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Nebenkostenabrechnung verweigert: Vermieter reagiert nicht auf Belegeinsicht! Was Mieter jetzt tun können (inkl. Musterbrief)

Na, auch so ein Problem mit deiner Nebenkostenabrechnung? Du hast das Gefühl, da stimmt was nicht, möchtest die Belege einsehen, aber dein Vermieter reagiert einfach nicht? Keine Panik, das ist ärgerl...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung verweigert: Vermieter reagiert nicht auf Belegeinsicht! Was Mieter jetzt tun können (inkl. Musterbrief)

Na, auch so ein Problem mit deiner Nebenkostenabrechnung? Du hast das Gefühl, da stimmt was nicht, möchtest die Belege einsehen, aber dein Vermieter reagiert einfach nicht? Keine Panik, das ist ärgerlich, aber kein Grund zu verzweifeln. Ich zeige dir, was du jetzt tun kannst, damit du zu deinem Recht kommst!

Das Recht auf Belegeinsicht: Dein wichtigstes Werkzeug

Klar, die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Aber du hast ein Recht auf Belegeinsicht! Das bedeutet, du darfst die Originalbelege, Rechnungen und Verträge prüfen, die deinem Vermieter für die Abrechnung vorliegen. Das ist kein nettes Angebot deines Vermieters, sondern dein gutes Recht, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt sind und dir keine unberechtigten Beträge in Rechnung gestellt werden.

Warum ist das so wichtig? Stell dir vor, dein Vermieter hat einen überteuerten Gärtner engagiert oder eine Versicherung abgeschlossen, die unnötig teuer ist. Durch die Belegeinsicht kannst du solche Ungereimtheiten aufdecken und Widerspruch einlegen.

Vermieter mauert: Was tun, wenn keine Reaktion kommt?

Dein Vermieter reagiert nicht auf deine Anfrage zur Belegeinsicht? Das ist natürlich frustrierend. Aber bleib ruhig, du hast mehrere Optionen:

  1. 1.Nochmalige Aufforderung (schriftlich!): Manchmal geht eine Anfrage einfach unter. Schicke deinem Vermieter eine erneute schriftliche Aufforderung zur Belegeinsicht. Setze ihm darin eine klare Frist (zwei Wochen sind angemessen), bis wann du die Belege einsehen möchtest. Betone, dass du bei Nichteinhaltung der Frist rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.
  1. 2.Einschreiben mit Rückschein: Um sicherzustellen, dass dein Schreiben auch wirklich ankommt, versende es per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Beweis, dass dein Vermieter die Aufforderung erhalten hat.
  1. 3.Belegeinsicht anfordern, aber wo? Dein Vermieter muss dir die Belege nicht zuschicken, aber er muss dir die Möglichkeit geben, sie einzusehen. Das kann in seinen Geschäftsräumen, in der Hausverwaltung oder sogar in der Wohnung eines anderen Mieters (wenn dort die Unterlagen gelagert werden) sein. Wichtig ist, dass es für dich zumutbar ist.
  1. 4.Anwalt einschalten: Wenn dein Vermieter weiterhin mauert, solltest du einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Dieser kann deinen Vermieter auffordern, die Belege vorzulegen und notfalls sogar eine Klage einreichen.
  1. 5.Mietminderung in Erwägung ziehen: Das ist ein heikles Thema, aber unter Umständen kannst du die Miete mindern, wenn dein Vermieter dir die Belegeinsicht verweigert. Das BGH hat entschieden (BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 347/04), dass die Verweigerung der Belegeinsicht einen Mangel der Mietsache darstellen kann, der zur Mietminderung berechtigt. Aber Achtung: Kläre das unbedingt vorher mit einem Anwalt ab, damit du keine Fehler machst und dich nicht angreifbar machst! Die Höhe der Mietminderung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt vom Umfang der verweigerten Informationen ab.

Musterbrief: Aufforderung zur Belegeinsicht (mit Fristsetzung)

Hier ist ein Musterbrief, den du an deinen Vermieter schicken kannst. Passe ihn unbedingt an deine individuelle Situation an!

[Dein Name und Adresse] [Adresse des Vermieters] [Datum]

Betreff: Aufforderung zur Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung [Zeitraum der Abrechnung]

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

am [Datum des Erhalts der Nebenkostenabrechnung] habe ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom [Startdatum] bis [Enddatum] erhalten.

Nach Durchsicht der Abrechnung sind mir einige Punkte unklar, weshalb ich gemäß § 556 BGB um Einsicht in die Originalbelege bitte.

Ich fordere du hiermit letztmalig auf, mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens einen Termin zur Belegeinsicht in deinen Geschäftsräumen oder an einem anderen zumutbaren Ort zu ermöglichen. Bitte teilen du mir bis zum [Datum, zwei Wochen in der Zukunft] einen konkreten Terminvorschlag mit.

Sollte ich innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung von dir erhalten oder die Belegeinsicht nicht ermöglicht werden, werde ich rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls die Miete mindern.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]

Wichtiger Hinweis: Dies ist nur ein Muster! Lass dich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten, um sicherzustellen, dass der Brief deinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

Häufige Fehler vermeiden: Darauf solltest du achten

  • Fristen beachten: Die Frist für den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beträgt in der Regel zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung. Verpasse diese Frist nicht!
  • Formfehler vermeiden: Achte darauf, dass deine Schreiben immer schriftlich erfolgen und du einen Nachweis über den Versand hast (z.B. Einschreiben mit Rückschein).
  • Sachlich bleiben: Auch wenn du dich ärgerst, bleibe in deiner Kommunikation mit dem Vermieter sachlich und höflich. Das hilft, die Situation zu deeskalieren.
  • Keine Panik bei Fehlern: Nicht jeder Fehler in der Nebenkostenabrechnung ist gleich ein Betrugsversuch. Oft handelt es sich um simple Rechenfehler oder Missverständnisse. Sprich mit deinem Vermieter, um die Sache zu klären.
  • Dokumentiere alles: Führe genau Buch darüber, wann du welche Schreiben verschickt hast und welche Reaktionen du erhalten hast. Das ist wichtig, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Die Kosten der Belegeinsicht: Wer zahlt was?

Grundsätzlich trägst du die Kosten für die Belegeinsicht selbst. Das bedeutet, du musst die Fahrtkosten zum Ort der Belegeinsicht tragen und gegebenenfalls auch Kopien der Belege bezahlen, wenn du welche anfertigen möchtest.

Allerdings: Wenn sich herausstellt, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und du deswegen die Belegeinsicht beantragt hast, kann es sein, dass dein Vermieter die Kosten für die Kopien übernehmen muss. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt davon ab, inwieweit die Fehler zu deinen Gunsten korrigiert werden konnten.

Fazit: Bleib am Ball!

Die Verweigerung der Belegeinsicht ist ärgerlich, aber du bist nicht machtlos! Nutze dein Recht, fordere die Belege ein und lass dich nicht abwimmeln. Mit Geduld, Hartnäckigkeit und gegebenenfalls der Unterstützung eines Anwalts kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung korrekt ist und du nicht zu viel bezahlst. Viel Erfolg!

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