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Nebenkostenabrechnung: Berechnung nach Personenanzahl – Wann ist das erlaubt und wie wirken sich Änderungen im Laufe des Jahres aus?

Na, freust du dich auch jedes Jahr auf die Nebenkostenabrechnung? Vermutlich eher nicht, oder? Oft ist sie kompliziert und wirft Fragen auf. Eine der häufigsten Fragen dreht sich um die Berechnung nac...

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6 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Berechnung nach Personenanzahl – Wann ist das erlaubt und wie wirken sich Änderungen im Laufe des Jahres aus?

Na, freust du dich auch jedes Jahr auf die Nebenkostenabrechnung? Vermutlich eher nicht, oder? Oft ist sie kompliziert und wirft Fragen auf. Eine der häufigsten Fragen dreht sich um die Berechnung nach Personenanzahl. Wann darf der Vermieter das überhaupt? Und was passiert, wenn sich die Anzahl der Bewohner in deiner Wohnung im Laufe des Jahres ändert? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Was bedeutet "Berechnung nach Personenanzahl" eigentlich?

Stell dir vor, dein Vermieter rechnet bestimmte Kosten nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch (z.B. Wasserzähler), sondern nach der Anzahl der Personen, die in deiner Wohnung leben, ab. Das bedeutet: Je mehr Personen in deinem Haushalt wohnen, desto höher fallen die Kosten aus, egal wie sparsam ihr seid.

Wann darf der Vermieter nach Personenanzahl abrechnen?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur dann nach Personenanzahl abrechnen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. Steht da nichts, muss er nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen, sofern das technisch möglich und zumutbar ist.

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WichtigFehlt eine solche Vereinbarung im Mietvertrag, ist die Abrechnung nach Personenanzahl unzulässig!

Manche Kosten lassen sich aber kaum individuell erfassen. Denke zum Beispiel an die Kosten für den Hausmeister oder die Müllabfuhr. Hier ist die Abrechnung nach Personenanzahl oft üblich und zulässig, auch wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag gibt, sofern es eine nachvollziehbare und faire Methode ist. Allerdings muss der Vermieter das im Zweifel begründen können.

BGH-Urteil als Orientierung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen (z.B. VIII ZR 158/09) klargestellt, dass die Umlage nach Personenanzahl zulässig sein kann, wenn eine verbrauchsabhängige Erfassung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Welche Kosten dürfen nach Personenanzahl abgerechnet werden?

Es gibt bestimmte Kostenarten, bei denen die Abrechnung nach Personenanzahl häufiger vorkommt:

  • Müllabfuhr: Hier ist die Anzahl der Personen oft ein guter Indikator für das Müllaufkommen.
  • Hausmeister: Die Arbeitszeit des Hausmeisters kann indirekt mit der Anzahl der Bewohner zusammenhängen (z.B. Reinigung des Treppenhauses).
  • Kosten für die Gartenpflege: Auch hier kann die Anzahl der Bewohner eine Rolle spielen.
  • Manchmal Wasserkosten: Wenn keine individuellen Wasserzähler vorhanden sind, kann die Abrechnung nach Personenanzahl erfolgen. Beachte aber, dass dies nur zulässig ist, wenn die Installation von Wasserzählern technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
  • Kosten für die Reinigung und Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen: Hier kann die Anzahl der Bewohner ebenfalls eine Rolle spielen.
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WichtigDas bedeutet aber nicht, dass der Vermieter automatisch alle diese Kosten nach Personenanzahl abrechnen darf! Er muss immer die oben genannten Voraussetzungen erfüllen (Vereinbarung im Mietvertrag oder Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit der verbrauchsabhängigen Erfassung).

Was passiert, wenn sich die Personenanzahl im Laufe des Jahres ändert?

Hier wird es etwas kniffliger, aber keine Panik, wir kriegen das hin! Angenommen, dein Partner/deine Partnerin zieht im Laufe des Abrechnungszeitraums bei dir ein oder du bekommst Nachwuchs. Was bedeutet das für deine Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter muss anteilig abrechnen!

Das bedeutet, dass die Kosten, die nach Personenanzahl abgerechnet werden, für die Zeit vor der Änderung mit der alten Personenanzahl und für die Zeit nach der Änderung mit der neuen Personenanzahl berechnet werden müssen.

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Beispiel* Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12.
  • Personenanzahl vom 01.01. bis 30.06.: 1 Person
  • Personenanzahl vom 01.07. bis 31.12.: 2 Personen
  • Gesamtkosten für die Müllabfuhr: 300 Euro
Der Vermieter muss nun die Kosten anteilig berechnen:

  • Kosten pro Person und Monat (Januar bis Juni): 300 Euro / 12 Monate / 1 Person = 25 Euro
Kosten für Januar bis Juni: 25 Euro/Monat 6 Monate * 1 Person = 150 Euro
  • Kosten pro Person und Monat (Juli bis Dezember): 300 Euro / 12 Monate / 2 Personen = 12,50 Euro
Kosten für Juli bis Dezember: 12,50 Euro/Monat 6 Monate * 2 Personen = 150 Euro
  • Dein Anteil an den Müllkosten: 150 Euro + 150 Euro = 300 Euro (in diesem Fall das komplette!)
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WichtigTeile dem Vermieter unbedingt mit, wenn sich die Personenanzahl in deiner Wohnung ändert! Nur so kann er die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellen. Am besten machst du das schriftlich, damit du einen Nachweis hast.

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

Du hast deine Nebenkostenabrechnung bekommen und bist dir sicher, dass etwas nicht stimmt? Hier sind ein paar Tipps, wie du vorgehen kannst:

  1. 1.Prüfe die Abrechnung genau: Kontrolliere, ob alle Kostenpositionen nachvollziehbar sind und ob die Berechnung nach Personenanzahl korrekt durchgeführt wurde (siehe oben).
  2. 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Der Vermieter muss dir diese auf Anfrage vorlegen. Nutze dieses Recht, um die einzelnen Kostenpositionen zu überprüfen.
  3. 3.Sprich mit dem Vermieter: Suche das Gespräch mit deinem Vermieter und erkläre ihm, warum du Zweifel an der Abrechnung hast. Vielleicht lässt sich das Problem so schon lösen.
  4. 4.Lege Widerspruch ein: Wenn du mit der Erklärung des Vermieters nicht zufrieden bist, lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.
  5. 5.Suche dir professionelle Hilfe: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung. Versäume diese Frist nicht, sonst ist dein Anspruch verwirkt!

Praktische Tipps für dich:

  • Mietvertrag genau lesen: Bevor du in eine neue Wohnung einziehst, lies den Mietvertrag aufmerksam durch und achte auf Klauseln zur Abrechnung der Nebenkosten.
  • Verbrauch protokollieren: Notiere dir regelmäßig deinen Wasserverbrauch, wenn keine individuellen Zähler vorhanden sind. So hast du eine bessere Grundlage, um die Abrechnung zu überprüfen.
  • Nachbarn fragen: Sprich mit deinen Nachbarn über ihre Erfahrungen mit der Nebenkostenabrechnung. Vielleicht haben sie ähnliche Probleme oder Tipps für dich.
  • Vorlagen nutzen: Im Internet findest du zahlreiche Vorlagen für Widersprüche gegen Nebenkostenabrechnungen. Nutze diese, um Zeit zu sparen.
  • Fragen stellen: Scheue dich nicht, deinen Vermieter zu fragen, wenn du etwas nicht verstehst. Er ist verpflichtet, dir die Abrechnung zu erklären.

Fazit

Die Abrechnung von Nebenkosten nach Personenanzahl kann zulässig sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist, dass die Vereinbarung im Mietvertrag steht oder eine verbrauchsabhängige Erfassung nicht möglich oder unzumutbar ist. Bei Änderungen der Personenanzahl im Laufe des Jahres muss der Vermieter anteilig abrechnen. Wenn du Zweifel an der Abrechnung hast, prüfe sie genau, fordere Belege an und lege gegebenenfalls Widerspruch ein. Mit diesen Tipps bist du bestens gerüstet, um deine Nebenkostenabrechnung zu verstehen und deine Rechte als Mieter zu wahren! Viel Erfolg!

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