Na, flattert bei dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du denkst dir: "Was ist das denn jetzt schon wieder?" Vor allem, wenn du das Gefühl hast, irgendwas stimmt da nicht, weil die Kosten plötzlich in die Höhe geschossen sind. Was aber, wenn dann auch noch die Belege fehlen? Keine Panik, wir klären auf, wann du die Zahlung verweigern darfst!
Nebenkostenabrechnung ohne Belege – Was tun?
Stell dir vor, du bekommst eine saftige Nachzahlung präsentiert, aber es gibt keine Möglichkeit, die einzelnen Positionen zu überprüfen. Keine Belege, keine Rechnungen, einfach nur eine Zahl. Das ist natürlich super ärgerlich. Aber keine Sorge, du bist nicht machtlos!
Das Wichtigste zuerst: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren. Das ist dein gutes Recht! Dieses Recht dient dazu, dass du die Abrechnung nachvollziehen und überprüfen kannst.
Belegeinsicht – Dein Schlüssel zum Verständnis
Die Belegeinsicht ist dein wichtigstes Werkzeug, um die Nebenkostenabrechnung zu verstehen und Fehler zu entdecken. Aber was bedeutet das konkret?
- •Was darfst du sehen? Du hast Anspruch auf Einsicht in alle Rechnungen, Verträge und sonstigen Unterlagen, die die abgerechneten Kosten belegen. Das betrifft zum Beispiel:
* Wartungsverträge (z.B. für Heizung, Aufzug)
* Versicherungsbeiträge
* Grundsteuerbescheide
* Reinigungskosten
- •Wo darfst du die Belege einsehen? Grundsätzlich muss dir dein Vermieter die Belege in seinen Geschäftsräumen oder in der Hausverwaltung zeigen. Du hast aber auch das Recht, Kopien anzufertigen (gegen Kostenerstattung). Mittlerweile akzeptieren viele Vermieter auch eine digitale Einsichtnahme.
- •Was, wenn der Vermieter sich weigert? Wenn dein Vermieter die Belegeinsicht verweigert, ist das ein klares Signal, dass etwas nicht stimmt. In diesem Fall solltest du schriftlich, am besten per Einschreiben, die Einsichtnahme fordern und eine Frist setzen.
Wann darfst du die Zahlung verweigern?
Hier kommt der Knackpunkt: Wann darfst du dich weigern, die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, wenn Belege fehlen oder die Einsichtnahme verweigert wird?
- •Fehlende Belege UND keine Belegeinsicht: Wenn dein Vermieter dir weder die Belege vorlegt noch Einsicht gewährt, musst du die Nachzahlung erstmal nicht leisten. Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen, bevor du zahlst.
- •Fehlende Belege NACH erfolgter Belegeinsicht: Auch wenn du die Belege einsehen konntest, aber feststellst, dass wichtige Belege fehlen, kannst du die Zahlung verweigern. Zumindest den Teil der Kosten, der durch die fehlenden Belege nicht nachvollziehbar ist.
- •Formfehler in der Abrechnung: Auch wenn die Abrechnung formell fehlerhaft ist (z.B. keine Angabe des Abrechnungszeitraums, keine Aufschlüsselung der Kosten), kann das ein Grund sein, die Zahlung zu verweigern.
- •Unklare Kostenpositionen: Wenn die Abrechnung Kostenpositionen enthält, die nicht klar und verständlich sind, hast du das Recht, nachzufragen und Belege einzufordern. Wenn diese dann nicht vorgelegt werden, kannst du auch hier die Zahlung verweigern.
BGH-Urteile im Blick
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Belegeinsicht befasst. Ein paar wichtige Urteile:
- •BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05: Hier hat der BGH klargestellt, dass der Mieter ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege hat und der Vermieter verpflichtet ist, diese vorzulegen.
- •BGH, Urteil vom 12.10.2016, VIII ZR 222/15: Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter die Belege so aufzubereiten hat, dass der Mieter die Abrechnung nachvollziehen kann. Das bedeutet, dass die Belege klar und verständlich sein müssen.
Praktische Tipps für dich
Hier noch ein paar konkrete Tipps, die dir im Umgang mit der Nebenkostenabrechnung helfen:
- •Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, um Widerspruch einzulegen. Verpasse diese Frist nicht!
- •Abrechnung prüfen: Nimm dir Zeit, die Abrechnung genau zu prüfen. Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren und achte auf Auffälligkeiten.
- •Belege einfordern: Fordere die Belege schriftlich an und setze eine angemessene Frist.
- •Protokollieren: Dokumentiere alles schriftlich: wann du die Abrechnung erhalten hast, wann du die Belege angefordert hast, wann du Einsicht genommen hast usw.
- •Hilfe suchen: Wenn du dich unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- •Nicht alles sofort bezahlen: Wie oben beschrieben, musst du bei fehlenden Belegen oder verweigerter Einsichtnahme die Nachzahlung erstmal nicht leisten. Warte, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Der Widerspruch – So legst du Einspruch ein
Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst oder dir die Belege fehlen, solltest du Widerspruch einlegen. Das machst du am besten schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein. In deinem Widerspruch solltest du genau angeben, welche Positionen du beanstandest und warum. Nenne die fehlenden Belege oder die unklaren Kostenpositionen.
Fazit
Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Minenfeld. Aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Werkzeugen kannst du dich erfolgreich zur Wehr setzen. Denk daran: Du hast das Recht auf Einsicht in die Belege und musst keine Nachzahlung leisten, wenn diese fehlen oder die Abrechnung fehlerhaft ist. Nutze deine Rechte, sei hartnäckig und scheue dich nicht, dir Hilfe zu suchen. Dann kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst und dein Vermieter sich an die Regeln hält. Viel Erfolg!
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