bedeutet:
- •Die Abrechnung muss verständlich sein: Du musst nachvollziehen können, wie sich die einzelnen Kosten zusammensetzen.
- •Die Abrechnung muss alle relevanten Informationen enthalten: Dazu gehören zum Beispiel die Abrechnungsperiode, die Gesamtkosten, dein Anteil an den Kosten, die Vorauszahlungen und die sich daraus ergebende Nachzahlung oder Gutschrift.
- •Die Abrechnung muss die Umlageschlüssel enthalten: Wie wurden die Kosten auf die einzelnen Mieter verteilt (z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl)?
- •Belegeinsicht muss möglich sein: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Der Vermieter muss dir die Möglichkeit dazu geben.
- •Speichere die E-Mail und die Abrechnung gut ab: Lege dir einen Ordner an, in dem du alle deine Nebenkostenabrechnungen archivierst. So hast du alles griffbereit, wenn du Fragen hast oder Einspruch erheben möchtest.
- •Drucke die Abrechnung aus: Auch wenn du die Abrechnung elektronisch erhalten hast, kann es sinnvoll sein, sie auszudrucken und in Papierform abzuheften. So kannst du sie besser lesen und bei Bedarf mit anderen Unterlagen vergleichen.
- •Achte auf Anhänge: Die Nebenkostenabrechnung selbst wird oft als PDF-Datei im Anhang der E-Mail verschickt. Überprüfe, ob alle Anhänge vorhanden und lesbar sind.
Belegeinsicht bei elektronischer Nebenkostenabrechnung: Dein Recht!
Auch wenn du die Nebenkostenabrechnung per E-Mail bekommen hast, hast du weiterhin das Recht, die Originalbelege einzusehen. Der Vermieter kann dir die Belege nicht einfach nur digital zur Verfügung stellen (es sei denn, du hast dem ausdrücklich zugestimmt).
Du hast das Recht, die Belege persönlich beim Vermieter oder der Hausverwaltung einzusehen. Vereinbare dafür einen Termin und nimm dir ausreichend Zeit, um die Belege sorgfältig zu prüfen. Du kannst auch Kopien der Belege verlangen. Die Kosten dafür musst du in der Regel selbst tragen.
Fristen im Blick behalten: Wann du Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung erheben musst
Die Frist für Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Das bedeutet: Du hast ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und Fehler zu beanstanden.
Was passiert, wenn du die Frist verpasst? Dann gilt die Abrechnung als genehmigt. Du kannst dann nur noch in Ausnahmefällen Einspruch erheben, zum Beispiel wenn der Vermieter arglistig getäuscht hat.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung Fehler enthält?
Wenn du Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du umgehend Einspruch erheben. Das machst du am besten schriftlich per Brief oder Fax mit Sendenachweis. In deinem Einspruch solltest du die Fehler genau benennen und begründen, warum du sie für falsch hältst.
Konkrete Tipps:
- •Bleib sachlich und freundlich: Auch wenn du dich über die Fehler ärgerst, solltest du in deinem Einspruch einen respektvollen Ton wahren.
- •Setze eine Frist für die Korrektur: Gib dem Vermieter eine angemessene Frist, um die Fehler zu beheben und dir eine korrigierte Abrechnung zuzuschicken.
- •Behalte eine Kopie deines Einspruchs: So hast du einen Beweis, dass du Einspruch erhoben hast.
Fazit: Nebenkostenabrechnung per E-Mail – Kein Problem, wenn du vorbereitet bist!
Die Nebenkostenabrechnung per E-Mail ist heutzutage üblich und grundsätzlich erlaubt, solange du dem zugestimmt hast. Wichtig ist, dass du die Abrechnung sorgfältig prüfst, die Fristen im Blick behältst und bei Fehlern rechtzeitig Einspruch erhebst. Mit den Tipps in diesem Artikel bist du bestens gerüstet, um deine Rechte als Mieter zu wahren! Und denk dran: Im Zweifelsfall kannst du dich immer an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Viel Erfolg!
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