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Rechtzeitig handeln: So stoppen Sie Nachforderungen aus alten Nebenkostenabrechnungen, die plötzlich auftauchen (Verjährung & Verwirkung)

Hast du auch schon mal Post von deinem Vermieter bekommen und gedacht: "Oh nein, nicht schon wieder!"? Besonders unangenehm wird es, wenn dann plötzlich eine Nebenkostenabrechnung aus einem längst ver...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Rechtzeitig handeln: So stoppen Sie Nachforderungen aus alten Nebenkostenabrechnungen, die plötzlich auftauchen (Verjährung & Verwirkung)

Hast du auch schon mal Post von deinem Vermieter bekommen und gedacht: "Oh nein, nicht schon wieder!"? Besonders unangenehm wird es, wenn dann plötzlich eine Nebenkostenabrechnung aus einem längst vergangenen Jahr in deinem Briefkasten landet – inklusive saftiger Nachforderung. Aber keine Panik! Du bist nicht machtlos. Es gibt nämlich Mittel und Wege, dich gegen solche überraschenden Forderungen zu wehren. Lass uns mal schauen, wie du vorgehen kannst, um dein Portemonnaie zu schützen.

Verjährung: Dein erster Schutzwall gegen alte Forderungen

Der wichtigste Begriff, den du dir merken solltest, ist Verjährung. Stell dir vor, die Verjährung ist wie ein magischer Schutzwall, der nach einer bestimmten Zeit Forderungen einfach verschwinden lässt. Im Mietrecht ist das zum Glück auch so.

Die gute Nachricht: Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Das bedeutet, dass dein Vermieter nicht endlos Zeit hat, dir alte Rechnungen zu präsentieren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

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BeispielDu bekommst im Oktober 2024 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 mit einer Nachforderung. Die Verjährungsfrist begann am 31. Dezember 2020 und endete am 31. Dezember 2023. Die Forderung ist also verjährt!
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WichtigVerjährung tritt aber nicht automatisch in Kraft. Du musst dich aktiv darauf berufen! Das nennt man die Einrede der Verjährung. Sag deinem Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben), dass du die Nachforderung aufgrund der Verjährung nicht bezahlen wirst. Ein kurzes Schreiben reicht aus:

"Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

bezugnehmend auf deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr [Jahr] vom [Datum] teile ich dir mit, dass ich die darin enthaltene Nachforderung aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht begleichen werde.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]"

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WichtigEs gibt Ausnahmen, die die Verjährung unterbrechen oder hemmen können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dein Vermieter einen Mahnbescheid erwirkt oder Klage einreicht, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Aber keine Sorge, in den meisten Fällen greift die dreijährige Verjährung.

Verwirkung: Wenn der Vermieter zu lange wartet

Neben der Verjährung gibt es noch einen weiteren Schutzmechanismus: die Verwirkung. Die Verwirkung greift, wenn dein Vermieter sich so verhalten hat, dass du darauf vertrauen durftest, dass er die Forderung nicht mehr geltend machen wird.

Das ist oft schwieriger nachzuweisen als die Verjährung, aber es gibt Fälle, in denen die Verwirkung durchaus erfolgreich sein kann. Das Bundesverfassungsgericht (BGH) hat in einigen Urteilen Kriterien für die Verwirkung aufgestellt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Verwirkung sind:

  • Zeitmoment: Der Vermieter hat über einen längeren Zeitraum (oft deutlich länger als die Verjährungsfrist) nichts unternommen, um seine Forderung geltend zu machen.
  • Umstandsmoment: Durch das Verhalten des Vermieters ist bei dir der Eindruck entstanden, dass er die Forderung nicht mehr durchsetzen wird, und du hast dich darauf eingestellt.
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BeispielDu bist vor fünf Jahren aus einer Wohnung ausgezogen. Dein Vermieter hat dir nie eine Nebenkostenabrechnung geschickt. Plötzlich, nach fünf Jahren, flattert eine Abrechnung mit einer hohen Nachforderung ins Haus. Hier könnte die Verwirkung greifen, da du nach so langer Zeit nicht mehr damit rechnen musstest, dass noch eine Abrechnung kommt.
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WichtigDie Verwirkung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt auf die konkreten Umstände an. Je länger das Mietverhältnis gedauert hat und je länger der Vermieter mit der Geltendmachung der Forderung gewartet hat, desto größer sind deine Chancen, dich auf die Verwirkung zu berufen.

Was tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Auch wenn die Verjährung oder Verwirkung nicht greifen, solltest du die Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Denn viele Abrechnungen enthalten Fehler.

Hier ein paar Tipps, worauf du achten solltest:

  • Formelle Anforderungen: Ist die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar? Sind alle relevanten Angaben enthalten (z.B. Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Gesamtkosten)?
  • Einzelpositionen: Sind die einzelnen Kostenpositionen plausibel? Sind die Kosten für die einzelnen Positionen angemessen?
  • Verteilerschlüssel: Sind die Verteilerschlüssel korrekt angewendet worden? Entsprechen sie dem Mietvertrag?
  • Belegeinsicht: Fordere Belegeinsicht an! Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Abrechnung zu überprüfen.
Wenn du Fehler entdeckst, solltest du die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt schriftlich beanstanden. Auch wenn du die Abrechnung bereits bezahlt hast, kannst du die Beanstandung noch einreichen.

BGH-Urteil zur Belegeinsicht: Der BGH hat mehrfach betont, dass Vermieter verpflichtet sind, ihren Mietern die Belege zur Nebenkostenabrechnung zugänglich zu machen (BGH, Urteil vom 08.03.2006 – VIII ZR 78/05).

Die Dauer des Mietverhältnisses spielt eine Rolle

Die Dauer deines Mietverhältnisses kann auch eine Rolle spielen, wenn es um die Verjährung oder Verwirkung von Nebenkostennachforderungen geht. Je länger du in der Wohnung gewohnt hast, desto eher kannst du argumentieren, dass du nach einer gewissen Zeit nicht mehr mit alten Nachforderungen rechnen musstest. Das gilt besonders, wenn dein Vermieter in der Vergangenheit immer pünktlich abgerechnet hat.

Praktische Tipps für den Umgang mit alten Nebenkostenabrechnungen

  • Ruhe bewahren: Lass dich nicht von der überraschenden Forderung aus der Ruhe bringen.
  • Fristen notieren: Notiere dir das Datum des Erhalts der Abrechnung und berechne die Verjährungsfrist.
  • Schriftlich widersprechen: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Forderung ein, wenn du der Meinung bist, dass sie verjährt oder verwirkt ist.
  • Belege sichern: Sammle alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, alte Nebenkostenabrechnungen, Korrespondenz mit dem Vermieter).
  • Beratung suchen: Wenn du unsicher bist, ob du dich auf die Verjährung oder Verwirkung berufen kannst, suche dir rechtlichen Rat. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht kann dir weiterhelfen.

Fazit: Du hast mehr Rechte, als du denkst!

Alte Nebenkostenabrechnungen mit Nachforderungen können ganz schön ärgerlich sein. Aber du musst dich nicht einfach damit abfinden. Mit der Verjährung und der Verwirkung hast du zwei starke Waffen, um dich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Also, prüfe die Abrechnung genau, kenne deine Rechte und scheue dich nicht, diese auch durchzusetzen. Viel Erfolg!

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