Mist! Die Nebenkostenabrechnung ist da und du traust deinen Augen nicht? Oder noch schlimmer: Du bist ausgezogen und hast vergessen, den Zählerstand abzulesen? Keine Panik! Das ist zwar ärgerlich, aber noch lange kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Ich zeige dir, wie du deine Rechte trotzdem wahren kannst.
Zwischenablesung vergessen – was jetzt?
Stell dir vor: Umzugsstress, Kisten packen, Schlüsselübergabe – und in all dem Trubel hast du vergessen, die Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom abzulesen. Autsch! Das kann ganz schön ins Geld gehen, denn ohne genaue Zahlen wird's knifflig mit der Abrechnung. Dein Vermieter muss dann schätzen, und das ist oft nicht zu deinem Vorteil. Aber keine Sorge, du bist nicht machtlos!
Warum die Zwischenablesung so wichtig ist
Die Zwischenablesung ist der Schlüssel zu einer fairen Nebenkostenabrechnung, wenn du während der Abrechnungsperiode umziehst. Stell dir vor, du wohnst von Januar bis Juni in einer Wohnung und dein Nachfolger von Juli bis Dezember. Ohne Zwischenablesung würde der gesamte Jahresverbrauch aufgeteilt, und du würdest für einen Teil des Verbrauchs deines Nachfolgers zahlen (oder er für deinen!). Das ist natürlich unfair.
Was tun, wenn du die Zwischenablesung vergessen hast? – Deine Optionen
Okay, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Aber jetzt gilt's, das Beste daraus zu machen. Hier sind deine Optionen:
- 1.Kontaktiere deinen Vermieter: Das ist der erste und wichtigste Schritt. Sprich mit deinem Vermieter und erkläre die Situation. Vielleicht hat er ja selbst die Zählerstände notiert oder kann sie anderweitig rekonstruieren. Eine einvernehmliche Lösung ist immer die beste!
- 2.Rekonstruiere den Zählerstand: Versuche, den Zählerstand nachträglich zu rekonstruieren. Hast du vielleicht Fotos von den Zählern gemacht, bevor du ausgezogen bist? Oder gibt es andere Unterlagen, die dir helfen könnten, den Verbrauch zu schätzen? Vielleicht alte Nebenkostenabrechnungen, aus denen dein durchschnittlicher Verbrauch hervorgeht? Je mehr Informationen du liefern kannst, desto besser.
- 3.Sprich mit dem Nachmieter: Vielleicht ist dein Nachmieter so nett und teilt dir die Zählerstände zum Übergabezeitpunkt mit. Fragen kostet nichts!
- 4.Prüfe die Schätzung des Vermieters: Wenn dein Vermieter den Verbrauch schätzt, hast du das Recht, diese Schätzung zu überprüfen. Ist sie plausibel? Orientiert sie sich an deinem bisherigen Verbrauch oder an vergleichbaren Wohnungen? Wenn die Schätzung deutlich zu hoch erscheint, solltest du Widerspruch einlegen.
Die Schätzung des Vermieters – was du wissen musst
Dein Vermieter darf den Verbrauch schätzen, wenn keine Zählerstände vorliegen. Aber Achtung: Die Schätzung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Er darf nicht einfach irgendwelche Zahlen erfinden.
§ 9b Heizkostenverordnung gibt hier den Rahmen vor. Die Schätzung muss sich an vergleichbaren Wohnungen, deinem bisherigen Verbrauch oder anderen geeigneten Kriterien orientieren.
Widerspruch einlegen – so geht's
Wenn du mit der Nebenkostenabrechnung oder der Schätzung nicht einverstanden bist, solltest du innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch einlegen.
So geht's:
- •Formuliere deinen Widerspruch schriftlich: Beschreibe genau, welche Punkte der Abrechnung du beanstandest und warum.
- •Begründe deinen Widerspruch: Gib konkrete Gründe an, warum du die Schätzung für zu hoch hältst oder welche Fehler du in der Abrechnung gefunden hast. Füge alle relevanten Unterlagen bei (z.B. Fotos, alte Abrechnungen).
- •Sende den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein: So hast du einen Beweis dafür, dass dein Vermieter den Widerspruch erhalten hat.
Die Beweislast – wer muss was beweisen?
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung erstellen und beweisen, dass sie korrekt ist. Wenn du allerdings die Schätzung des Vermieters beanstandest, liegt die Beweislast bei dir. Das bedeutet, du musst beweisen, dass die Schätzung zu hoch ist. Das ist oft nicht einfach, aber mit guten Argumenten und Beweisen ist es möglich.
Tipps, um Streitigkeiten zu vermeiden
Vorbeugen ist besser als Heilen! Hier sind ein paar Tipps, wie du Streitigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung vermeiden kannst:
- •Mache bei Ein- und Auszug Fotos von den Zählerständen: Das ist der einfachste und effektivste Weg, um später Unstimmigkeiten zu vermeiden.
- •Notiere dir die Zählerstände zusammen mit dem Vermieter oder einem Zeugen: So hast du einen unabhängigen Beweis.
- •Hebe alle Nebenkostenabrechnungen auf: So kannst du deinen Verbrauch über die Jahre vergleichen.
- •Lass dir die Originalbelege zeigen: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Abrechnung zu überprüfen.
Fazit: Keine Panik, aber aktiv werden!
Auch wenn du die Zwischenablesung vergessen hast, musst du nicht gleich resignieren. Sprich mit deinem Vermieter, versuche, den Zählerstand zu rekonstruieren und prüfe die Schätzung genau. Lege im Zweifelsfall Widerspruch ein und scheue dich nicht, deine Rechte durchzusetzen. Mit guter Vorbereitung und den richtigen Argumenten kannst du deine Interessen wahren und eine faire Nebenkostenabrechnung erreichen. Und denk dran: Beim nächsten Umzug machst du die Fotos von den Zählerständen – versprochen?
Weitere Artikel zum Thema

Gemeinschaftsantenne vs. Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter Wahlfreiheit haben und wie sie zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern

Die 'Abrechnungsspitze' in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter zahlen müssen und wie sie sich gegen unzulässige Nachforderungen wehren
