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Vermieterwechsel & Nebenkostenabrechnung: Was passiert mit Guthaben/Nachzahlungen und wann Sie keine Abrechnung mehr erhalten

Na, auch schon mal den Vermieter gewechselt und jetzt ein großes Fragezeichen über dem Kopf, was mit deiner Nebenkostenabrechnung passiert? Keine Sorge, das ist ein Thema, das viele Mieter beschäftigt...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Vermieterwechsel & Nebenkostenabrechnung: Was passiert mit Guthaben/Nachzahlungen und wann Sie keine Abrechnung mehr erhalten

Na, auch schon mal den Vermieter gewechselt und jetzt ein großes Fragezeichen über dem Kopf, was mit deiner Nebenkostenabrechnung passiert? Keine Sorge, das ist ein Thema, das viele Mieter beschäftigt! Es ist nämlich gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten, wenn ein Vermieterwechsel ins Spiel kommt. Aber keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen! Wir klären, wer für welches Abrechnungsjahr zuständig ist, was mit Guthaben oder Nachzahlungen passiert und wann du überhaupt keine Abrechnung mehr erwarten darfst. Los geht's!

Vermieterwechsel und der Abrechnungszeitraum: Wer ist zuständig?

Stell dir vor, du ziehst mitten im Jahr um oder dein Vermieter wechselt. Wer ist dann für die Nebenkostenabrechnung zuständig? Ganz einfach: Der Vermieter, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer war, ist für die gesamte Abrechnung zuständig. Der Abrechnungszeitraum ist meistens ein Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Das bedeutet:

  • Neuer Vermieter, neue Abrechnungspflicht: Hat dein neuer Vermieter das Haus oder die Wohnung am 31. Dezember gekauft, muss er dir auch die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr erstellen, auch wenn er nur einen Tag Eigentümer war.
  • Auszug während des Jahres: Wenn du im Laufe des Jahres ausziehst, ändert das nichts an der Abrechnungspflicht des Vermieters, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer war. Er muss dir trotzdem eine Abrechnung erstellen.
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WichtigDein alter Vermieter muss dem neuen Vermieter alle notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. Zählerstände) aushändigen, damit dieser die Abrechnung korrekt erstellen kann.

Guthaben oder Nachzahlung: Wer zahlt was?

Jetzt wird's knifflig, aber keine Angst, ich erkläre es dir Schritt für Schritt. Die Frage ist: Wer bekommt ein Guthaben oder muss eine Nachzahlung leisten, wenn der Vermieter gewechselt hat?

  • Guthaben: Wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ergibt, steht dieses grundsätzlich dir zu, wenn du die Vorauszahlungen geleistet hast. Wichtig: Der Vermieter, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer war, ist verpflichtet, dir das Guthaben auszuzahlen. Es ist irrelevant, wer von euch beiden die Vorauszahlungen geleistet hat! (BGH, Urteil vom 16. Mai 2007, Az. VIII ZR 368/06). Dein neuer Vermieter muss sich das Geld dann gegebenenfalls von seinem Vorgänger zurückholen.
  • Nachzahlung: Andersherum funktioniert es genauso: Musst du eine Nachzahlung leisten, bist du dem Vermieter gegenüber verpflichtet, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer war.
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TippSprich dich am besten mit deinem alten und neuen Vermieter ab. So vermeidest du Missverständnisse und sorgst für eine reibungslose Abwicklung.

Wann bekommst du keine Nebenkostenabrechnung mehr?

Es gibt ein paar Situationen, in denen du keine Nebenkostenabrechnung mehr erwarten darfst:

  • Abrechnungsfrist versäumt: Der Vermieter hat grundsätzlich zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Lässt er diese Frist verstreichen, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen (außer, er hat die Verspätung nicht zu verschulden). Du hast dann Glück gehabt!
  • Verjährung: Auch wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist eingehalten hat, kann sein Anspruch auf Nachzahlung verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
  • Keine Abrechnungspflicht: In seltenen Fällen kann es sein, dass der Vermieter gar nicht zur Abrechnung verpflichtet ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Mietvertrag eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart wurde. In diesem Fall musst du keine Nachzahlung leisten, bekommst aber auch kein Guthaben zurück.
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WichtigAchte immer auf die Fristen! Überprüfe, ob die Abrechnung rechtzeitig zugestellt wurde und ob die Forderungen nicht bereits verjährt sind.

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

Auch wenn dein Vermieter die Abrechnung pünktlich erstellt hat, kann sie Fehler enthalten. Was dann?

  • Einspruch erheben: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du unverzüglich Widerspruch einlegen. Am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis, dass du deinen Einspruch rechtzeitig eingereicht hast.
  • Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Abrechnung zu überprüfen. Vereinbare einen Termin mit deinem Vermieter und nimm dir Zeit, die Belege genau zu prüfen.
  • Professionelle Hilfe: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, kannst du dich an den örtlichen Mieterverein wenden. Dort bekommst du kompetente Beratung und Unterstützung.
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TippNotiere dir alle Zählerstände beim Ein- und Auszug. So hast du eine gute Grundlage für die Überprüfung der Abrechnung.

Fazit: Gut informiert ist halb gewonnen!

Ein Vermieterwechsel kann in Sachen Nebenkostenabrechnung für Verwirrung sorgen. Aber mit dem richtigen Wissen bist du bestens gewappnet. Denk daran:

  • Der Vermieter, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer war, ist für die Abrechnung zuständig.
  • Guthaben stehen dir zu, Nachzahlungen musst du leisten – unabhängig davon, wer die Vorauszahlungen geleistet hat.
  • Achte auf die Abrechnungsfrist und die Verjährung.
  • Bei Fehlern in der Abrechnung: Widerspruch einlegen und Belege einsehen.
Wenn du diese Tipps beherzigst, behältst du den Überblick und kannst sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Und denk dran: Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen! Viel Erfolg!

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