Na, klingelt’s schon wieder verdächtig beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Und diesmal ist es der Garagenstellplatz, der dir Kopfzerbrechen bereitet? Keine Panik! Viele Mieter fühlen sich von den Nebenkosten rund um ihren Stellplatz überfordert. Aber keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten für deinen Garagenstellplatz tatsächlich berechtigt sind und wo du Einspruch einlegen kannst. Lass uns gemeinsam deine Nebenkostenabrechnung unter die Lupe nehmen!
Garagenstellplatz: Was darf in die Nebenkostenabrechnung?
Grundsätzlich gilt: Nur Kosten, die tatsächlich durch den Garagenstellplatz entstehen und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen in die Nebenkostenabrechnung einfließen. Aber was heißt das konkret?
Typische Nebenkosten für Garagenstellplätze:
- •Grundsteuer: Ja, auch für den Garagenstellplatz muss Grundsteuer bezahlt werden, und diese darf anteilig auf dich umgelegt werden.
- •Beleuchtung: Wenn die Garage über eine Beleuchtung verfügt, sind die Stromkosten dafür grundsätzlich umlagefähig. Aber Achtung: Es muss sich um eine angemessene Beleuchtung handeln. Eine übertrieben helle Beleuchtung, die keinen direkten Nutzen für die Mieter hat, muss nicht von dir bezahlt werden.
- •Reinigung: Die Reinigung der Garage, z.B. durch Kehren oder Reinigen der Abflüsse, ist eine umlagefähige Kostenart. Aber auch hier gilt: Die Kosten müssen angemessen sein.
- •Wartung: Regelmäßige Wartungsarbeiten, wie die Überprüfung des Tores oder der Beleuchtung, dürfen ebenfalls in die Nebenkostenabrechnung.
- •Versicherung: Die Kosten für eine Gebäudeversicherung, die auch den Garagenstellplatz mit einschließt, sind umlagefähig.
- •Winterdienst: Wenn du in einer Gegend wohnst, in der es schneit, können auch die Kosten für den Winterdienst, z.B. das Räumen des Zugangs zur Garage, auf dich umgelegt werden.
Kosten, die NICHT in die Nebenkostenabrechnung gehören:
- •Reparaturen: Reparaturen an der Garage, z.B. am Tor oder am Dach, sind grundsätzlich Sache des Vermieters und dürfen nicht auf dich umgelegt werden.
- •Verwaltungskosten: Die Kosten für die Verwaltung des Mietobjekts, einschließlich des Garagenstellplatzes, sind nicht umlagefähig.
- •Instandhaltungskosten: Kosten für die Instandhaltung der Garage, die über die übliche Wartung hinausgehen, sind ebenfalls nicht umlagefähig.
- •Kosten für die erstmalige Herstellung oder Erweiterung der Garage: Diese Kosten sind Investitionen des Vermieters und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Stolpersteine in der Nebenkostenabrechnung: Auf was du achten solltest
Die Teufel steckt oft im Detail. Hier sind einige Punkte, auf die du bei deiner Nebenkostenabrechnung besonders achten solltest:
- •Verteilungsschlüssel: Wie werden die Kosten auf die einzelnen Mieter verteilt? Ist der Verteilungsschlüssel im Mietvertrag festgelegt? Üblich sind Verteilungsschlüssel nach Fläche oder nach Anzahl der Stellplätze. Achte darauf, dass der Verteilungsschlüssel korrekt angewendet wurde.
- •Angemessenheit der Kosten: Sind die Kosten, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, angemessen? Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren oder erkundige dich bei anderen Mietern, ob diese ähnliche Kosten haben.
- •Nachweise: Dein Vermieter muss dir auf Verlangen die Belege für die Nebenkostenabrechnung vorlegen. Nutze dieses Recht! So kannst du die einzelnen Kostenpositionen überprüfen und sicherstellen, dass alles korrekt ist.
- •Leerstehende Stellplätze: Oftmals versuchen Vermieter die Kosten für leerstehende Stellplätze auf die anderen Mieter umzulegen. Das ist nicht zulässig! Die Kosten für leerstehende Stellplätze muss der Vermieter selbst tragen.
- •Vermischung von Kosten: Achte darauf, dass in der Nebenkostenabrechnung keine Kosten für den Garagenstellplatz mit den Kosten für die Wohnung vermischt werden. Die Kosten müssen klar getrennt ausgewiesen sein.
Praktische Tipps: So gehst du vor, wenn du Zweifel hast
Du hast deine Nebenkostenabrechnung geprüft und bist dir unsicher, ob alles korrekt ist? Kein Problem, hier sind ein paar Tipps, wie du vorgehen kannst:
- 1.Sprich mit deinem Vermieter: Suche das Gespräch mit deinem Vermieter und schildere deine Bedenken. Oft lassen sich Unklarheiten im persönlichen Gespräch klären.
- 2.Fordere Belege an: Lass dir von deinem Vermieter die Belege für die Nebenkostenabrechnung vorlegen. So kannst du die einzelnen Kostenpositionen überprüfen und sicherstellen, dass alles korrekt ist.
- 3.Lege Widerspruch ein: Wenn du nach der Überprüfung der Belege immer noch Zweifel hast, solltest du schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
- 4.Hole dir rechtlichen Rat: Wenn du dir unsicher bist, ob du im Recht bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Diese können dir bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung helfen und dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützen.
Der BGH und die Garagenstellplätze: Was die Rechtsprechung sagt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit Nebenkostenabrechnungen für Garagenstellplätze beschäftigt. Einige wichtige Urteile:
- •BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az. VIII ZR 50/04: Hier wurde klargestellt, dass Kosten für die Instandsetzung der Garage nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
- •BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az. VIII ZR 284/09: Dieses Urteil bekräftigt, dass nur die Kosten umlagefähig sind, die tatsächlich durch den Garagenstellplatz entstehen.
Fazit: Nebenkostenabrechnung für Garagenstellplätze – Kein Hexenwerk!
Die Nebenkostenabrechnung für deinen Garagenstellplatz muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit ein wenig Aufmerksamkeit und dem Wissen um deine Rechte kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst. Schau genau in deinen Mietvertrag, prüfe die Nebenkostenabrechnung sorgfältig, fordere Belege an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen, wenn du Zweifel hast. Und denk dran: Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich rechtlichen Rat zu holen. So behältst du den Überblick und sparst vielleicht sogar bares Geld! Viel Erfolg!
Weitere Artikel zum Thema

Neben der Wohnung auch den Stellplatz gemietet? Wie sich die Stellplatzkosten auf Ihre Nebenkostenabrechnung auswirken und was Mieter beachten müssen.

Heizkostenverteilung im Mehrfamilienhaus: Individuelle Messung vs. Schätzung – wann ist die Schätzung zulässig und wie wehren sich Mieter gegen unfaire Abrechnungen?
