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Wasserzähler defekt: Was Mieter bei einer Schätzung in der Nebenkostenabrechnung tun können!

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und gleich Schnappatmung bekommen? Besonders ärgerlich wird’s, wenn da plötzlich steht: "Wasserverbrauch geschätzt aufgrund defektem Zähl...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Wasserzähler defekt: Was Mieter bei einer Schätzung in der Nebenkostenabrechnung tun können!

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und gleich Schnappatmung bekommen? Besonders ärgerlich wird’s, wenn da plötzlich steht: "Wasserverbrauch geschätzt aufgrund defektem Zähler". Was das bedeutet und was du jetzt tun kannst, schauen wir uns mal genauer an!

Wasserzähler kaputt – und jetzt?

Stell dir vor: Du bist super sparsam beim Duschen, lässt nie das Wasser unnötig laufen und trotzdem sollst du plötzlich Unmengen an Wasser verbraucht haben? Das kann passieren, wenn dein Wasserzähler streikt. Ein defekter Zähler ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch richtig ins Geld gehen, wenn der Verbrauch dann einfach geschätzt wird.

Aber keine Panik! Eine Schätzung ist nicht in Stein gemeißelt. Du hast Rechte und Möglichkeiten, gegen eine zu hohe Schätzung vorzugehen.

Warum wird überhaupt geschätzt?

Wenn dein Wasserzähler kaputt ist, kann der Vermieter natürlich nicht mehr deinen tatsächlichen Verbrauch ablesen. Logisch, oder? Um trotzdem eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu können, darf er den Verbrauch schätzen. Das ist grundsätzlich erstmal erlaubt, aber es gibt ein paar wichtige Regeln, an die er sich halten muss.

Die Schätzung – was ist erlaubt, was nicht?

Die Schätzung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Das bedeutet: Dein Vermieter kann nicht einfach irgendeine Zahl aus der Luft greifen. Er muss sich an bestimmten Kriterien orientieren:

  • Verbrauch der Vorjahre: Dein Verbrauch in den letzten Jahren ist ein guter Anhaltspunkt. Wenn du in den Vorjahren immer einen ähnlichen Verbrauch hattest, sollte die Schätzung nicht plötzlich exorbitant höher sein.
  • Durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Wohnungen: Dein Vermieter kann auch den durchschnittlichen Wasserverbrauch von Wohnungen ähnlicher Größe und mit ähnlicher Personenzahl im Haus heranziehen.
  • Anzahl der Personen im Haushalt: Je mehr Personen in deinem Haushalt leben, desto höher ist in der Regel auch der Wasserverbrauch.
⚠️
WichtigDein Vermieter muss dir erklären, wie er auf die Schätzung gekommen ist. Fehlt diese Erklärung oder ist sie unvollständig, ist die Schätzung angreifbar.

Was tun, wenn die Schätzung zu hoch ist? – Deine Rechte!

Okay, du hast die Nebenkostenabrechnung gecheckt und bist der Meinung, dass die Schätzung deines Wasserverbrauchs viel zu hoch ist. Was kannst du jetzt tun?

  1. 1.Abrechnung prüfen: Nimm die Nebenkostenabrechnung ganz genau unter die Lupe. Ist alles korrekt? Sind die Kosten für die Schätzung transparent aufgeführt? Hat der Vermieter erklärt, wie er auf die Schätzung gekommen ist?
  2. 2.Vergleichswerte suchen: Versuche, deinen eigenen Wasserverbrauch der Vorjahre zu recherchieren. Hast du alte Nebenkostenabrechnungen? Wenn ja, vergleiche die Werte. Gibt es auffällige Unterschiede? Sprich mit deinen Nachbarn! Haben sie ähnliche Schätzungen erhalten?
  3. 3.Dokumentation sammeln: Sammle alle Informationen, die deinen tatsächlichen Verbrauch belegen könnten. Zum Beispiel:
* Protokolle über deinen Wasserverbrauch (wenn du welche hast)
* Informationen über deine Sparmaßnahmen (z.B. Sparduschkopf)
* Bestätigungen über längere Abwesenheiten (z.B. Urlaub)
  1. 4.Einspruch einlegen: Lege schriftlich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Das machst du am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. In deinem Einspruch solltest du Folgendes angeben:
* Deine Mietvertragsdaten (Name, Adresse, Mieternummer)
* Die beanstandete Position in der Nebenkostenabrechnung (z.B. "Geschätzter Wasserverbrauch")
* Deine Begründung, warum du die Schätzung für zu hoch hältst (mit den gesammelten Beweisen)
* Eine Frist, bis zu der du eine Antwort von deinem Vermieter erwartest (z.B. 2 Wochen)
  1. 5.Rechtliche Beratung: Wenn dein Vermieter sich querstellt oder die Sache kompliziert wird, solltest du dir rechtlichen Rat holen. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht kann dir weiterhelfen.

Die Beweislast – wer muss was beweisen?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter muss nachweisen, dass der Wasserzähler tatsächlich defekt war und die Schätzung gerechtfertigt ist. Du musst aber auch darlegen, warum du die Schätzung für zu hoch hältst. Je mehr Beweise du sammeln kannst, desto besser.

BGH-Urteile: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Schätzungen befasst. Dabei hat er immer wieder betont, dass Schätzungen nachvollziehbar und plausibel sein müssen. Ein Urteil, das du dir vielleicht merken solltest, ist das vom 08.03.2006 (VIII ZR 78/05). Hier wurde klargestellt, dass der Vermieter die Schätzungsgrundlage offenlegen muss.

Der defekte Zähler – wer ist verantwortlich?

Normalerweise ist dein Vermieter dafür verantwortlich, dass die Wasserzähler in Ordnung sind. Er muss sie regelmäßig warten und austauschen lassen, wenn sie defekt sind. Wenn der Zähler schon länger nicht mehr geeicht war (siehe Eichgesetz), kann das auch ein Argument gegen die Schätzung sein.

Tipps, um zukünftigen Problemen vorzubeugen

  • Zählerstand regelmäßig kontrollieren: Notiere dir regelmäßig deinen Zählerstand. So kannst du frühzeitig erkennen, wenn etwas nicht stimmt.
  • Defekt sofort melden: Wenn du merkst, dass dein Wasserzähler komische Geräusche macht oder nicht richtig zählt, melde das sofort deinem Vermieter.
  • Eichung beachten: Achte darauf, dass dein Wasserzähler regelmäßig geeicht wird. Die Eichfrist beträgt in der Regel sechs Jahre.

Fazit: Nicht alles hinnehmen!

Ein defekter Wasserzähler und eine darauf basierende Schätzung in der Nebenkostenabrechnung sind ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen, Einspruch einzulegen und deine Argumente vorzubringen. Sammle Beweise, suche Vergleichswerte und scheue dich nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn du das Gefühl hast, dass du über den Tisch gezogen wirst. Denk daran: Du bist nicht allein und es gibt viele Mieter, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Bleib hartnäckig und lass dich nicht von einer ungerechtfertigten Schätzung abspeisen!

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