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Rückforderung von Nebenkosten nach Verkauf des Mietshauses: Wer haftet für Fehler in alten Abrechnungen?

Na, bist du auch gerade über deine Nebenkostenabrechnung gestolpert, nachdem dein Vermieter gewechselt hat? Herzlichen Glückwunsch zum neuen Eigentümer im Haus! Aber was passiert eigentlich, wenn die...

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5 Min. Lesezeit
Rückforderung von Nebenkosten nach Verkauf des Mietshauses: Wer haftet für Fehler in alten Abrechnungen?

Na, bist du auch gerade über deine Nebenkostenabrechnung gestolpert, nachdem dein Vermieter gewechselt hat? Herzlichen Glückwunsch zum neuen Eigentümer im Haus! Aber was passiert eigentlich, wenn die alte Abrechnung Fehler enthält? Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Haus verkauft – und jetzt Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?

Stell dir vor, du bekommst deine Nebenkostenabrechnung und entdeckst Fehler. Blöd genug, aber jetzt kommt’s: Dein Vermieter hat das Haus verkauft! Wer ist jetzt für die Korrektur verantwortlich? Muss sich der neue Eigentümer um die Fehler des alten kümmern oder bleibst du auf den Mehrkosten sitzen? Keine Sorge, du bist nicht allein mit dieser Frage.

Wer haftet für Fehler in alten Abrechnungen?

Die gute Nachricht: Ein Hausverkauf ändert grundsätzlich nichts an deinen Rechten. Entscheidend ist, wann die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde und wann der Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Die Faustregel: Derjenige, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Nebenkostenabrechnung Vermieter war, ist auch für deren Richtigkeit verantwortlich. Das bedeutet:

  • Abrechnung vor dem Verkauf erstellt: Wenn die Abrechnung VOR dem Verkauf des Hauses erstellt wurde, aber du die Fehler erst NACH dem Verkauf entdeckst, ist grundsätzlich der alte Vermieter dein Ansprechpartner. Er muss sich um die Korrektur kümmern und dir gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.
  • Abrechnung nach dem Verkauf erstellt: Wenn die Abrechnung erst NACH dem Verkauf erstellt wurde, ist der neue Vermieter dafür verantwortlich. Auch wenn die Abrechnung Kosten für Zeiträume vor dem Verkauf enthält.
⚠️
WichtigDer Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt, an dem die Kosten entstanden sind.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit dieser Thematik befasst. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter, der während des Abrechnungszeitraums die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Mietobjekt hatte, ist für die Abrechnung zuständig (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006, Az.: VIII ZR 56/05). Das bedeutet, dass derjenige Vermieter, der die Einnahmen aus den Nebenkosten hatte, auch für die korrekte Abrechnung verantwortlich ist.

Praktische Tipps für dich

Okay, genug Theorie. Hier sind ein paar praktische Tipps, wie du vorgehen solltest:

  1. 1.Prüfe die Abrechnung genau: Vergleiche die Abrechnung mit deinen Vorauszahlungen und den Mietvertrag. Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar? Gibt es ungewöhnliche Abweichungen zum Vorjahr?
  2. 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Lass dir Kopien geben, um die Abrechnung detailliert zu prüfen.
  3. 3.Kontaktiere den Vermieter: Wende dich schriftlich an den Vermieter, der zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im Grundbuch stand. Beschreibe die Fehler in der Abrechnung so detailliert wie möglich und fordere eine Korrektur. Setze eine angemessene Frist für die Bearbeitung.
  4. 4.Dokumentiere alles: Bewahre alle Schreiben, E-Mails und Belege sorgfältig auf. Im Streitfall sind diese Dokumente Gold wert.
  5. 5.Zahle unter Vorbehalt: Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung hast, zahle den geforderten Betrag "unter Vorbehalt". So verhinderst du, dass der Vermieter dich wegen Zahlungsverzugs mahnt.
  6. 6.Hol dir Hilfe: Wenn du unsicher bist oder der Vermieter nicht reagiert, wende dich an den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Was tun, wenn der alte Vermieter sich querstellt?

Es kann natürlich vorkommen, dass der alte Vermieter sich weigert, die Fehler zu korrigieren. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten:

  • Schriftliche Mahnung: Schicke dem alten Vermieter eine schriftliche Mahnung mit einer klaren Fristsetzung zur Korrektur der Abrechnung.
  • Mieterverein oder Anwalt: Hole dir rechtlichen Beistand. Ein Anwalt kann den Vermieter zur Korrektur auffordern und gegebenenfalls Klage erheben.
  • Klage: Im äußersten Fall kannst du Klage gegen den alten Vermieter erheben, um deine Ansprüche durchzusetzen.
⚠️
WichtigAchte auf die Verjährungsfristen! Deine Ansprüche auf Korrektur der Nebenkostenabrechnung verjähren in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde.

Was ist mit dem neuen Vermieter?

Der neue Vermieter ist grundsätzlich nicht für die Fehler des alten Vermieters verantwortlich. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Übernahme der Verpflichtungen: Wenn der neue Vermieter im Kaufvertrag die Verpflichtungen des alten Vermieters übernommen hat, ist er auch für die Korrektur alter Nebenkostenabrechnungen zuständig.
  • Information des neuen Vermieters: Informiere den neuen Vermieter über die fehlerhafte Abrechnung. Möglicherweise kann er intern Druck auf den alten Vermieter ausüben oder dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Nehmen wir an, du wohnst in einer Wohnung und der Vermieter verkauft das Haus am 30. Juni. Die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr (1. Januar bis 31. Dezember) wird am 31. Juli erstellt, also NACH dem Verkauf. Obwohl die Nebenkosten für das gesamte Vorjahr anfallen, ist der NEUE Vermieter für die Richtigkeit der Abrechnung verantwortlich. Entdeckst du Fehler, musst du dich an ihn wenden.

Hätte der alte Vermieter die Abrechnung aber schon am 15. Juni erstellt, wäre er dein Ansprechpartner, selbst wenn du die Fehler erst im August entdeckst.

Fazit

Ein Hausverkauf kann die Dinge kompliziert machen, aber grundsätzlich gilt: Deine Rechte als Mieter bleiben bestehen. Der Vermieter, der zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im Amt war, ist für die Richtigkeit der Abrechnung verantwortlich. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau, fordere Belege an und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. Im Zweifelsfall hol dir professionelle Hilfe. So stellst du sicher, dass du nicht unnötig draufzahlst und dein Geld zurückbekommst! Viel Erfolg!

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