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Abrechnungszeitraum überschritten? So wird die Nebenkostenabrechnung ungültig (und Sie sparen bares Geld!)

Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen und ein mulmiges Gefühl im Bauch, weil die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert ist? Keine Sorge, das kennen wir alle! Du fragst dich vielleicht: Ist...

Mister Check
6 Min. Lesezeit
Abrechnungszeitraum überschritten? So wird die Nebenkostenabrechnung ungültig (und Sie sparen bares Geld!)

Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen und ein mulmiges Gefühl im Bauch, weil die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert ist? Keine Sorge, das kennen wir alle! Du fragst dich vielleicht: Ist die Abrechnung überhaupt korrekt? Kann ich da irgendwas machen, wenn die total überhöht erscheint? Und was ist, wenn die Abrechnung erst ewig spät kommt? Genau darum geht's hier: Wir checken, wann eine Nebenkostenabrechnung ungültig ist, weil der Abrechnungszeitraum überschritten wurde. Und das Beste daran: Wenn das der Fall ist, sparst du bares Geld! Los geht's!

Abrechnungszeitraum – Was ist das überhaupt?

Bevor wir ins Detail gehen, klären wir erstmal, was der Abrechnungszeitraum eigentlich ist. Ganz einfach: Das ist der Zeitraum, für den dein Vermieter die Nebenkosten abrechnet. In der Regel ist das ein Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Aber Achtung: Im Mietvertrag kann auch ein anderer Zeitraum vereinbart sein! Schau also unbedingt in deinen Mietvertrag, bevor du dich aufregst.

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WichtigDer Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen. Kürzere oder längere Zeiträume sind unzulässig!

Wann muss die Nebenkostenabrechnung bei dir sein?

Hier kommt der Knackpunkt: Dein Vermieter hat nicht ewig Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat er nämlich nur 12 Monate Zeit, dir die Abrechnung zukommen zu lassen. Diese Frist ist im § 556 Abs. 3 BGB geregelt.

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BeispielDein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2023 (1. Januar bis 31. Dezember 2023). Dann muss die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember 2024 bei dir im Briefkasten liegen. Kommt sie erst am 1. Januar 2025 oder später an, ist die Abrechnung in der Regel ungültig!

Was passiert, wenn die Frist überschritten wurde?

Wenn dein Vermieter die 12-Monats-Frist verpasst, ist das erstmal gut für dich. Denn dann ist er grundsätzlich nicht mehr berechtigt, eine Nachzahlung von dir zu fordern. Du kannst die Abrechnung dann ablehnen und das Geld behalten!

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Wenn dein Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat, weil beispielsweise eine verspätete Abrechnung eines externen Dienstleisters vorlag oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) im Spiel war, kann er die Abrechnung auch nach Ablauf der Frist noch nachreichen. Er muss dir dann aber nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Das ist aber in der Praxis oft schwierig für den Vermieter.

Was du tun kannst, wenn die Abrechnung zu spät kommt

  1. 1.Ruhe bewahren: Lass dich nicht von der verspäteten Abrechnung aus der Ruhe bringen.
  2. 2.Datum prüfen: Checke genau, wann die Abrechnung bei dir angekommen ist. Am besten notierst du dir das Datum direkt auf der Abrechnung.
  3. 3.Vermieter informieren: Schreibe deinem Vermieter einen Brief (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und teile ihm mit, dass du die Abrechnung aufgrund der Fristüberschreitung ablehnst. Formuliere den Brief freundlich, aber bestimmt. Du kannst ihm beispielsweise schreiben: "Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters], ich habe deine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Abrechnungszeitraum] am [Datum des Erhalts] erhalten. Da die Abrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist bei mir eingegangen ist, lehne ich diese ab."
  4. 4.Zahlung verweigern: Überweise keine Nachzahlung, wenn du die Abrechnung abgelehnt hast.
  5. 5.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter auf die Zahlung besteht, solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

BGH-Urteile zur Fristüberschreitung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit der Frage der Fristüberschreitung bei Nebenkostenabrechnungen auseinandergesetzt. Ein wichtiges Urteil ist beispielsweise das vom 25. Januar 2006 (Az. VIII ZR 162/05). Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass die 12-Monats-Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung eine Ausschlussfrist ist. Das bedeutet, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung hat.

Formfehler – Ein weiterer Grund für eine ungültige Abrechnung

Neben der Fristüberschreitung gibt es noch weitere Gründe, warum eine Nebenkostenabrechnung ungültig sein kann. Einer davon sind Formfehler.

Was sind Formfehler?

Formfehler liegen vor, wenn die Abrechnung nicht den formalen Anforderungen entspricht, die das Gesetz und die Rechtsprechung an sie stellen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fehlende Angaben: Die Abrechnung muss alle wichtigen Angaben enthalten, wie z.B. den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, die Umlageschlüssel und deinen Anteil an den Kosten.
  • Unverständliche Abrechnung: Die Abrechnung muss für dich als Mieter verständlich sein. Du musst nachvollziehen können, wie die Kosten berechnet wurden.
  • Fehlende Belege: Du hast das Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen. Wenn der Vermieter dir die Belegeinsicht verweigert oder die Belege nicht vollständig sind, kann das ein Formfehler sein.
  • Falsche Umlageschlüssel: Die Umlageschlüssel müssen korrekt sein. Wenn beispielsweise die Wohnfläche falsch berechnet wurde, kann das ein Formfehler sein.
Was du bei Formfehlern tun kannst:

  1. 1.Abrechnung prüfen: Schau dir die Abrechnung genau an und prüfe, ob alle Angaben korrekt und verständlich sind.
  2. 2.Belege einsehen: Fordere die Belege zur Abrechnung an und prüfe, ob die Kosten korrekt abgerechnet wurden.
  3. 3.Widerspruch einlegen: Wenn du Formfehler entdeckst, solltest du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einlegen. Erkläre in deinem Widerspruch genau, welche Fehler du gefunden hast.

Widerspruch einlegen – So machst du es richtig

Wenn du Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen. Das ist dein gutes Recht! Aber Achtung: Du hast dafür nur 12 Monate Zeit, nachdem du die Abrechnung erhalten hast. Diese Frist ist wichtig!

So legst du Widerspruch ein:

  1. 1.Schriftlich: Lege deinen Widerspruch immer schriftlich ein, am besten per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis, dass dein Widerspruch angekommen ist.
  2. 2.Begründung: Begründe deinen Widerspruch ausführlich. Erkläre genau, welche Fehler du in der Abrechnung gefunden hast.
  3. 3.Frist beachten: Achte unbedingt auf die 12-Monats-Frist. Dein Widerspruch muss innerhalb dieser Frist beim Vermieter eingegangen sein.
Was passiert nach dem Widerspruch?

Nachdem du Widerspruch eingelegt hast, muss dein Vermieter die Abrechnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Wenn er deinen Widerspruch ablehnt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Aber mit dem richtigen Wissen kannst du dich gut wappnen. Achte unbedingt auf den Abrechnungszeitraum und die Fristen. Wenn die Abrechnung zu spät kommt oder Formfehler enthält, hast du gute Chancen, bares Geld zu sparen. Und denk dran: Ein freundlicher, aber bestimmter Umgang mit deinem Vermieter ist immer der beste Weg! Viel Erfolg!

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