Na, flattert dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, was da eigentlich alles drinsteht? Besonders knifflig wird's, wenn plötzlich Positionen auftauchen, die du so gar nicht zuordnen kannst. Heute nehmen wir uns mal ein spezielles Thema vor: Versicherungsschäden in deiner Mietwohnung und ob dein Vermieter dir die Selbstbeteiligung über die Nebenkostenabrechnung aufbrummen darf. Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!
Was tun, wenn's in der Bude kracht?
Stell dir vor, ein Rohrbruch verwüstet dein Bad oder ein Sturm hat ein Fenster beschädigt. Klar, das ist ärgerlich genug. Aber wer kommt für den Schaden auf? In den meisten Fällen greift hier eine Versicherung – entweder die Gebäudeversicherung des Vermieters oder deine eigene Hausratversicherung (je nachdem, was beschädigt wurde).
Selbstbeteiligung und Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?
Die kurze Antwort: Nicht immer! Ob dein Vermieter die Selbstbeteiligung auf dich umlegen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- •Ist die Umlage im Mietvertrag vereinbart? Das ist der wichtigste Punkt. Dein Mietvertrag ist quasi das Gesetz zwischen dir und deinem Vermieter. Steht dort, dass du anteilig die Kosten für die Gebäudeversicherung (und damit auch die Selbstbeteiligung) trägst, sieht die Sache anders aus.
- •Gehört die Gebäudeversicherung überhaupt zu den umlagefähigen Kosten? Das muss im Mietvertrag klar geregelt sein. Gebäudeversicherungen sind grundsätzlich umlagefähig, aber eben nur, wenn es vertraglich vereinbart ist.
- •War der Schaden vermeidbar? Hat der Vermieter beispielsweise notwendige Reparaturen verschleppt, wodurch der Schaden erst entstanden ist, könnte er auf der Selbstbeteiligung sitzen bleiben.
- •Verursachst du den Schaden selbst? Wenn du beispielsweise den Abfluss verstopft hast und dadurch ein Wasserschaden entsteht, kann es sein, dass du für die Kosten aufkommen musst – inklusive der Selbstbeteiligung. In diesem Fall greift aber meist deine private Haftpflichtversicherung.
- •Der Mietvertrag ist schwammig formuliert: Steht im Mietvertrag nur, dass du die Kosten für die "Gebäudeversicherung" trägst, ohne weitere Details, ist die Umlage der Selbstbeteiligung oft strittig.
- •Der Vermieter hat den Schaden grob fahrlässig verursacht: Hat der Vermieter beispielsweise grob fahrlässig gehandelt (z.B. notwendige Reparaturen ignoriert), kann er dir die Selbstbeteiligung nicht einfach aufbrummen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Generell gilt: Nebenkosten müssen klar und verständlich aufgeschlüsselt sein. Die Umlage von Kosten, die nicht eindeutig im Mietvertrag vereinbart sind, ist oft unzulässig. Auch wenn der Vermieter durch eigenes Verschulden den Schaden verursacht hat, kann er die Selbstbeteiligung nicht einfach weiterreichen.
Was kannst du tun, wenn die Selbstbeteiligung in der Abrechnung auftaucht?
- 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Was steht dort genau über die Umlage von Nebenkosten und die Gebäudeversicherung?
- 2.Fordere Belege an: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Prüfe die Versicherungspolice und den Schadensbericht.
- 3.Hole dir Rat: Sprich mit einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. du können dir helfen, die Abrechnung zu verstehen und deine Rechte durchzusetzen.
- 4.Lege Widerspruch ein: Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung hast, lege innerhalb der Widerspruchsfrist (meist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch ein. Begründe deinen Widerspruch genau.
- 5.Zahle unter Vorbehalt: Wenn du dir unsicher bist, ob du die Selbstbeteiligung zahlen musst, zahle den Betrag "unter Vorbehalt". So verhinderst du, dass du in Zahlungsverzug gerätst und dein Vermieter dich mahnen kann.
- •Achte bei der Wohnungsbesichtigung auf den Zustand der Wohnung: Gibt es offensichtliche Mängel, die zu Schäden führen könnten?
- •Lies deinen Mietvertrag genau durch: Kläre alle Unklarheiten, bevor du den Vertrag unterschreibst.
- •Dokumentiere Schäden: Melde Schäden sofort deinem Vermieter und dokumentiere sie (z.B. mit Fotos).
Wie du typische Fehler in der Nebenkostenabrechnung erkennst
Es gibt ein paar Klassiker, die dir in der Nebenkostenabrechnung immer wieder begegnen können. Ein wachsames Auge hilft dir, Fehler zu entdecken:
- •Fehlende Belege: Dein Vermieter muss dir die Belege zur Abrechnung vorlegen. Fehlen Belege oder sind sie unvollständig, solltest du nachhaken.
- •Umlage von nicht umlagefähigen Kosten: Nicht alle Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten oder Reparaturkosten sind beispielsweise nicht umlagefähig.
- •Falsche Berechnungsgrundlage: Die Nebenkosten müssen nach einem bestimmten Schlüssel (z.B. Wohnfläche) auf die Mieter verteilt werden. Ist der Schlüssel falsch oder wird er nicht korrekt angewendet, ist die Abrechnung fehlerhaft.
- •Zu hohe Kosten: Manchmal sind die angesetzten Kosten einfach zu hoch. Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren oder mit den Abrechnungen anderer Mieter im Haus.
Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!
Die Frage, ob dein Vermieter die Selbstbeteiligung über die Nebenkostenabrechnung umlegen darf, ist nicht immer einfach zu beantworten. Es hängt stark von den individuellen Vereinbarungen in deinem Mietvertrag ab. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen! Prüfe die Abrechnung genau, fordere Belege an und scheue dich nicht, dir Rat zu holen. Nur so kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die du nicht zu verantworten hast. Viel Erfolg bei der nächsten Nebenkostenabrechnung! Du schaffst das!
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