Widerspruch

Zweite Nebenkostenabrechnung nach Widerspruch: Darf der Vermieter einfach nachbessern und was, wenn sie wieder fehlerhaft ist?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Du hast Widerspruch eingelegt und jetzt flattert eine zweite ins Haus? Keine Panik, das ist erstmal kein Grund zur Verzweiflung! Lass...

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5 Min. Lesezeit
Zweite Nebenkostenabrechnung nach Widerspruch: Darf der Vermieter einfach nachbessern und was, wenn sie wieder fehlerhaft ist?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Du hast Widerspruch eingelegt und jetzt flattert eine zweite ins Haus? Keine Panik, das ist erstmal kein Grund zur Verzweiflung! Lass uns mal gemeinsam durchgehen, was das bedeutet und was du jetzt tun kannst.

Dein Widerspruch hat gefruchtet – oder etwa doch nicht?

Es ist super, dass du deine Nebenkostenabrechnung geprüft und Widerspruch eingelegt hast, wenn dir etwas komisch vorkam. Das zeigt, dass du deine Rechte kennst! Wenn dein Vermieter daraufhin eine zweite Abrechnung schickt, bedeutet das im Grunde, dass er deinen Widerspruch ernst genommen und die Abrechnung nochmals unter die Lupe genommen hat.

Aber Achtung: Das heißt nicht automatisch, dass jetzt alles super ist. Es ist durchaus möglich, dass auch die zweite Abrechnung Fehler enthält. Schauen wir uns genauer an, was erlaubt ist und was nicht.

Darf der Vermieter einfach nachbessern?

Grundsätzlich ja, dein Vermieter darf seine Nebenkostenabrechnung nach einem Widerspruch korrigieren. Das ist sogar sein gutes Recht! Schließlich soll die Abrechnung am Ende korrekt sein. Der Vermieter darf Fehler zu deinen Gunsten, aber auch zu seinen Gunsten korrigieren. Es kann also passieren, dass du am Ende sogar noch etwas nachzahlen musst, obwohl du gehofft hattest, Geld zurückzubekommen.

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WichtigDie Korrektur muss sich auf die Punkte beziehen, die du in deinem Widerspruch genannt hast. Dein Vermieter darf nicht einfach willkürlich andere Posten verändern, nur um mehr Geld herauszuholen. Stell dir vor, du hast die Höhe der Gartenpflegekosten bemängelt. Dann darf dein Vermieter diese Position anpassen, aber nicht plötzlich noch Kosten für eine Dachrinnenreinigung hinzufügen, die vorher nicht aufgeführt waren.

Und wenn die zweite Abrechnung wieder fehlerhaft ist?

Das ist natürlich ärgerlich, aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Du hast mehrere Möglichkeiten:

1. Erneute Prüfung: Nimm dir die zweite Abrechnung ganz genau vor. Hat dein Vermieter die von dir genannten Fehler tatsächlich behoben? Sind neue Fehler entstanden? Vergleiche die beiden Abrechnungen miteinander.

2. Belege einsehen: Auch bei der zweiten Abrechnung hast du das Recht, die Originalbelege einzusehen. Das ist extrem wichtig, um die Korrekturen nachvollziehen zu können. Mach dir am besten Notizen und fotografiere die Belege ab.

3. Erneuter Widerspruch: Wenn du in der zweiten Abrechnung immer noch Fehler entdeckst, musst du erneut Widerspruch einlegen. Auch hier gilt wieder die Frist von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung. Wichtig ist, dass du in deinem Widerspruch konkret benennst, welche Fehler du gefunden hast. Schreibe nicht einfach nur "Die Abrechnung ist falsch!", sondern erkläre genau, warum du denkst, dass etwas nicht stimmt.

4. Hilfe suchen: Wenn du dir unsicher bist, scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mietervereine bieten eine kostenlose Beratung für ihre Mitglieder an. Auch ein Anwalt für Mietrecht kann dir weiterhelfen.

Was ist, wenn der Vermieter sich gar nicht meldet?

Wenn dein Vermieter auf deinen ersten Widerspruch überhaupt nicht reagiert, ist das erstmal kein gutes Zeichen. Grundsätzlich gilt: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Das heißt, dein Widerspruch ist nicht automatisch hinfällig, nur weil der Vermieter nicht reagiert.

Allerdings solltest du in diesem Fall aktiv werden. Schicke deinem Vermieter eine Erinnerung und setze ihm eine angemessene Frist zur Beantwortung (z.B. zwei Wochen). Weise ihn darauf hin, dass du andernfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.

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WichtigHebe alle Schreiben und Belege gut auf, falls du später einen Rechtsstreit führst.

Die Sache mit der Verjährung

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Verjährung. Dein Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Nebenkosten verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Das bedeutet: Wenn du eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 im Jahr 2024 erhältst, verjährt dein Anspruch auf Rückzahlung am 31.12.2027.

Diese Frist solltest du unbedingt im Auge behalten, damit du nicht leer ausgehst. Ein Widerspruch gegen die Abrechnung hemmt die Verjährung.

BGH-Urteile im Blick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon oft mit Nebenkostenabrechnungen beschäftigt. Einige wichtige Urteile, die du kennen solltest:

  • BGH, Urteil vom 08.03.2006, Az. VIII ZR 78/05: Der Vermieter muss die Abrechnung so gestalten, dass auch ein juristisch nicht vorgebildeter Mieter sie nachvollziehen kann.
  • BGH, Urteil vom 28.05.2008, Az. VIII ZR 261/07: Der Mieter hat das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Abrechnung zu überprüfen.
Diese Urteile zeigen, dass du als Mieter einige Rechte hast, die du auch nutzen solltest.

Praktische Tipps für den Umgang mit der zweiten Abrechnung

Hier noch ein paar handfeste Tipps, die dir helfen können:

  • Checkliste: Erstelle dir eine Checkliste mit allen Punkten, die du in der Abrechnung überprüfen möchtest.
  • Vergleich: Vergleiche die erste und zweite Abrechnung Punkt für Punkt miteinander.
  • Dokumentation: Dokumentiere alles schriftlich, von deinen Widersprüchen bis hin zu den Belegen, die du eingesehen hast.
  • Fristen: Behalte alle Fristen im Auge (Widerspruchsfrist, Verjährungsfrist).
  • Netzwerk: Sprich mit anderen Mietern im Haus. Vielleicht haben sie ähnliche Probleme mit der Abrechnung.
  • Ruhe bewahren: Auch wenn es stressig ist, versuche, ruhig zu bleiben und systematisch vorzugehen.

Fazit: Nicht unterkriegen lassen!

Eine zweite Nebenkostenabrechnung nach einem Widerspruch ist erstmal nichts Ungewöhnliches. Wichtig ist, dass du dich nicht unterkriegen lässt und deine Rechte kennst. Prüfe die Abrechnung sorgfältig, lege gegebenenfalls erneut Widerspruch ein und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit ein bisschen Hartnäckigkeit und dem richtigen Wissen kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung am Ende korrekt ist. Und denk dran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Gemeinsam seid ihr stark!

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