Hey du,
sitzt du auch gerade über deiner Nebenkostenabrechnung und fragst dich, ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Gerade bei der Wohnfläche schleichen sich oft Fehler ein, die dich teuer zu stehen kommen können. Keine Panik, ich helfe dir, das Ding zu durchleuchten und dein Recht durchzusetzen!
Warum die Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung so wichtig ist
Die Wohnfläche ist oft der Schlüssel zur Verteilung der Nebenkosten. Viele Posten, wie zum Beispiel Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Kosten für die Straßenreinigung, werden anteilig nach der Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Wenn deine Wohnfläche falsch angegeben ist, zahlst du im Zweifel zu viel! Und das wollen wir ja nicht, oder?
Wie dein Mietvertrag die Wohnfläche regelt
Schau dir als erstes deinen Mietvertrag genau an. Dort sollte die Wohnfläche deiner Wohnung stehen. Aber Achtung: Die Angabe im Mietvertrag ist nicht in Stein gemeißelt! Auch wenn dort eine bestimmte Quadratmeterzahl steht, kann es sein, dass diese nicht korrekt ist.
Was passiert, wenn die tatsächliche Wohnfläche abweicht?
Hier wird es interessant! Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt, dass eine erhebliche Abweichung der Wohnfläche von der im Mietvertrag genannten, zu einer Mietminderung berechtigen kann. Aber wann ist eine Abweichung "erheblich"?
Gerichtlich wird eine Abweichung von mehr als 10 % der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche als "erheblich" angesehen. Wenn deine Wohnung also tatsächlich kleiner ist, als im Mietvertrag steht, hast du gute Karten für eine Mietminderung und auch für eine Korrektur deiner Nebenkostenabrechnung.
So entdeckst du Fehler bei der Wohnflächenberechnung
Okay, jetzt geht's ans Eingemachte! So gehst du vor, um Fehler in der Berechnung der Wohnfläche aufzudecken:
Selbst messen ist Gold wert
Nimm selbst das Maßband in die Hand! Miss alle Räume deiner Wohnung aus. Achte dabei auf folgende Punkte:
- •Was zählt zur Wohnfläche? Grundsätzlich zählen alle Räume, die ausschließlich zu deiner Wohnung gehören, zur Wohnfläche. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur usw.
- •Was zählt nicht zur Wohnfläche? Keller-, Abstell- und Heizungsräume, die sich außerhalb deiner Wohnung befinden, zählen nicht zur Wohnfläche. Auch Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser, werden nicht mitgerechnet.
- •Sonderfälle: Balkone, Terrassen und Dachschrägen: Balkone und Terrassen werden in der Regel nur zu einem Viertel, maximal zur Hälfte, zur Wohnfläche hinzugerechnet. Bei Dachschrägen gilt: Flächen mit einer Höhe von weniger als einem Meter werden gar nicht angerechnet, Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe werden zur Hälfte angerechnet.
Die 3%-Regel – Ein Stolperstein!
Früher gab es die sogenannte "3%-Regel". Diese besagte, dass geringfügige Abweichungen von bis zu 3% bei der Wohnfläche nicht relevant waren. Diese Regel ist aber mittlerweile überholt. Entscheidend ist, wie oben bereits erwähnt, die 10%-Grenze.
Vergleich mit Bauplänen und alten Abrechnungen
Hast du vielleicht noch alte Baupläne deiner Wohnung? Oder frühere Nebenkostenabrechnungen? Vergleiche die dort angegebenen Werte mit der aktuellen Abrechnung und deinen eigenen Messungen.
Was tun, wenn du einen Fehler gefunden hast?
Super, du hast einen Fehler entdeckt! Jetzt bloß nicht in Panik verfallen. So gehst du am besten vor:
- 1.Dokumentation ist alles: Fertige Fotos von deinen Messungen an und notiere alle relevanten Daten. Je besser du deine Argumentation belegen kannst, desto besser.
- 2.Schriftliche Beanstandung: Schreibe deinem Vermieter einen Brief (am besten per Einschreiben), in dem du die fehlerhafte Wohnfläche beanstandest und die Korrektur der Nebenkostenabrechnung forderst. Setze ihm eine angemessene Frist zur Bearbeitung.
- 3.Mietminderung: Informiere deinen Vermieter in dem Schreiben, dass du aufgrund der fehlerhaften Wohnfläche die Miete mindern wirst, bis die Angelegenheit geklärt ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Abweichung.
- 4.Rechtlicher Beistand: Wenn dein Vermieter sich querstellt, scheue dich nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Mietrecht kann dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen. Du kannst dich auch an deinen Mieterverein wenden.
Praxisbeispiel: Familie Müller und die falsche Wohnfläche
Familie Müller wohnt in einer Wohnung, deren Wohnfläche im Mietvertrag mit 80 m² angegeben ist. Bei ihren eigenen Messungen stellen sie fest, dass die Wohnung tatsächlich nur 72 m² groß ist. Das ist eine Abweichung von 10%!
Familie Müller rechnet nach: In ihrer Nebenkostenabrechnung werden monatlich 50 € für die Grundsteuer fällig, die nach Wohnfläche verteilt wird.
- •Angenommene Kosten pro m²: 50 € / 80 m² = 0,625 €/m²
- •Zu viel gezahlt pro Monat: 5 €
- •Zu viel gezahlt pro Jahr: 60 €
Checkliste: So prüfst du deine Nebenkostenabrechnung auf Fehler bei der Wohnfläche
- •[ ] Mietvertrag prüfen: Welche Wohnfläche ist angegeben?
- •[ ] Wohnung selbst ausmessen: Alle Räume berücksichtigen.
- •[ ] Balkone/Terrassen und Dachschrägen korrekt berechnen.
- •[ ] Baupläne/alte Abrechnungen vergleichen.
- •[ ] Abweichung berechnen: Ist die Abweichung größer als 10 %?
- •[ ] Vermieter schriftlich informieren und zur Korrektur auffordern.
- •[ ] Mietminderung ankündigen.
- •[ ] Bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Fazit: Es lohnt sich, genauer hinzuschauen!
Du siehst, es lohnt sich, deine Nebenkostenabrechnung und besonders die Angabe zur Wohnfläche genau unter die Lupe zu nehmen. Mit ein bisschen Detektivarbeit kannst du bares Geld sparen. Und wenn du dir unsicher bist oder einfach keine Zeit hast, dich damit zu beschäftigen, schau doch mal bei Mister Check vorbei. Die helfen dir gerne, deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und dein Recht durchzusetzen! Viel Erfolg!
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