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Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter zahlen müssen & wann die Kosten zu hoch sind

Na, hast du auch wieder so ein dickes Nebenkostenabrechnungspaket bekommen und fragst dich, ob das mit der Gemeinschaftswaschmaschine so seine Richtigkeit hat? Keine Sorge, damit bist du nicht allein!...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter zahlen müssen & wann die Kosten zu hoch sind

Na, hast du auch wieder so ein dickes Nebenkostenabrechnungspaket bekommen und fragst dich, ob das mit der Gemeinschaftswaschmaschine so seine Richtigkeit hat? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter kratzen sich am Kopf, wenn es um die Kosten für die Wartung und Reparatur der Waschmaschine geht, die im Keller für alle steht. Aber keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen und zu prüfen, ob die Kosten fair sind.

Was darf in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur die Kosten auf dich umlegen, die auch wirklich umlagefähig sind. Das bedeutet, sie müssen im Mietvertrag explizit als Nebenkosten aufgeführt sein. Steht da also nichts von einer Waschmaschine, musst du auch nichts dafür bezahlen. Aber Achtung: Oft steht da etwas allgemeiner formuliert, zum Beispiel "Kosten für gemeinschaftliche Einrichtungen". Dann könnte die Waschmaschine durchaus darunterfallen.

Umlagefähig sind in der Regel:

  • Wartungskosten: Regelmäßige Inspektionen, Reinigung und Schmierung der Waschmaschine.
  • Reparaturkosten: Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, dürfen die Reparaturkosten auf die Mieter umgelegt werden. Aber auch hier gibt es Grenzen (dazu später mehr).
  • Strom- und Wasserkosten: Logisch, denn die Waschmaschine verbraucht ja auch Strom und Wasser. Diese Kosten werden meist anteilig nach Verbrauch oder Wohnfläche berechnet.
Nicht umlagefähig sind:

  • Anschaffungskosten: Dein Vermieter darf dir natürlich keine neue Waschmaschine in Rechnung stellen, wenn die alte kaputtgegangen ist. Die Anschaffung einer neuen Maschine ist Sache des Vermieters.
  • Verwaltungskosten: Kosten für die Verwaltung der Nebenkostenabrechnung dürfen nicht auf dich umgelegt werden.

Wann sind die Kosten zu hoch?

Okay, du weißt jetzt, was grundsätzlich in der Nebenkostenabrechnung stehen darf. Aber wann solltest du stutzig werden? Hier sind ein paar Punkte, auf die du achten solltest:

  • Hohe Reparaturkosten: Wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch sind, solltest du genauer hinschauen. Hat der Vermieter wirklich versucht, die Kosten so gering wie möglich zu halten? Gab es vielleicht mehrere Reparaturen kurz hintereinander? Hier kann es sich lohnen, beim Vermieter nachzufragen und Belege einzusehen. Denk daran: Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln.
  • Alte Waschmaschine: Je älter die Waschmaschine, desto höher sind in der Regel die Reparaturanfälligkeit und damit die Kosten. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Hier hat der BGH (Bundesgerichtshof) entschieden, dass der Vermieter die Kosten für die Reparatur einer alten, reparaturanfälligen Sache nicht mehr auf die Mieter umlegen darf, wenn die Reparaturkosten höher sind als die Kosten für eine Neuanschaffung (BGH, Urteil vom 26.09.2012, Az. VIII ZR 330/11). Klingt kompliziert, bedeutet aber: Wenn die Reparatur fast so teuer ist wie eine neue Maschine, muss der Vermieter eine neue kaufen und darf dir die Reparatur nicht in Rechnung stellen.
  • Ungenaue Abrechnung: Die Nebenkostenabrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. Achte darauf, dass die Kosten für die Waschmaschine detailliert aufgeschlüsselt sind. Steht da nur ein Pauschalbetrag, solltest du beim Vermieter nachfragen und eine detaillierte Aufstellung verlangen.
  • Fehlende Wartung: Wenn die Waschmaschine ständig kaputt ist, könnte das daran liegen, dass sie nicht regelmäßig gewartet wird. In diesem Fall kannst du deinen Vermieter darauf hinweisen, dass er seiner Wartungspflicht nachkommen muss, um unnötige Reparaturkosten zu vermeiden.

Was kannst du tun, wenn du Zweifel hast?

Wenn du den Verdacht hast, dass die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine in deiner Nebenkostenabrechnung zu hoch sind, gibt es ein paar Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. 1.Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. Kontrolliere, ob die Rechnungen korrekt sind und ob die Kosten tatsächlich für die Waschmaschine angefallen sind.
  2. 2.Nachfragen beim Vermieter: Sprich deinen Vermieter an und schildere deine Bedenken. Vielleicht kann er dir die Kosten erklären oder dir sogar entgegenkommen.
  3. 3.Mieterverein kontaktieren: Wenn du mit deinem Vermieter keine Einigung erzielen kannst, wende dich an einen Mieterverein. Dort bekommst du professionelle Beratung und Unterstützung bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung.
  4. 4.Einspruch einlegen: Wenn du die Nebenkostenabrechnung für fehlerhaft hältst, solltest du innerhalb der Frist (meist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) Einspruch beim Vermieter einlegen.

Konkrete Tipps für dich:

  • Mache Fotos: Wenn du Mängel an der Waschmaschine feststellst, mache Fotos als Beweis.
  • Sammle Informationen: Notiere dir, wann die Waschmaschine kaputt war und wie lange sie nicht funktioniert hat.
  • Sei hartnäckig: Lass dich nicht von deinem Vermieter abwimmeln, wenn du Zweifel an der Nebenkostenabrechnung hast.

Fazit

Die Kosten für die Gemeinschaftswaschmaschine in der Nebenkostenabrechnung können ein Streitthema sein. Aber mit ein bisschen Wissen und Hartnäckigkeit kannst du prüfen, ob die Kosten fair sind und dich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren. Denk daran: Du hast das Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Scheue dich nicht, deine Rechte wahrzunehmen und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und jetzt viel Erfolg beim Prüfen deiner Nebenkostenabrechnung!

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