Na, bist du auch stolzer Besitzer eines fellnasigen Mitbewohners? Oder träumst du vielleicht davon, dir bald einen Hund, eine Katze oder ein anderes Tierchen anzuschaffen? Dann bist du hier genau richtig! Denn wir klären heute eine wichtige Frage: Darf dein Vermieter dir für dein Haustier höhere Nebenkosten in Rechnung stellen? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!
Die Sache mit der Tierhaltung und den Nebenkosten
Stell dir vor, du bekommst deine jährliche Nebenkostenabrechnung und entdeckst plötzlich einen extra Posten: "Tierhaltungspauschale" oder "Erhöhte Reinigungskosten wegen Tierhaltung". Dein erster Gedanke ist wahrscheinlich: "Hä? Was soll das denn?" Verständlich! Denn nicht alles, was Vermieter sich so einfallen lassen, ist auch wirklich rechtens.
Generell gilt: Die Tierhaltung ist grundsätzlich erstmal erlaubt, solange sie nicht im Mietvertrag explizit verboten ist. Aber auch ein Verbot ist nicht in Stein gemeißelt. Es muss immer eine Abwägung zwischen deinen Interessen und den Interessen des Vermieters und der anderen Mieter geben. Kleine Nagetiere wie Hamster oder Zierfische sind meist unproblematisch. Bei Hunden und Katzen sieht das schon anders aus.
Wann darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
Die schlechte Nachricht zuerst: Ja, unter bestimmten Umständen kann dein Vermieter tatsächlich höhere Nebenkosten wegen deines Tieres geltend machen. Aber keine Panik! Das ist nicht so einfach, wie er sich das vielleicht vorstellt.
Die gute Nachricht: Eine generelle "Tierhaltungspauschale" ist in der Regel unzulässig! Der Vermieter muss schon konkrete, tatsächlich entstandene Kosten nachweisen, die durch dein Tier verursacht wurden.
Konkret bedeutet das:
Erhöhte Reinigungskosten: Stell dir vor, dein Hund haart extrem und dadurch muss das Treppenhaus häufiger gereinigt werden. Wenn der Vermieter das nachweisen kann, zum Beispiel durch einen höheren Reinigungsaufwand des Hausmeisters oder eine häufigere Beauftragung einer Reinigungsfirma, dann kann er dir einen Teil dieser Kosten in Rechnung stellen. Wichtig: Der Vermieter muss beweisen, dass die erhöhten Kosten tatsächlich durch dein Tier verursacht wurden und nicht* durch allgemeine Verschmutzung.
- •Schadensersatz: Hat dein Hund die Türzarge angeknabbert oder deine Katze den Teppich zerkratzt? Dann bist du natürlich schadensersatzpflichtig. Aber auch hier gilt: Der Vermieter muss den Schaden nachweisen und dir die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- •Beweispflicht: Der Vermieter trägt die Beweispflicht. Er muss dir nachweisen, dass die erhöhten Kosten tatsächlich durch dein Tier entstanden sind. Hier können zum Beispiel Zeugenaussagen von anderen Mietern oder Fotos hilfreich sein.
Was du tun kannst, wenn die Nebenkostenabrechnung komisch aussieht
- 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung ganz genau! Schau dir jeden Posten genau an und frag dich, ob die Kosten wirklich gerechtfertigt sind. Sind die Kosten für die Reinigung plötzlich exorbitant hoch? Gibt es einen Posten "Tierhaltungspauschale"? Dann solltest du hellhörig werden.
- 2.Fordere Belege an! Der Vermieter ist verpflichtet, dir die Belege für die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. So kannst du genau sehen, wie sich die Kosten zusammensetzen und ob sie wirklich durch dein Tier verursacht wurden.
- 3.Sprich mit deinem Vermieter! Manchmal lassen sich Unklarheiten im persönlichen Gespräch ausräumen. Vielleicht hat er ja gute Gründe für die erhöhten Kosten. Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- 4.Hole dir rechtlichen Rat! Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dir genau sagen, welche Rechte du hast und wie du dich am besten verhältst.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Tierhaltung und Nebenkosten beschäftigt. Wichtig ist dabei, dass der BGH immer betont, dass eine generelle Umlage von Kosten für die Tierhaltung unzulässig ist (z.B. BGH, Urteil vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06). Der Vermieter muss die Kosten konkret nachweisen und belegen können.
Was ist mit Tierlärm?
Auch Tierlärm kann ein Problem sein. Wenn dein Hund ständig bellt oder deine Katze die Nachbarn terrorisiert, kann das zu Streit führen. In Extremfällen kann der Vermieter dir sogar eine Abmahnung aussprechen oder dir im schlimmsten Fall die Tierhaltung untersagen. Achte also darauf, dass dein Tier sich benimmt und die anderen Mieter nicht belästigt. Sprich am Besten auch offen mit deinen Nachbarn und entschuldige dich direkt, falls dein Tier mal etwas lauter ist.
Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!
Lass dich nicht von deinem Vermieter über den Tisch ziehen! Eine pauschale Erhöhung der Nebenkosten wegen Tierhaltung ist in der Regel nicht zulässig. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau, fordere Belege an und sprich mit deinem Vermieter. Wenn du dir unsicher bist, scheue dich nicht, rechtlichen Rat einzuholen. So kannst du sicherstellen, dass du nur die Kosten bezahlst, die auch wirklich gerechtfertigt sind – und du und dein tierischer Mitbewohner könnt entspannt in eurer Wohnung leben!
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